Filmfonds Die Anleger verschlafen das Endspiel

Nach vielen Jahren und hohen Verlusten mit geschlossenen Filmfonds fordern Fondsinitiatoren und Fiskus noch Geld nach. Anleger zahlen resigniert. Dabei besteht Anlass zur Rebellion.

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Filmfonds: Viele Anleger sind resigniert und verhindern so letztendlich ein mögliches Happy End. Quelle: Getty Images

Die Kunden des Fondshauses German Film Productions (GFP) sind Kummer gewohnt. Doch jetzt kommt es noch dicker: Anleger der GFP-Fonds II und III, die Filme wie „Hui Buh, das Schlossgespenst“ mit Michael „Bully“ Herbig oder „Zwei zum Fressen gern“ mit Christian Tramitz finanzierten, sollen erneut Geld überweisen – obwohl ihr Investment über zehn Jahre zurückliegt.
Es geht um 4,5 Prozent ihrer „Kommanditeinlage“, wie aus einem Schreiben der Fondsgeschäftsführer hervorgeht, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Viele Anleger müssen Tausende Euro nachzahlen – ohne Aussicht, davon viel zu haben.

Mit den neuen Forderungen schreibt GFP das jüngste Kapitel der an Pleiten, Pech und Pannen ohnehin nicht armen Geschichte rund um geschlossene Filmfonds. In der Boomphase zwischen 1998 und 2005 hatten sie laut Zahlen des Analysehauses Feri insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro eingesammelt. Mit dem Geld wollten die Fonds die Produktion einzelner Filme sicherstellen. Im Gegenzug sollten die Anleger am späteren Einspielergebnis, also den Einnahmen in Kinos, über DVD- und Fernsehverwertung, beteiligt werden.

Das wurde im ersten Halbjahr aus 100.000 Euro
Platz 20: Aktien VenezuelaDie Börse in Caracas ist winzig, nur wenige Aktien sind dort notiert und die Umsätze liegen oft bei nur ein paar tausend Dollar pro Tag. Internationale institutionelle Investoren meiden venezolanische Aktien. Die Inflation im Land galoppiert, der Versorgungsmangel eklatant, die Währung Bolivar ist auf Talfahrt. Anleger, die im Januar 100.000 Euro in den IBC-Index investierten, haben so jetzt nur noch 54.320 Euro. Im Vorjahr hatten sich die Kurse noch mehr als vervierfacht.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten. Quelle: Reuters
Platz 19: Aktien ChinaDie Wirtschaft in China macht Anlegern seit über einem Jahr Sorgen. Die Börse stürzte entsprechend weiter ab. Der Leitindex CSI 300, der die 300 größten Aktien Festlandschinas erfasst, brach um 15,6  Prozent ein. Da gleichzeitig der Yuan zum Euro leicht abwertete blieben Anlegern von 100.000 Euro nur 80.900 Euro übrig.  Schlusstand 30.6.2016,  Angaben ohne Transaktionskosten. Quelle: Reuters
Platz 18: Aktien Euro-ZoneDer Jahresauftakt an Europas Börsen war schon ein Horror, dann kam noch das Debakel um den Brexit hinzu. Die Folge: Die Aktien in der Euro-Zone notieren tief im Minus. Wer Anfang des Jahres 100.000 Euro in den Leitindex Euro Stoxx 50 investierte, verfügt angesichts des Minus von 12,3 Prozent jetzt nur noch über 87.670 Euro. Am schlimmsten erwischte es dabei Anleger in Italien – der FTSE MIB 100 Index verlor fast ein Viertel seines Wertes.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten. Quelle: REUTERS
Platz 17: Britisches PfundInvestoren haben die britische Währung nach dem Brexit-Votum regelrecht heruntergeprügelt. Schon vorher litt es deutlich, am Tag nach der Bekanntgabe des Referendums stürzte es dann zum US-Dollar um bis zu knapp 14 Prozent und zum Euro um mehr als acht  Prozent ab. Zur US-Währung liegt das Pfund auf dem niedrigsten Stand seit über 30 Jahren. Zum Euro liegt das Pfund „nur“ auf dem niedrigsten Stand seit rund zwei Jahren. In diesem Jahr wurden aus 100.000 in Pfund angelegten Euro 88.620 Euro.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten Quelle: dpa
Platz 16: Aktien DeutschlandAuch Aktienanleger in Deutschland hat bislang kein schönes Jahr. Gleich zu Beginn des Jahres stürzte der Leitindex Dax ab. Danach erholte er sich zwar – machte die Verluste vom Jahresanfang aber nie ganz wett. Der Brexit-Schock setzte dem Dax dann erneut zu. Aus 100.000 im Dax investierten Euro sind innerhalb von sechs Monaten nur noch 90.110 Euro geworden.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten Angaben ohne Transaktionskosten Quelle: AP
Platz 15: Aktien SchweizAuch die Aktien der Schweiz gingen auf Talfahrt. Der Franken legte dabei zum Euro nur ganz leicht zu. Im vergangenen Jahr hatte er kräftig aufgewertet, nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euro-Mindestkurs für den Franken aufgegeben hatte. Von daher machten Anleger mit Franken in diesem Jahr keine Währungsgewinne. Von 100.000 Euro blieben 91.320 Euro übrig.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten Angaben ohne Transaktionskosten Quelle: Reuters
Platz 14: Aktien GroßbritannienDas Brexit-Votum hat der britische Leitindex rasch verkraftet.  Der Leitindex „Footsie“ war zwar am 24. Juni heftig eingebrochen, holte die kurzfristigen Verluste dann aber wieder auf. Trotzdem sind Experten skeptisch, da wegen des Ausstiegs Großbritanniens aus der EU eine lange Phase der Ungewissheit droht. Dennoch notiert der Footsie auch auf Halbjahressicht 4,2 Prozent im Plus. Da der Euro jedoch zum Pfund kräftig zulegte, machten Euro-Anleger, die ihre Positionen nicht absicherten, einen Verlust von 8,01 Prozent und hatten bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro so nur noch 91.990 Euro auf dem Konto.  Schlusstand 30.6.2016, Angaben ohne Transaktionskosten Quelle: Reuters

