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Steuererklärung 2024So machen Sie Kosten für ein Arbeitszimmer geltend

Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann davon steuerlich profitieren. Doch dabei müssen einige Regeln beachtet werden. Welche genau, erfahren Sie in diesem Überblick.Thomas Regniet 31.07.2025 - 14:55 Uhr

Wer im Homeoffice arbeiten muss, kann die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigen lassen.

Foto: dpa

Bei der Steuererklärung ist zu unterscheiden, ob es sich um ein anerkanntes Arbeitszimmer handelt oder um ein Homeoffice. Was im sprachlichen Sinne oft dasselbe meint, wird steuerlich getrennt. 

Seit 2023 erfüllen die meisten Heimarbeitsplätze zwar nicht mehr die Bedingungen, um von den Finanzämtern als Arbeitszimmer akzeptiert zu werden. Um ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, gibt es seither höhere Hürden. Und doch kann man durch die Arbeit von zu Hause Steuern sparen. Die wichtigsten Fragen, Antworten und Richtlinien dazu.

Arbeitszimmer absetzen: Diese Steuerregeln gelten aktuell

Welche steuerlichen Voraussetzungen muss ein Arbeitszimmer erfüllen?

Möchten Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer ohne Beschränkungen steuerlich geltend machen, gelten dafür genaue Bedingungen. Zudem lässt längst nicht jedes Berufsbild die Anerkennung des Heimarbeitsplatzes nach diesen strengen Kriterien zu. Oft sind es vor allem Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus ihre Tätigkeiten absolvieren oder ein Unternehmen führen, dafür allerdings über keine anderen Büroräume verfügen. Darunter fallen zum Beispiel Makler, Designer, aber auch einige Angestellte wie Lehrkräfte (ohne eigenen Arbeitsplatz in der Bildungseinrichtung) und Außendienstmitarbeiter.

Eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitszimmers ist nämlich nicht nur, dass der Raum den Mittelpunkt der Arbeit darstellt, sondern seit dem Veranlagungsjahr 2023 auch, dass dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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Darüber hinaus muss klar erkennbar sein, dass es sich bei dem Arbeitszimmer auch um ein solches handelt. Zum Beispiel dadurch, dass die für den Beruf üblichen Einrichtungsgegenstände und Arbeitsutensilien – wie Schreibtisch, Computer, Bildschirm und Tastatur oder Fachliteratur – im Arbeitszimmer vorhanden sind. Möbel und Gegenstände, zum Beispiel ein Bett, die auf eine private Nutzung schließen lassen, sollten vermieden werden. Maximal zehn Prozent privater Nutzungsanteil sind zulässig. Außerdem muss das Zimmer in den eigenen Räumlichkeiten liegen, jedoch durch Wände klar abgegrenzt von den anderen Wohnbereichen sein. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt diesen Anforderungen also nicht. (Die Kosten eines extern angemieteten Arbeitszimmers könnten zwar nicht als Homeoffice anerkannt werden, aber trotzdem als berufliche Ausgabe akzeptiert werden.)

Sind diese Kriterien für das Arbeitszimmer erfüllt, können Sie davon profitieren, dass Sie sämtliche Ausgaben für das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben können und so Ihre Steuerlast mindern. In diesem Fall müssen Sie die Kosten einzeln dokumentieren und im Rahmen der Steuererklärung summieren. Kosten, die für die ganze Wohnung anfallen, sich in Teilen jedoch auch auf das Arbeitszimmer beziehen, müssen Sie nach Flächenanteil umlegen (Quadratmeter Arbeitszimmer geteilt durch Gesamtfläche).

Alternativ können Sie für das Veranlagungsjahr 2024 und 2025 jeweils pauschal 1260 Euro an Kosten für Ihr Arbeitszimmer angeben. Dieser Betrag entspricht der aktuellen maximalen Homeoffice-Pauschale von 1260 Euro im Jahr. 

Wenn Ihnen ein Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung steht, Sie jedoch freiwillige Regelungen getroffen haben, an einzelnen Tagen zu Hause zu arbeiten, dann können Sie keine Einzelkosten für das heimische Arbeitszimmer absetzen, womöglich aber mit der Homeoffice-Pauschale.

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Wann ist ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der Arbeit?

