Jedes Jahr die gleiche mühsame Prozedur: Wenige Tage vor Ablauf der Abgabefrist am 31. Mai quälen sich die Steuerzahler an ihren Schreibtisch, um Belege zu sortieren, Kopien zu fertigen, Listen zu erstellen und die Formulare vom Finanzamt Schritt für Schritt zu befüllen. Selbst wenn eine Steuerrückerstattung winkt: Spaß macht das kaum jemanden. Schnell verbringen Steuerpflichtige so ein Wochenende übel gelaunt am Schreibtisch.
Warum muss eine Steuererklärung so mühsam und zeitraubend sein? Vor allem bei Steuerzahlern, bei denen sich von Jahr zu Jahr wenig oder gar nichts an den Positionen in der Steuererklärung ändert, gibt es dafür keinen Grund.
Mit rechtzeitiger Vorbereitung und den richtigen Hilfsmitteln geht es tatsächlich auch „quick and dirty“. Eine so erstellte Steuererklärung ist zwar im Hinblick auf eine Steuerrückzahlung nicht optimiert, aber dafür ist die lästige Pflicht im Handumdrehen erledigt.
Wer seine Steuererklärung vor allem vom Tisch haben will und möglichst wenig Zeit investieren möchte, kann zunächst die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) des Finanzamts nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Steuerpflichtige zuvor für dieses Verfahren angemeldet hat. Über die Webseiten für die Elektronische Steuererklärung (Elster) oder mit Hilfe einer Steuersoftware auf dem Computer lässt sich dann der sogenannte Belegabruf durchführen, eine geeignete Steuersoftware übernimmt die Daten anschließend in die Steuerformulare.
Steuererklärung in der Mittagspause
Mit der VaSt sind dann bereits viele wichtige Angaben vorhanden: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Religion, Bankverbindung und so weiter, das vom Arbeitgeber gemeldete Bruttoeinkommen sowie alle anderen Daten auf der Lohnbescheinigung, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen (Riester- und Rürup-Rente), Rentenbezüge und Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Elterngeld. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Dritte haben immer bis zum 28. Februar Zeit, um diese Daten für das Vorjahr an das Finanzamt zu melden. Der Belegabruf ist daher meist erst Mitte März vollständig möglich.
Die Vorausgefüllte Steuererklärung ist eine Erfolgsgeschichte. Es gibt sie erst seit 2014 – und vor allem Steuerberater nutzen sie häufig. Von den 27 Millionen Steuererklärungen im Jahr 2016 erfolgen 21 Millionen via Elster. 5,5 Millionen Steuerzahler nutzen dabei bereits die VaSt – nur drei Jahre nach der Einführung und einer höchst umständlichen Anmeldeprozedur zum Trotz.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2016 beispielsweise durch eine Rente über 8.652 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über11.000 Euro liegt (20.900 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
„Viele Berater in den Lohnsteuerhilfevereinen nutzen bereits die sogenannte ‚Vorausgefüllte Steuererklärung‘ zur Erstellung der Steuererklärung für ihre Mitglieder“, sagt Rechtsanwalt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Das erleichtert die Kontrolle der Daten und damit die Kommunikation mit den Finanzämtern. Das hilft sehr bei der täglichen Arbeit.“
Die Vorteile kann auch jeder nutzen, die seine Steuererklärung selbst macht. Theoretisch hat der Steuerzahler nach Abruf der Daten und Übernahme in die Steuerformulare bereits eine rudimentäre Steuererklärung, die er via Elster elektronisch oder ausgedruckt und unterschrieben an sein Finanzamt schicken kann. So ließe sich die Steuererklärung theoretisch auch in der Mittagspause erledigen. Das allerdings wäre leichtfertig, denn es fehlen noch viele Einträge, die die Steuerlast senken können. Zudem müssen die abgerufenen Daten unbedingt vor Abgabe der Steuererklärung auf Richtigkeit geprüft und wo nötig geändert werden. Der Steuerpflichtige kann Daten vom Finanzamt dann einfach ändern.