Steuervorteile verloren, Erträge schwach

Doch von Anfang an stand die Rechnung für Anleger auf wackligen Beinen. Bei vielen Modellen spielte es kaum eine Rolle, ob nachhaltige Erträge erzielbar waren: Anleger hatten es allein auf hohe Steuervorteile abgesehen. Ihre Investition ließ sich steuerlich als Anfangsverlust mit anderen Einkünften verrechnen. Das sollte oft Steuerrückzahlungen von fast der Hälfte der investierten Summe bringen. Vor allem Freiberufler vom Zahnarzt bis zum Anwalt setzten auf Filmfonds und schoben so – mit Gruß vom deutschen Steuerzahler – die US-Filmindustrie an. Rund 80 Prozent der Gelder flossen in die USA, wo sie mit ungläubigem Achselzucken als „stupid german money“ gerne genommen wurden.

Es kam, wie es kommen musste. Wer sich bei der Geldanlage auf den deutschen Fiskus verlässt, der ist oft verlassen. 2005 verschärfte die Bundesregierung die Steuergesetze und stoppte so für die Zukunft das Spiel mit den Anfangsverlusten. In der Folge wurden kaum noch Filmfonds aufgelegt. In etlichen Fällen – zum Beispiel bei Fonds der großen Anbieter Apollomedia, Equity Pictures oder Cinerenta – haben Finanzämter aber auch für frühere Fonds nachträglich die hohen Steuervorteile aberkannt.

Besonders eklatant war der Fall des Marktführers VIP aus München, der für seine zwei größten Fonds in den Jahren 2003 und 2004 fast 700 Millionen Euro bei rund 11.000 Anlegern eingesammelt hatte. Auch hier erkannte der Fiskus Steuervorteile ab, weil die VIP-Verantwortlichen rechtliche Vorgaben nicht eingehalten hatten. Der Bundesgerichtshof verdonnerte Gründer und Firmenchef Andreas Schmid deshalb 2007 sogar zu sechs Jahren Gefängnis – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Aus der Filmverwertung selbst sprang bei den meisten Fonds noch weniger heraus als versprochen. Heute wären die Anleger daher froh, sie hätten ihr Geld nur an der Kinokasse, nicht auch noch in den Filmfonds gelassen. Viele haben ihr Investment abgeschrieben und wollen sich damit nicht mehr befassen. Ein neuer Fehler: Nicht nur, dass das letzte Wort in Steuerfragen noch nicht überall gesprochen ist; zahlreiche Finanzgerichtsprozesse laufen noch. Auch die aktuellen Geldforderungen sollten die Anleger aufschrecken, denn sie stehen teils juristisch auf dünner Grundlage. Doch zur Rebellion sind die Filmfondsanleger offenbar nicht mehr bereit und geben – anders als im Hollywood-Streifen – einem Happy End in aussichtsloser Lage keine Chance mehr.