Steht das Arbeitszimmer im Mittelpunkt der Arbeit, sind die anteiligen Kosten voll abzugsfähig. Inwieweit das im jeweiligen Steuerjahr der Fall ist, ist in einigen Fällen strittig und obliegt am Ende einer Gesamtbeurteilung des Finanzamtes. Grundsätzlich maßgeblich ist, ob die für die Arbeit notwendigen, charakteristischen und relevanten Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden erledigt werden. Der zeitliche Umfang, in dem die Arbeit von zu Hause erledigt wird, ist zudem ein mögliches, aber nicht zwingendes Kriterium. Wird der überwiegende oder ein besonders bedeutender Teil der Arbeit dort gemacht, ist das ein Ansatzpunkt dafür, dass ein Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Es ist also möglich, dass die Arbeit zu einem Großteil der Zeit draußen stattfindet, von zu Hause aber die relevantesten Tätigkeiten erledigt werden.

Miete, Hausratsversicherung, Erneuerung von Bodenbelägen und Co.: Welche Kosten für ein Arbeitszimmer kann ich von der Steuer absetzen?

Sind die Bedingungen für eine volle Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers erfüllt, können Sie folgende Kosten anteilig von der Steuer absetzen:

  • Miete
  • Wasser- und Energiekosten
  • Müllabfuhrgebühren
  • Reinigungskosten
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Reparatur des Gebäudes oder der eigenen Wohnung verwendet wurden
  • Grundsteuer
  • Beiträge zum Mieterverein
  • Schornsteinfegergebühren
  • Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer
  • Hausratversicherung
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Renovierungskosten, etwa für das Streichen von Wänden oder die Erneuerung von Bodenbelägen (wenn sie das Arbeitszimmer betreffen, dürfen Sie die Kosten vollständig geltend machen)

Für all diese Kosten gilt dann: Wenn sie sich nicht ausschließlich auf das Arbeitszimmer beziehen, müssen Sie die Kosten anhand der Wohnfläche errechnen. Der entsprechende Anteil für das Arbeitszimmer darf geltend gemacht werden.

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Einrichtungsgegenstände für das Arbeitszimmer können Sie ebenfalls  als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer nicht über 952 Euro liegt (800 Euro netto). Arbeitsmittel ebenso, sogar, wenn Sie kein eigenes Arbeitszimmer haben (bei Computern sind hierbei sogar teurere Geräte sofort voll absetzbar). 

Wenn die Anschaffungskosten höher sind, müssen Sie diese über die Dauer der Nutzung verteilen, also abschreiben. Für Büromöbel liegt die amtliche Nutzungsdauer bei 13 Jahren. Die Kaufbelege sollten Sie während der Abschreibung und darüber hinaus aufbewahren. 

Außerdem dürfen Sie auch berufliche Telefon- und Internetkosten in Höhe von maximal 20 Euro im Monat von der Steuer absetzen. Die Begrenzung gilt nicht, wenn höhere beruflich veranlasste Beträge im Detail (zum Beispiel durch Rechnungen/aktuelle Verträge) nachgewiesen werden können. Worauf Sie bei beruflichen Ausgaben steuerlich sonst achten sollten, erfahren Sie hier.

Für Räume, die seit dem Veranlagungsjahr 2023 nicht mehr als Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne anerkannt werden, kann die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag geltend gemacht werden, die maximal 1260 Euro im Jahr entspricht. 

Welche Alternative zum steuerlich anerkannten Arbeitszimmer gibt es?

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen, die zuvor einen festen Arbeitsort im Betrieb hatten, in das Homeoffice befördert. Sie profitieren seither von der Homeoffice-Pauschale. 

Die bringt auch denjenigen etwas, die die Bedingungen für ein Arbeitszimmer steuerlich nicht erfüllen können. Um die Homeoffice-Pauschale zu beanspruchen, reicht zum Beispiel auch ein nicht räumlich abgetrenntes Arbeitszimmer aus. Ebenso ein Schreibtisch im Wohnzimmer. Für jeden Arbeitstag, den Sie im Homeoffice verbringen, können Sie sechs Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen und das an bis zu 210 Tagen im Jahr. 

Die Pauschale liegt mit maximal 1260 Euro sogar knapp über dem Maximalbetrag von 1250 Euro, der früher galt, wenn ein Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildete, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Insofern werden die davon betroffenen Personengruppen, darunter zum Beispiel viele Lehrer, nicht schlechter gestellt.

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