Steuersenkende Angaben fehlen noch
„Die Berater in den Lohnsteuerhilfevereinen kontrollieren diese Daten selbstverständlich zuvor und ergänzen sie um weitere Daten, die die Steuerlast mindern, sprich um Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen“, erklärt Nöll die Vorgehensweise der Steuerprofis. „Zwar sind die Daten der Dritten (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger etc.) in der Regel richtig, ich würde sagen, zu fast 90 Prozent, dennoch dürfen sie nicht ungeprüft übernommen werden. Mit dem Abruf gelten sie als vom Steuerpflichtigen erklärt mit allen Konsequenzen bis hin zur Steuerhinterziehung, wenn die Daten unrichtig sind. Eine Kontrolle ist also zwingend notwendig.“
Fehler sind selten, kommen aber vor
Fehlerhafte Daten im Belegabruf sind zwar recht selten, aber sie kommen vor. Vor allem denn es Besonderheiten wie einen Rentennachzahlung gab, sind die Daten vom Finanzamt fehleranfällig, weil sie auf den Meldungen Dritter an die Steuerbehörde basieren – und auch dort können Fehler passieren.
Eine mögliche Fehlerquelle ist die Abrechnung des Dienstwagens, wie Steuer-Fachmann Nöll berichtet. „Beispielsweise überschreiben die Finanzämter nicht selten den vom Steuerpflichtigen erklärten und nach der Fahrtenbuchmethode errechneten geringeren Bruttoarbeitslohn, wenn dieser einen Dienstwagen fährt. Und zwar mit dem vom Arbeitgeber errechneten und dem Finanzamt übermittelten höheren Bruttolohn, weil der Arbeitgeber – zulässigerweise – die Ein-Prozent-Regel angewandt hat“, sagt Nöll. „Dann hilft nur noch das Einspruchsverfahren, dessen Durchführung durch den Lohnsteuerhilfeverein mit dem Jahresbeitrag abgegolten ist.“
Den Umgang mit fehlerhaften Daten kritisiert auch Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Oft ist noch unklar, wie mit fehlerhaften Daten in der Vorausgefüllten Steuererklärung umgegangen werden muss. Eigentlich dürfte das Finanzamt die Daten von Dritten nicht blindlings übernehmen und müsste Abweichungen von den Angaben des Steuerzahlers prüfen. In der Praxis werden die Angaben des Steuerzahlers aber häufig mit den elektronisch gemeldeten Daten überschrieben. Selbst der Hinweis auf eine Abweichung fehlt oft im Steuerbescheid. Das ist eigentlich unzulässig.“
In einigen Fällen hilft die VaSt nur wenig
Im Eiltempo geht es mit der VaSt also nur für Steuerzahler, die nur wenig von der Steuer absetzen können und keinerlei Besonderheiten im Steuerjahr 2016 zu verzeichnen haben. Wer zum Beispiel weniger als 1000 Euro Werbungskosten hatte, muss sich nicht um die Erfassung von Pendlerpauschale, Fortbildungskosten oder Ausgaben für Fachliteratur kümmern, weil er automatisch in den Genuss der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommt. Auch die Höchstgrenze für die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist meist schon mit Angabe der Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Weitere Angaben zu privaten Vorsorgeversicherungen bringen dann keinen zusätzlichen Vorteil.
Diese Pauschalen sparen Steuern
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch vom Finanzamt 1000 Euro Steuervergünstigung für beruflich bedingte Ausgaben. Dazu gehören die Fahrten zur Arbeit (siehe auch Pendlerpauschale), Fortbildungen, Arbeitskleidung oder Fachliteratur. Die Werbungskostenpauschale muss nicht beantragt werden. Nur wer 1000 Euro übersteigende Ausgaben hatte, sollte höhere Werbungskosten geltend machen und belegen können.