Investoren in der Zwickmühle

Das ist verständlich. Für die rund 3000 Investoren der GFP-Fonds II und III etwa ist die Nachforderung nicht die erste Hiobsbotschaft. Sie hatten 2004 und 2005 fast 68 Millionen Euro eingezahlt. Ausschüttungen? Gab es bislang nicht. Statt der avisierten Gesamtrendite von mehr als 70 Prozent binnen acht Jahren floss kein Cent, weil hohe Gebühren und schlechte Investments am Kapital zehrten. Als besonders verheerend erwies sich die Entscheidung der beiden Fonds, gemeinsam für mehr als 13 Millionen Euro Aktien der Münchner Produktionsfirma Odeon („Der Landarzt“, „Ein Fall für Zwei“) zu kaufen, statt weiter direkt Filme zu finanzieren: Die Fonds zahlten 2006 mehr als zehn Euro pro Aktie. Inzwischen ist die Aktie ein Pennystock, notiert also unterhalb der Ein-Euro-Marke.

Wenigstens steuerlich kamen die GFP-Anleger glimpflich davon. Die Finanzbehörden akzeptierten den überwiegenden Teil ihrer Steuervorteile, Streit gab es nur um kleinere Positionen, berichtet ein Insider. Es hätte schlimmer kommen können, trösteten sich deshalb viele Anleger – bis im September plötzlich die Forderung der Fondsgeschäftsführer eintrudelte.

Aber müssen Anleger in solchen Fällen tatsächlich zahlen? Das Problem: Bei vielen Filmfonds mussten Anleger am Anfang nur einen Teil ihrer Kommanditeinlage einzahlen, was das Investment noch attraktiver aussehen lassen sollte. Bei den GFP-Fonds lag die Quote bei 70 Prozent. Es stehen also noch 30 Prozent aus – weit mehr als die jetzt eingeforderten 4,5 Prozent.

Die Fondsanbieter meinen nun, sie könnten ausstehende Einlagen jederzeit einfordern – und haben das auch bei anderen Fonds bereits gemacht, darunter ApolloProScreen. Weitere könnten folgen. Schließlich ist das ein scheinbar bequemer Weg, um Finanzlöcher zu stopfen.

Bereits gezahlte Ausschüttungen zurückzufordern, wie es viele Schifffonds in den vergangenen Jahren versuchten, ist seit Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes hingegen nur noch unter engen Voraussetzungen möglich (II ZR 73/11, II ZR 348/14). Die obersten Zivilrichter stellten klar, dass Anleger nur zu Rückzahlungen verpflichtet sind, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt wird – und das ist oft nicht der Fall, weder bei Schiffs- noch bei Filmfonds. Bei letzteren kommt erschwerend hinzu, dass vielfach sowieso keine oder nur überschaubare Erträge ausgeschüttet worden sind.

Milliarden für Hollywood (Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.)

Doch auch nachträgliche Einlageforderungen sind umstritten. „Meines Erachtens verjähren solche Ansprüche drei Jahre nach dem Beitritt zum Fonds, wenn es im Gesellschaftsvertrag keine gesonderte Regelung zur Fälligkeit gibt“, sagt Marc Gericke, Anwalt der Kanzlei Göddecke in Siegburg, der viele Filmfondsanleger vertritt. Und solche Regelungen gibt es häufig nicht – auch nicht bei den Fonds GFP II und III.

Anleger sind in solchen Fällen dennoch in einer Zwickmühle. Denn wenn ein Fonds Insolvenz anmelden muss, weil kein frisches Kapital fließt, kann der Insolvenzverwalter offene Einlagen fordern. „Dann können Anleger sich nicht auf Verjährung berufen“, sagt Gericke. Viele zahlen deshalb schweren Herzens und machen es so möglich, dass der Fonds weiter läuft.

Dabei sind in aller Regel kaum noch Einnahmen zu erwarten. Meist geht es um Vergangenheitsbewältigung: Viele Fonds sind in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. So ist bei GFP umstritten, ob die Odeon-Aktien den beiden Fonds oder – zumindest anteilig – anderen Firmen der Gruppe gehören. In den meisten Fällen prozessieren die Fonds, weil der Fiskus ihnen Steuervorteile aberkannt hat – und das kann sich noch über Jahre hinziehen.

