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Späte KommunikationDeutscher Börse droht Bußgeld

Der Deutschen Börse droht wegen ihrer verpatzten Kommunikation rund um den Chefwechsel ein Bußgeld. Darauf deutet jetzt eine teilweise abgeschlossene Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin hin.Annina Reimann 21.03.2018 - 08:00 Uhr

Eine Bullen-Skulptur steht vor dem Gebäude der Deutschen Börse in Frankfurt.

Foto: AP

Der Deutschen Börse droht wegen ihrer verpatzten Kommunikation rund um den Chefwechsel ein Bußgeld. Darauf deutet jetzt eine teilweise abgeschlossene Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin hin. „Wir haben das Ergebnis unserer Untersuchung im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse vom 16. November 2017 inzwischen an unser Referat für Ordnungswidrigkeiten abgegeben. Der Sachverhalt wird dort nun weiter untersucht“, sagte eine Sprecherin der BaFin der WirtschaftsWoche.

Die Behörde hatte untersucht, ob die Deutsche Börse den Chefwechsel vom damals noch amtierenden Carsten Kengeter zum damaligen HVB-Chef Theodor Weimer rechtzeitig bekannt gegeben hat. Nachrichtenagenturen und Zeitungen hatten schon am Tag vor der offiziellen Bekanntgabe des Nachfolgers berichtet, dass Weimer Favorit für den Chefposten sei.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche geht das Problem jedoch noch weiter zurück und Anleger hätten noch früher Informationen bekommen müssen. Die Behörde prüfte demnach bereits, ob die Auswahl von zwei zur Übernahme des Vorstandspostens gewillten Kandidaten durch den Personalausschuss am 13. November 2017 bereits hätte gemeldet werden müssen. Denn dies könnte bereits eine Insiderinformation gewesen sein, die die Deutsche Börse unverzüglich hätte veröffentlichen müssen.

Die BaFin hatte den Vorfall zunächst in einem Referat geprüft, das die ad-hoc-Publizitätspflichten überwacht und den Fall nun dem Referat übergegeben, das Bußgelder verhängen kann. Börsennotierte Unternehmen müssen Nachrichten, die den Kurs ihrer Aktie stark bewegen können, sofort ("ad hoc") veröffentlichen. Das soll verhindern, dass Insider früher als andere Aktionäre Aktien kaufen oder verkaufen können.

Sollte eine Insiderinformation zu spät verkündet worden sein, droht eine Strafe von bis zu zwei Prozent des Konzernjahresumsatzes. Der Nettoerlös der Börse lag 2016 bei rund 2,4 Milliarden Euro, demnach wären dies maximal 48 Millionen Euro.

Die Börse meint, dass ihre Mitteilung „zeitgerecht“ erfolgt sei: „Die Ad-hoc-Meldung vom 16. November 2017 erfolgte unmittelbar nach den Erörterungen und Beschlussfassungen im Personalausschuss des Aufsichtsrats sowie im Gesamtaufsichtsrat vom selben Tag. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Nachfolgeprozess noch offen“, sagte ein Sprecher der Börse der WirtschaftsWoche. Auch jetzt sei das Verfahren weiterhin offen.

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