Dieser Artikel erschien erstmals im April 2017 bei der WirtschaftsWoche. Alle aktuellen Artikel lesen Sie hier.
Wie eine große Black Box erscheint Besitzern einer Eigentumswohnung gelegentlich die jährliche Abrechnung der von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Immobilienverwaltung. Wofür bekommen sie Monat für Monat so viel Geld?
Im besten Fall dafür, dass die Verwalter reibungslos und werterhaltend eine Immobilie mit vielen Wohneinheiten managen – juristisch, finanziell, baulich und auch menschlich. Im schlechtesten Fall dafür, dass die unbezahlte Praktikantin nach wenigen Monaten mehr Fachwissen als die zuständige Sachbearbeiterin hat und Anfragen der Eigentümer erst gut abgehangen beantwortet werden.
Das Ganze ist kein Kavaliersdelikt. Selbst der Branchenverband DDIV schlug jüngst Alarm. Die fehlerhafte Verwaltung von Immobilien koste alleine die Eigentümer im Jahr rund 25 Millionen Euro. Hinzu kämen weitere 55 Millionen Euro Schaden, die entstünden, wenn eine neue Verwaltung eine schlechte ablöse und deren Fehler aufarbeiten müsse. In 94 Prozent dieser Übernahmen sei es bereits zu Schadenersatzforderungen gekommen, 16 Prozent davon endeten in Strafanzeigen gegen die fehlerhaften Verwalter.
So viel verlangen Hausverwaltungen
So unterschiedlich wie bei der Qualität sind die Verwalter auch bei ihren Kosten aufgestellt. Die Hausverwalter verlangen für ihre Arbeit mehr bei kleineren Einheiten als bei größeren, im Osten sind sie billiger als im Westen. Der Branchenverband DDIV veröffentlicht konkrete Zahlen zu den Verwaltungskosten für Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Grundleistungen laut Gesetz, alles weitere laut Vertrag
Regelsatz bei der Bewerbung um Neuobjekte zur Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung 2016
In einem Haus voller Eigentumswohnungen muss jeder Besitzer pro Wohnung einen so genannten Regelsatz an den beauftragten Verwalter der Immobilie bezahlen. Damit wird dessen Arbeit für das Gemeinschaftseigentum wie Keller, Gärten, Dach abgegolten.
Dieser Satz kann extrem unterschiedlich ausfallen. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, wie viele Einheiten das Unternehmen betreut und nach der Lage der Immobilie. So ist die Verwaltung in Westdeutschland teurer als in Ostdeutschland. Die Vergütung in kleinen Wohneinheiten schwankt nach Angaben des Berufsverbandes zwischen 12,50 und 46 Euro netto pro Monat pro Einheit.
Den höchsten Preisanstieg gab es bei der Verwaltung von Garagen.
Quelle: Zwischenauswertung 5. DDIV-Branchenbarometer
Stand: 02/2017
Minimum: 14,50 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 55,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 13,50 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 32,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 12,50 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 30,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 12,00 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 25,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 10,00 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 29,00 € je Einheit/Monat (netto)
In der Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung stehen das Gemeinschaftseigentum und das Immobilienvermögen im Mittelpunkt. Die Grundleistungen formuliert das Gesetz. Zusätzliche Leistungen wie etwa eine außerordentliche Eigentümerversammlung oder die Betreuung großer Sanierungsmaßnahmen müssen meist extra bezahlt werden.
Regelsatz bei der Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung im Bestand 2016
In einem Haus voller Eigentumswohnungen muss jeder Besitzer pro Wohnung einen so genannten Regelsatz an den beauftragten Verwalter der Immobilie bezahlen. Damit wird dessen Arbeit für das Gemeinschaftseigentum wie Keller, Gärten, Dach abgegolten.
Dieser Satz kann extrem unterschiedlich ausfallen. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, wie viele Einheiten das Unternehmen betreut und nach der Lage der Immobilie. So ist die Verwaltung in Westdeutschland teurer als in Ostdeutschland. Die Vergütung in kleinen Wohneinheiten schwankt nach Angaben des Berufsverbandes zwischen 12,50 und 46 Euro netto pro Monat pro Einheit.
Den höchsten Preisanstieg gab es bei der Verwaltung von Garagen.
Quelle: Zwischenauswertung 5. DDIV-Branchenbarometer
Stand: 02/2017
Minimum: 12,50 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 46,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 11,50 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 32,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 10,23 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 32,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 13,00 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 32,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 12,00 € je Einheit/Monat (netto)
Maximum: 25,00 € je Einheit/Monat (netto)
Minimum: 1,00 € je Einheit (netto)
Maximum: 18,00 € je Einheit (netto)
Minimum: 1,00 € je Einheit
Maximum: 15,00€ je Einheit
Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 16 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat.
In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung müssen sich die Verwalter um die Mietzahlungen und die Fragen der Mieter kümmern. Den Umfang regelt der Verwaltervertrag, gesetzliche Vorgaben gibt es dabei nicht. Die Verwaltung von Mietshäusern kostet im Schnitt zwischen 17,50 Euro und 25 Euro netto pro Einheit und Monat.