Himmlisch bis heikel Diese Fertighaus-Fallen sollten Bauherren kennen

Seite 2/3

Fertighäuser teurer als massiv Gebaute?

Günstiger als Massivbauten sind sie jedoch kaum. „Aus meiner Erfahrung sind Fertighäuser meist sogar noch etwas teurer als massiv gebaute Häuser“, sagt Würzner. Durch entsprechende Eigenleistung können Bauherren zwar grundsätzlich den Kaufpreis senken, ob sie aber am Ende immer billiger zum eigenen Haus kommen, ist fraglich. „Die Ersparnis aus Eigenleistung wird häufig überschätzt“, sagt Würzner. „Die Materialkosten fallen sowieso an und weil es sich meist um Laien handelt, dauern die Arbeiten auch länger.“

Wer auf Eigenleistung setzt, sollte sich ganz genau ansehen, welche Kosten seitens des Hausanbieters erlassen werden und welche Vorarbeiten für diese Maßnahme erforderlich sind. Ist zum Beispiel ein Gerüst für die Malerarbeiten in Eigenleistung oder spezielle Werkzeuge für die Arbeit nötig, können Zusatzkosten entstehen, die der Fertighausanbieter so nicht extra berechnet. Oft lohnt es sich auch schlicht nicht. So berichtet ein Bauherr in seinem Blog, dass er die Fliesen im Badezimmer selbst anbringen wollte, der Hersteller dafür aber einen Nachlass von 400 Euro gewähren wollte. Aufwand und Ersparnis lohnen dann kaum den eigenen Einsatz von Muskelkraft. „Ich rate bei Eigenleistungen eher zur Zurückhaltung“, so Würzner.

So gelingt der Traum von den eigenen vier Wänden
Die Lage entscheidetEgal wie das Haus später aussieht – die Lage ist das Einzige, was sich nicht mehr ändern lässt. Wer ein Haus baut, sollte sich deshalb gut überlegen, wo er später wohnen möchte: Grün oder städtisch? Einsam oder mit vielen Nachbarn? Bahnstraßen, Flughäfen, Autobahnen – sie alle können sich später als Störenfriede erweisen. Wer Lärm vermeiden möchte, sollte von Grundstücken in ihrer Nähe die Finger lassen. Liegt das Stück Land direkt an einem Fluss, können den Besitzer später Überschwemmungen und feuchte Keller bei Regen und Schneeschmelze plagen. Auch Hanglagen können die Baukosten in die Höhe treiben, wenn der Bauplatz beispielsweise durch Stützmauern gesichert werden muss. Quelle: ImmobilienScout24 Quelle: dpa
Es muss nicht gleich ein Schloss drauf passenWie groß ein Grundstück ist, hängt natürlich von den eigenen Bedürfnissen und vom Geldbeutel ab. Doch egal wie groß das Landstück auch sein mag, einige allgemeine Regeln muss der Bauherr beachten: Das Haus muss mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer üblichen Hausgrundfläche von rund 120 Quadratmetern benötigt unter Beachtung der erforderlichen Grenzabstände und je nach gewünschter Gartengröße ein etwa 400 bis 600 Quadratmeter großes Grundstück. Ein Reihenhaus kommt mit weniger aus: Bei einer Größe von zirka 80 bis100 Quadratmetern benötigt es ein etwa 150 bis 300 Quadratmeter großes Grundstück. Quelle: dpa
Auf festem Boden muss es stehenAngehende Bauherren sollten auch den Grund, auf dem ihr Häuschen stehen soll, genau prüfen. Hinderlich sind lehmige, tonige und steinige Böden. Hier muss der Bauherr mit erheblichen Mehrkosten für den Kelleraushub rechnen. Und: Gemüse- und Obstbäume mögen solche Böden nicht. Also Augen auf, wer später einen grünen Garten haben möchte. Quelle: dpa
„Bodenschätze” nicht vergessenSchuppen und Garagen, die auf einem Grundstück stehen, müssen mit Sicherheit abgerissen werden. Und das wird unter Umständen teuer. Am ärgerlichsten sind aber die Altlasten, die unter der Erde auf ihre Entdeckung warten. Das können zum Beispiel Öl, Asbest oder andere Schadstoffe sein. Die Kosten für die Entsorgung der Gifte muss der aktuelle Eigentümer tragen, auch wenn die Verunreinigung schon vor dem Kauf geschehen ist. Deshalb sollten Bauherren immer die frühere Nutzung des Grundstücks klären und im Zweifel ein Bodengutachten erstellen lassen. Das kostet circa 500 Euro. Quelle: ZB
Hilfreich: Eine lange Leitung Es ist einfacher, Grundstücke zu kaufen, bei denen alle wichtigen Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen bereits gelegt sind. Die Erschließungskosten sind dann im Kaufpreis enthalten. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so müssen Bauherren zunächst für die Erschließung des Grundstücks sorgen. Quelle: dpa
Behörden können helfenWelches Haus auf einem Grundstück errichtet werden darf, entscheiden die Behörden. Auf jeden Fall sollte der Bauherr vor dem Kauf einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Dort steht, welche Haustypen auf dem Gebiet stehen dürfen und wie groß die Gebäude sein sollen. Existiert kein Bebauungsplan, so muss sich der Bau an den umliegenden Bauten in der Nachbarschaft orientieren. Über mögliche Baulasten kann man sich im Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde informieren. Quelle: Imago
Nicht alles Grün ist gutManche mögen Bäume, andere nicht. In jedem Fall können die grünen Riesen aber bei dem Bauvorhaben im Weg sein. Ob das der Fall ist, sollte der künftige Hausbesitzer mit seiner Baufirma klären. Unter Umständen braucht man eine Fällgenehmigung, da nicht jeder Baum einfach beseitigt werden darf. Auch ist es nicht zu jeder Jahreszeit möglich. Quelle: dpa