Quelle: vlh.de, steuertipps.de
Oft haben Arbeitnehmer schon durch das Pendeln zum Arbeitsplatz Werbungskosten von mehr als 1000 Euro. Dann können sie über die Pendlerpauschale ihre Steuerlast weiter senken. Schon bei einer täglichen Autofahrt von 16 Kilometern (einfache Strecke) beträgt sie bei pauschalen 30 Cent je Kilometer im Jahr 1056 Euro. Belege sind bei Nutzung der Pauschale nicht nötig, die Angaben werden vom Finanzamt auf Plausibilität geprüft.
Auch Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen – entweder individuell oder über eine Pauschale. Letztere ist allerdings viel niedriger als die für Arbeitnehmer: 102 Euro im Jahr bekommt jeder Rentner oder Pensionär automatisch abgezogen. Für Pensionäre gibt darüber hinaus auch einen Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag, die vom Zeitpunkt des Renteneintritts abhängen.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ab dem 1. März 2016 immerhin 746 Euro (1493 Euro im Jahr für Verheiratete) ganz ohne Belege geltend machen. Allerdings muss die Umzugskostenpauschale in der Anlage N zur Steuererklärung beantragt werden.
Dienstreisen, für deren Spesen der Arbeitgeber nicht aufkommt, können mithilfe der Verpflegungspauschale Steuern sparen. Dauert die berufsbedingte Reise länger als acht Stunden, können Steuerzahler pauschal zwölf Euro von der Steuer absetzen. Für den An- und Abreisetag gibt es generell zwölf Euro, komplette Reisetage über 24 Stunden und mehr bringen 24 Euro Verpflegungspauschale. Mit einem Eintrag in Anlage N machen Steuerpflichtige sie geltend.
Früher "Sparerfreibetrag" genannt, ist heute vom "Sparerpauschbetrag" die Rede. Dadurch sind Kapitalerträge – zum Beispiel Zinsgewinne auf Ersparnisse, Gewinne aus einem Wertpapierverkauf, etc. bis zu einer Höhe von 801 Euro steuerfrei, zusammenveranlagte Paare haben einen pauschalen Freibetrag von 1602 Euro. Ein Antrag in der Steuererklärung ist nicht nötig, wohl aber ein Freistellungauftrag bei den Banken.
Wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist, kann einen Teil seiner dadurch entstehenden Kosten steuermindernd geltend machen. Er liegt zwischen 310 und 1420 Euro, abhängig vom Grad der Behinderung. Die Pauschale wird automatisch gewährt, wenn der Grad der Behinderung auf Seite 3 des Mantelbogens angegeben wird.
Wer einen schwerstpflegebedürftigen Menschen betreut, kann einen steuerfreien Pauschbetrag von 924 Euro im Jahr geltend machen. Dazu trägt er den Namen der betreuten Person im Mantelbogen zur Steuererklärung ein. Allerdings ist diese Pauschale an Voraussetzungen geknüpft, etwa einen Behindertenausweis, ein Pflegegrad, die Pflege in der eigenen Wohnung oder der des zu pflegenden Menschen, und der Verzicht auf eine Entlohnung des Pflegenden. Wer allerdings Ausgaben von mehr als 924 Euro im Jahr für seinen Pflegeleistung hat, kann auf die Pauschale verzichten und stattdessen außergewöhnliche Belastungen anführen.
Wer keine Sonderausgaben wie die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten, Kirchensteuer oder Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen kann, bekommt automatisch den Sonderausgaben-Pauschbetrag von jährlich 36 Euro für Singles und 72 Euro für Paare vom Finanzamt angesetzt.
Wer ein Kind hat, bekommt vom Finanzamt einen Freibetrag von 7.356 Euro im Jahr als Steuervergünstigungen. Eltern müssen sich allerdings entscheiden: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Was für den Steuerzahler günstiger ist, prüft das Finanzamt.
Der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" bringt Alleinerziehenden einen Freibetrag von 1.908 Euro. Jedes weitere Kind erhöht die Summe um 240 Euro. Diese Pauschale senkt unmittelbar das zu versteuernde Einkommen. Auszufüllen ist dafür das Steuerformular "Anlage Kind". