VW-Aktionäre Deka ist der perfekte Musterkläger für Privatanleger

574 Anleger klagen gegen VW. Mit der Deka als Musterkläger gegen Volkswagen hätte das Braunschweiger Oberlandesgericht keinen besseren auswählen können. Jetzt geht es für Millionen deutsche Privatanleger um ihr Geld.

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Beka-Schriftzug an einem Gebäude. Quelle: dpa

Das Sparkassen-Fondshaus Deka Investment ist mit 118 Milliarden Euro verwaltetem Vermögen für Millionen deutscher Privatkunden der Geldmanager. Die Frankfurter verwalten Vermögen in Investmentfonds als Treuhänder und in dieser Funktion müssen sie auch Klagen anstreben, wenn es um berechtigte Interessen ihrer Kunden geht und eine Klage nicht komplett aus der Luft gegriffen ist, sondern gewisse Erfolgschancen bestehen.

Zusammen mit 574 anderen Großanlegern, die Anleihen oder Aktien von Volkswagen gekauft hatten, hat Deka Investment gegen Volkswagen geklagt und sich dazu der Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp Litigation angeschlossen. Insgesamt fordert die Klägergruppe von Volkswagen 5,2 Milliarden Euro als Schadenersatz. Der Prozess muss klären, ob die Anleger geschädigt wurden, weil sie zu spät über die Ermittlungen zur Abgas-Manipulationssoftware aufgeklärt wurden und Aktien und Anleihen der Wolfsburger zu teuer gekauft hatten.

Deka Investment wagt sich ins Rampenlicht

Um das Verfahren mit der hohen Klägerzahl zu bewältigen, läuft es als Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Das Braunschweiger Oberlandesgericht hat dazu jetzt die Deka Investment als Musterkläger ausgewählt. Bislang hat sich das Haus gerne im Hintergrund gehalten, wenn es um Kritik an einzelnen Aktiengesellschaften ging. So geraten die Frankfurter jetzt ins Rampenlicht und das ist gut so.

Das Motto des Riesen, dessen roter „Deka“-Schriftzug“ vom Hauptquartier über Frankfurt leuchtet, war meist Zurückhaltung, um bloß nicht mit den mächtigen lokalen Sparkassen aneinanderzugeraten. Hätte man zu eifrig gegen einzelne Unternehmen gestänkert, hätte die Sparkasse am Sitz des Unternehmens protestiert. Als Sanktionsmöglichkeit gegen die Deka hätten die Sparkassen den Fondsvertrieb boykottieren können und so dem Fondshaus das Wasser abgegraben. Die Sparkassen vor Ort denken weniger an den Kapitalmarkt, aber an die Arbeitnehmer und Unternehmer, die bei ihr Kunden sind und gegen die sich die Deka-Kritik richten könnte.

Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg wird jetzt nicht begeistert sein über die Wahl der Deka als Musterkläger gegen VW. Für den heimischen Kapitalmarkt aber ist die Wahl ideal. Hätte irgendein unbekannter ausländischer Anleger den Prozess geführt, wäre die Verhandlung zum Expertenthema geworden. Jetzt aber sitzen quasi Millionen heimischer Anleger mit auf der Klagebank– darunter sicherlich auch mancher VW-Beschäftigte –,  die in den Depots einen Investmentfonds der Deka haben, der auch in Volkswagen investiert hat.

Wenn der Autobauer ihnen schon keinen Schadenersatz für die abgehalfterten VW-Dieselfahrzeuge zahlt, so kommen sie vielleicht als Anleger zu einer kleinen Wiedergutmachung.

Anlegeranwalt Andreas Tilp erklärt, dass dem Musterkläger eine besondere Bedeutung zukomme. „Kein anderer Kläger kann sich gegen dessen Handlungen und Erklärungen stellen“, sagt Tilp. „Wir wollen uns in die Gesamtentwicklung der Corporate Governance einbringen und so die Aktienkultur in Deutschland stärken“, sagte Michael Schmidt, Geschäftsführer von Deka Investment, im vergangenen Sommer.

Jetzt kann das Haus zeigen, wie ernst es das nimmt, alle Augen ruhen auf den Frankfurtern.

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