Ferienwohnungen Berlin lehnt Steuerdeal mit Airbnb ab

Der Berliner Senat ein Angebot von Airbnb abgelehnt, für die Vermieter zentral die Übernachtungssteuer abzuführen. Quelle: imago images

Im Streit um die rechtmäßige Versteuerung von Wohnraumvermietung hat der Berliner Senat ein Angebot von Airbnb abgelehnt, für die Vermieter zentral die Übernachtungssteuer abzuführen.

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Man habe sich aufgrund rechtlicher und praktischer Bedenken entschieden, „das angebotene Verfahren unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht weiter zu verfolgen“, erklärte der Berliner Finanzsenat gegenüber der WirtschaftsWoche. Bisher konnte der Plattformbetreiber nur mit Dortmund eine Vereinbarung treffen, um die Bettensteuer zentral abzuführen.

Stattdessen erklären immer mehr Länder und Kommunen, gegen Steuerhinterziehung im stark wachsenden Geschäft mit privater Wohnraumvermietung vorzugehen. „Werden den Berliner Finanzämtern konkrete Anhaltspunkte bekannt, nach denen Anbieter von Ferienwohnungen ihre Vermietungseinkünfte nicht versteuern, gehen sie diesen nach“, so der Berliner Finanzsenat.

Das Bayerische Landesamt für Steuern erklärt: „Die Bayerische Steuerverwaltung geht grundsätzlich allen Hinweisen ‎auf steuerlich relevanten Sachverhalten nach. Insofern werden Maßnahmen, die zur korrekten Besteuerung von Vermietungen zum Beispiel im Rahmen von Airbnb oder ähnlichen Plattformen führen, begrüßt.“

Die WirtschaftsWoche hatte vergangene Woche berichtet, dass die deutschen Finanzbehörden tausende Airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Dazu hat Deutschland ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo das weltgrößte Unterkunftsvermittlungsportal seinen Europa-Sitz hat.

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