Abfindung versteuern 2025: Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Abfindung versteuern 2025: Weniger Steuern dank der Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte.
Foto: imago images/SteinachEine Abfindung kann bei Kündigung den Verlust des Arbeitsplatzes abmildern und die finanzielle Sicherheit bis zur nächsten Anstellung sichern. Sie wird in vielen Fällen individuell ausgehandelt, ein gesetzlicher Anspruch besteht aber selten. Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt zudem von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Gründen der Kündigung oder der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Als Faustregel gilt häufig ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung, tatsächlich kann die Zahlung jedoch deutlich darüber oder darunter liegen.
Neben der Höhe spielt vor allem die steuerliche Behandlung eine zentrale Rolle. Abfindungen sind nicht steuerfrei, sondern müssen in voller Höhe versteuert werden. Das kann die Steuerlast erheblich erhöhen. Um diesen Effekt abzumildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Sie verteilt die Steuerlast rechnerisch über fünf Jahre und verhindert so, dass eine einmalige hohe Zahlung den Steuersatz sprunghaft steigen lässt.
2025 greifen hier wichtige Änderungen: Die Fünftelregelung bleibt zwar bestehen, wird aber nicht mehr im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt, sondern nur noch über die Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen die Entlastung daher rückwirkend beantragen. Was das im Detail bedeutet und welche Regeln aktuell gelten – die wichtigsten Punkte im Überblick.
Abfindung versteuern 2025: Weniger Steuern dank der Fünftelregelung
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Damit wird der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt.
Hat man immer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie vor allem im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht bis auf wenige Ausnahmefälle nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen. Je nach Unternehmen und den Umständen des Falls kann es aber auch deutlich mehr sein.
Muss die Abfindung 2025 versteuert werden?
Grundsätzlich gilt: Eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Seit 2006 besteht die Regelung, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sie ist demzufolge lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen darauf aber in der Regel nicht gezahlt werden.
Durch den Anstieg des außerordentlichen Einkommens, erhöht sich oftmals auch der persönliche Steuersatz. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Es gibt jedoch Möglichkeiten, zu verhindern, dass eine Abfindung steuerlich zu stark ins Gewicht fällt. Die frühzeitige Optimierung ergibt daher Sinn.
Gibt es Möglichkeiten 2025 Steuern bei der Abfindung zu sparen?
Ja. Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es eine Möglichkeit, die Höhe der Steuer etwas abzumildern. Dabei wird die volle Summe versteuert, jedoch wirkt sich nur ein Fünftel auf den Steuersatz aus. Von der Fünftelregelung profitieren vor allem Personen mit einer hohen Differenz zwischen der Abfindung und dem zu versteuerndem Einkommen.
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Was ist die Fünftelregelung?
Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkommen im deutschen Steuerrecht begünstigt. Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden.
Wie wird die Fünftelregelung berechnet?
- Im ersten Schritt zunächst wird die Steuer für das zu versteuernde Einkommen (ohne Abfindung) berechnet.
- Dann wird ein Fünftel der Abfindung dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert und erneut die Steuer berechnet.
- Die Differenz beider Berechnungen entspricht nun der Steuer für ein Fünftel der Abfindung. Das Fünffache dieser Differenz bildet also die Steuer für die gesamte Abfindung.
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Nein. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen die Steuervergünstigung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung rückwirkend beantragen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich für den jeweiligen Angestellten eine sogenannte Zusammenballung der Einkommen ergibt. Die gibt es dann, wenn die Summe aus dem bisherigen Jahresgehalt und der Abfindung höher liegt als die Summe dieser Einkünfte in einem normalen Jahr. Die Steuerermäßigung wirkt sich daher nicht mehr im laufenden Jahr direkt auf die Lohnsteuer aus, sondern erst nach Veranlagung durch das Finanzamt.
Zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, ohne dass es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt, kann die Fünftelregelung nicht genutzt werden. Die Abfindung ist voll zu versteuern. Allerdings gibt es auch dann Möglichkeiten, die Steuerlast auf die Abfindung klein zu halten. Wie das gelingt, zeigen wir in unserer Reihe WiWo Coach.
Unabhängig davon, ob Sie die Steuerbegünstigung erhalten haben oder nicht, müssen Sie die Abfindung gesondert auf dem entsprechenden Formular der Steuererklärung eintragen.
Was ändert sich 2025? Wird die Fünftelregelung abgeschafft?
Die Fünftelregelung wurde durch das Wachstumschancengesetz reformiert. Seit dem 1. Januar 2025 ist es nicht mehr möglich, die Steuervergünstigung schon im laufenden Jahr über den Lohnsteuerabzug zu nutzen. Stattdessen wird die Entlastung ausschließlich rückwirkend im Rahmen der Steuererklärung gewährt. Abgeschafft ist die Fünftelregelung damit nicht, sie wirkt sich aber nicht mehr als unterjährige Steuerersparnis aus.
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