Die neue Master-Gesellschaft verspricht eine Lösung. Im Gesellschaftsvertrag werden der Geschäftsführung weitreichende Kompetenzen eingeräumt, um frische Liquidität zu beschaffen. So dürfen von der Master-Gesellschaft jederzeit und ohne vorherige Zustimmung der Anleger Öl- und Gasquellen verkauft werden, was bisher nicht möglich ist.
Zudem erhält die Geschäftsführung der Master-Gesellschaft die Ermächtigung, Kredite in Höhe von 40 Prozent des Gesellschaftskapitals aufzunehmen. Rund 300 Millionen Euro haben 11 000 Anleger in die Fonds eingezahlt, deren kanadische Töchter kauften damit Quellen für 400 Millionen kanadische Dollar. Künftig könnten somit bis zu 160 Millionen Dollar an Krediten aufgenommen werden – und dafür auch Sicherheiten gestellt, sprich: die Ölquellen verpfändet werden.
Proven Oil äußert sich auf Nachfrage nicht dazu, warum die Ausverkaufsklausel und die Kreditermächtigung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen wurden. Auch zur Liquiditätssituation macht die Gesellschaft keine Angaben.
Ob die Fonds ohne diese Maßnahmen weiterhin in der Lage wären, Auszahlungen an die Anleger zu leisten, wird ebenso wenig beantwortet.
Lang rät Anlegern deshalb, der Zusammenlegung nicht zuzustimmen. „Das wäre sehr gefährlich. Die Pool-Gesellschaft dient ganz offensichtlich der Verschleierung dessen, was bei den einzelnen Fonds passiert.“ Martin Seidel von der Düsseldorfer Anlegerschutzkanzlei Baum, Reiter & Collegen rät Anlegern ebenfalls, „auf keinen Fall der Beschlussvorlage zuzustimmen“. Er stört sich zum Beispiel daran, dass der Gesellschaftsvertrag der neuen Master-Gesellschaft nicht in voller Länge abgedruckt ist, sondern nur wesentliche Punkte beschrieben werden. „Man kann schon erwarten, dass man den Vertrag der Gesellschaft, an der man sich beteiligen soll, vorher mal lesen darf.“
Verschleierung
Noch mehr stört er sich an der Abwicklung, denn die sechs kanadischen Investitionsgesellschaften übertragen ihre Quellen nicht direkt an die neue Master-Gesellschaft. Zwischengeschaltet ist noch eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung nach kanadischem Recht. Angaben zum Gesellschaftsvertrag gibt es hier überhaupt nicht – obwohl es die deutschen Fonds sind, die unbeschränkt haften. Für Seidel ein Unding: „Man packt erst mal alle Quellen in eine Black Box und schiebt sie dann weiter in die finale Master-Gesellschaft. Für Anleger sind die Risiken ohne Gesellschaftsvertrag völlig unkalkulierbar.“
Proven Oil macht auch hierzu auf Nachfrage keine Angaben. Stattdessen beglückt man die Anleger in den Erläuterungen zur Beschlussvorlage mit dieser abgegriffenen Erkenntnis: „Chance und Risiko liegen nahe beieinander – in der chinesischen Schrift beispielsweise wird für die Darstellung beider Begriffe das gleiche Zeichen verwandt.“ Bei Proven Oil stehen die Zeichen auf Krise.