




Anleger des insolventen Windparkbetreibers Prokon können sich Hoffnungen machen. Rund ein Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Unternehmen, hat der Hamburger Rivale Capital Stage Interesse an einer Übernahme signalisiert. Capital Stage teilte am Freitagabend mit, ein verbindliches Angebot für knapp 95 Prozent der Firma Prokon Regenerative Energien GmbH abgegeben zu haben.
Die verbleibenden Anteile sollten durch einen weiteren Investor übernommen werden. Über die Höhe der Capital-Stage-Offerte und Details wurde vorerst nichts bekannt. Capital Stage teilte mit, mit dem Insolvenzverwalter sei bis zur Entscheidung durch den Gläubigerausschuss Stillschweigen vereinbart worden, um den Erfolg des Angebots nicht zu gefährden. Prokon mit Sitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe hatte Anfang 2014 Insolvenz angemeldet.
Fragen & Antworten zum Kleinanlegerschutz
Die Bundesregierung will Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen enger an die Kandare nehmen. Das Ziel: Anleger sollen die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Dazu sollen Anbieter von Finanzprodukten - zum Beispiel Genussscheinen, Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen - in Prospekten besser und aktueller über die Anlage und ihre Risiken informieren. Unzulässige „Schneeballsysteme“ sollen eingedämmt werden. Die Finanzaufsicht Bafin kann die Werbung für bestimmte Geldanlagen einschränken oder ganz verbieten, wenn sie Bedenken wegen des Anlegerschutzes hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert für ein generelles Vertriebsverbot von Finanzprodukten des Grauen Marktes, der nur eingeschränkt von der Bafin kontrolliert wird. Es handele sich um Produkte, „die nicht für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Frage kommen“, argumentiert der VZBV. Sie sollten daher nicht öffentlich angeboten werden. Positiv sei aber, dass künftig Anbieter aller Vermögensanlagen Mindestinformationen über Produkte liefern müssten, die an Verbraucher verkauft werden können. Zudem sei keine uneingeschränkte Werbung mehr möglich. „Diese Einschränkung darf im weiteren Gesetzgebungsprozess aber nicht verwässert werden“, fordert VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.
Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisierte, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte Graue Kapitalmarkt weiterhin nicht umfassend von der Bafin kontrolliert werden soll. „Nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ein einheitliches, qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen“. So weit geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht. Kritik gibt es auch am Zeitpunkt. Die Regelungen müssten möglicherweise später wegen überarbeiteter EU-Vorschriften (Mifid II) nocheinmal geändert werden.
Berlin plant Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen, die bei der Finanzierung ungewöhnliche Wege gehen. Sie beschaffen sich zum Beispiel Geld, indem viele Menschen mit relativ kleinen Einzelbeträgen Projekte, Produkte oder die Umsetzung von Geschäftsideen unterstützen (Crowdfunding). Diese Unternehmen sollen keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen müssen, wenn die Gesamtsumme eine Million Euro nicht übersteigt und jeder Anleger nicht mehr als insgesamt 10.000 Euro in das Projekt steckt. Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Schwellen als viel zu niedrig. Start-ups und jungen Unternehmen der digitalen Wirtschaft werde ein möglicher Weg der Finanzierung abgeschnitten. Der VZBV argumentiert dagegen: „Für das Gros der Kleinanleger sind 10.000 Euro eine bedeutende Summe und kaum Spielgeld“. Sie plädieren für deutlich niedrigere Schwellen von höchstens 1000 besser noch 500 Euro. So sollten die Interessen der Anleger und kleiner, junger Unternehmen berücksichtigt werden.
Mit seinen Windparks würde Prokon das eigene Geschäft gut ergänzen, begründete die im SDax notierte Gesellschaft Capital Stage ihre Offerte. Ob Prokon nach Ende des Bieterverfahrens aber verkaufe, sei noch unklar. Schon im Zuge der vorläufigen Insolvenz von Prokon im Januar 2014 erklärte Capital Stage, Interesse an den Windparks zu haben.
Capital Stage ist nach eigenen Angaben der größte unabhängige Solarparkbetreiber Deutschlands. Das Unternehmen kauft Solar- und Windparks auf und betreibt diese dann. Nach eigenen Angaben ist dieses Modell deutlich risikoärmer, da die größten Risiken vor allem beim Bau der Anlagen bestehen. Dies gilt vor allem für Offshore-Parks.
Bisher ist das Capital Stage-Modell erfolgreich. Im vergangenen Jahr konnte das Unternehmen seinen Jahresüberschuss deutlich auf über 17 Millionen Euro steigern, Anleger erhielten eine Dividende von 0,15 Euro je Aktie. Auch für das aktuelle Geschäftsjahr erwartet der Parkbetreiber, dass sich das Ergebnis weiter verbessert.
Die finanzielle Situation der Capital Stage AG ist gut. Seit Ende des vergangenen Jahres kooperiert das Unternehmen mit der Gothaer Versicherung. Im Rahmen dieser Partnerschaft stellte die Assekuranz Genussrechtskapital in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Erst am Donnerstag wurde bekannt, dass Capital Stage auch für einen kürzlich in Großbritannien erworbenen Solarpark eine attraktive Langfristfinanzierung durch die Ausgabe börsennotierter Anleihen auf die Beine gestellt hat.
Zum Stichtag am 31.12.2014 verfügte das Unternehmen über liquide Mittel in Höhe von knapp 21,5 Millionen Euro, im April sollen es aber, auch aufgrund der Partnerschaft mit der Gothaer, rund 100 Millionen Euro in den Kassen des Unternehmens gewesen sein. Rücklagen für eine Investition wie die in die Prokon-Anlagen dürften also vorhanden sein.
Die Prokon-Gläubiger werden voraussichtlich Anfang Juli über den Insolvenzplan abstimmen. Neben dem Verkauf ist eine weitere Möglichkeit im Gespräch. Die Kapitalgeber könnten ihre Beteiligungen in Genossenschaftsanteile umwandeln und das Unternehmen ohne einen Verkauf weiterführen.
Über 75.000 Anleger hatten insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro in Form von sogenannten Genussrechten in Prokon investiert. Mit viel Werbung, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, lockte Prokon gezielt Kleinanleger an. Genussrechte sind eine hybride Finanzierungsform und liegen zwischen Aktien und Anleihen. Rechtlich gesehen können sie sowohl zum Eigen- als auch zum Fremdkapital gezählt werden. Grundsätzlich werden Inhaber von Genussrechten nachrangig bedient, zunächst sind andere Gläubiger wie Banken an der Reihe. Prokon warb allerdings bis zuletzt damit, ohne das Geld der Banken auskommen zu können.
Mit Material von Reuters.