Früher und intensiver planen

Kurze Bauzeit und mögliche Eigenleistungen haben jedoch nicht nur Vorteile. Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich der Bauherr eines Fertighauses viel früher und intensiver mit allen Details der Bauplanung beschäftigen muss, etwa um den genauen Ausbau und die gewünschte Ausstattung präzise festzulegen – lange bevor die erste Mauer steht. Die Häuser aus dem Katalog gibt es mittlerweile in ähnlich vielen Ausstattungsvarianten wie die Massivhäuser. Aber wegen der vorfertigten Bauelemente bei Fertighäusern sind spätere Änderungen schwierig. „Schon vor dem Vertragsabschluss sollten Käufer daher genau wissen, was sie da im Einzelnen kaufen, und einen fachlich versierten Berater hinzuziehen“; rät Bauexperte Würzner.

Wichtigster Vertragsbestandteil für die Planung ist die Bauleistungsbeschreibung, in Dokumenten oft mit BLB abgekürzt. Darin sollte exakt stehen, welche Arbeiten im Preis für das Haus inbegriffen sind, welche Materialien in welcher Qualität verwendet werden und welche Arbeiten der Anbieter ausgeführt. Mittlerweile sind den Wünschen der Kunden kaum Grenzen gesetzt: Sie bestimmen beispielsweise über die Dachform, Raumaufteilung, Maßnahmen zur Energieeffizienz, Badgestaltung, Güte der Fenster und Türen, Wandbeschaffenheit, Zahl der Steckdosen und Art der Bodenbeläge. Der Kauf eines Fertighauses ähnelt dem Kauf eines Neuwagens, bei dem die Ausstattungsmerkmale individuell planbar sind und der dann wunschgemäß produziert wird.

Auch eine juristische Prüfung des Vertrags durch einen Fachanwalt ist ratsam um meist für ein paar hundert Euro zu bekommen. Beispielsweise sind Klauseln, mit denen sich der Bauträger Änderungen der Bauausführung, der Material- oder Baustoffauswahl vorbehält, laut Bundesgerichtshof unwirksam. Auch sogenannte Preisgleitklauseln sind abzulehnen, weil sie den vereinbarten Festpreis nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt garantieren. Das Risiko, dass der Festpreis aufgrund von Verzögerungen am Bau plötzlich nicht mehr gilt, ist dann hoch.

Grunderwerbsteuer 2018 in den Bundesländern

Üblicherweise legen die Fertighausanbieter die genauen Merkmale der Wunschimmobilie bei einer sogenannten „Bemusterung“ fest. Dabei geht der Hausberater des Herstellers mit den Käufern alle Einzelheiten zur Ausstattung durch – möglichst gleich im Musterhaus – und notiert sie für die Bestellung. Für Laien ist dies langwierig und nicht immer einfach vorstellbar. „Vorgefertigte Teile sind später schlecht änderbar – etwa wenn die Zahl der Steckdosen an einer Wand zu gering ist. Hauskäufer sollten lieber einmal zu oft nachfragen, welche Ausstattung im Preis enthalten ist“, sagt Verbraucherschützer Würzner.

Am Ende der Bemusterung ist dann zwar klar, wie das Haus am Ende dastehen sollte. Entscheidend ist aber letztlich nur, was auch in der Bauleistungsbeschreibung schriftlich fixiert ist. Denn nur, was in der BLB steht, ist im Kaufpreis auch enthalten, und nur die aufgeführten Arbeiten werden auch ohne Aufpreis erledigt. Fast wichtiger als das, was in der BLB steht, ist das, was nicht darin steht. Gerade hierbei kann ein unabhängiger Bauberater dafür sorgen, dass auch wesentliche Vorarbeiten und wichtige technische Details vollständig aufgelistet sind. Und nur dafür greift nach der Abnahme auch die Gewährleistung durch den Hersteller. Für Eigenleistungen des Hauskäufers steht dieser selbst gerade.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%