Geschäftsführer lassen Fonds möglichst lange laufen

Betroffene Anleger zweifeln jedoch, ob die Prozesse wirklich notwendig und aussichtsreich sind. Viele hegen den Verdacht, dass es den Geschäftsführern – in der Regel Manager der Fondsgesellschaft – vielmehr darum geht, den Fonds möglichst lange laufen zu lassen, um Jahr für Jahr hohe Gebühren für die Geschäftsführung einzustreichen. „Dabei geht es teilweise um sechsstellige Beträge pro Jahr, die auch nach Ende der avisierten Laufzeit weiter fließen“, berichtet Gericke. „Das birgt die Gefahr, dass Geschäftsführer die Abwicklung eines Fonds mit möglicherweise aussichtslosen Prozessen in die Länge ziehen und auf diese Weise das verbleibende Kapital verpulvern.“ Schließlich hält sich die Arbeit in Grenzen, weil die Fonds nicht mehr investieren und auch die Verwertung der Filmrechte meist schon abgeschlossen ist.

Auch GFP-Anleger sind misstrauisch. „Es gab bereits mehrere Gelegenheiten, den Rechtsstreit um die Odeon-Aktien per Vergleich zu beenden“, sagt ein Investor, der den Fondsgeschäftsführern Sturheit vorwirft. Die wiederum betonen in ihrem Brief, dass es darum gehe, „den Besitz der Aktien zu sichern“ und „einen werthaltigen Vermögensgegenstand zu erhalten“. Wer richtig liegt, ist von außen kaum zu beurteilen.

Das Leben der Filmsfonds verlängert

Bei erheblichen Interessenkollisionen, sagt Rechtsanwalt Gericke, könne eine Insolvenz manchmal sogar die bessere Lösung sein. Anleger können dann zwar einfacher zu Nachzahlungen gezwungen werden – haben dafür aber in aller Regel größere Gewissheit, dass der Fonds keine unnötigen Ausgaben mehr produziert und dass der Betrieb möglichst schnell eingestellt werden kann.

Sicher: Um den Interessenkonflikt aufzulösen und selbst zu entscheiden, ob sie weiter prozessieren, könnten Anleger von Filmfonds auch ihre Geschäftsführer kurzerhand abwählen. Doch es ist schwierig, dafür Mehrheiten zu schmieden. „Viele Anleger kümmern sich nicht um ihr Investment und beteiligen sich nicht an Abstimmungen“, sagt Gericke. Formale Mitspracherechte laufen deshalb meist de facto ins Leere.

Rebellion und Frustration

Wie schwierig Rebellionen sind, zeigt der Fall des ApolloProScreen, der von 2003 an Filme wie „Even Money“ – auf Deutsch: „Tödlicher Einsatz“ – mit Kim Basinger finanzierte. Die rund 1700 Anleger des Münchner Fondshauses haben gemeinsam rund 70 Millionen Euro investiert – und 13 Jahre später eine Leidensgeschichte hinter sich, die selbst unter den Filmfonds ihresgleichen sucht.

So blieben zunächst die Ausschüttungen mit insgesamt nur 10,5 Prozent weit unter Plan. Vor drei Jahren forderte der Fonds dann „ausstehende Einlagen“ in Höhe von 30 Prozent der Beteiligung ein, um Umsatzsteuerschulden zu begleichen. Und 2015 strich das Finanzamt auch noch einen großen Teil der Steuervorteile.

Die Anleger waren daher mit horrenden Steuernachforderungen konfrontiert. Obendrauf kamen sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. So musste ein Rentner aus Bayern, der 60.000 Euro aus einer Abfindung investiert hatte, erst 30.000 Euro nachzahlen – und zwei Jahre später 51.000 Euro ans Finanzamt überweisen.

Kein Happy End

Trotz des Desasters und hoher jährlicher Geschäftsführerhonorare scheiterten jedoch bislang sämtliche Versuche der Anleger, das Ruder zu übernehmen. Zwar stellte das Oberlandesgericht München vor gut einem Jahr im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung klar, dass die Geschäftsführer verpflichtet sind, die Adressen sämtlicher Anleger an einen kritischen Gesellschafter rauszurücken. Das ermöglichte eine direkte Kontaktaufnahme. Doch bislang versickerten sämtliche Bemühungen im Sand. „Viele sehen keinen Sinn darin, sich noch zu engagieren“, sagt ein frustrierter Anleger.

Selbst ein kleines Happy End scheint den Anlegern also nicht vergönnt zu sein.

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