Bundesgerichtshof Suchmaschinen haften nicht für Inhalte

Ein Internetseite bietet zahlenden Kunden exklusive Erotikfotos. Doch über die Google-Bildersuche sind jene Bilder auch auf anderen Internetseiten frei verfügbar. Das BGH entscheidet sich nun gegen eine Haftbarmachung.

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Vor dem Bundesgerichtshof wurde der Fall eines Erotikfoto-Unternehmens behandelt. Quelle: dpa

Karlsruhe Betreiber einer Suchmaschine haften generell nicht für die Anzeige illegal ins Netz gestellter Inhalte. Etwas anderes gelte nur, wenn sie wissen oder wissen müssten, dass etwas rechtswidrig veröffentlicht worden ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Das Urteil liegt auf einer Linie mit früheren Entscheidungen, die die Haftung von Suchmaschinen-Betreibern bereits eingeschränkt hatten.

Geklagt hatte in diesem Fall das US-Unternehmen „Perfect 10“, das online Erotikfotos anbietet. Es behauptete, dass Bilder aus einem kostenpflichtigen und passwortgeschützten Bereich seiner Website über die Google-Bildersuche auf anderen Internetseiten zu finden seien. Auf diesen Seiten seien die Fotos illegal hochgeladen worden. Da AOL Deutschland auf die Google-Bildersuche zurückgriff, verlangte „Perfect 10“ von AOL Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen.

Dem gab der BGH nun in letzter Instanz nicht statt. (Az.: I ZR 11/16) „Von dem Anbieter einer Suchfunktion kann nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefunden Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind“, heißt es in dem Urteil.

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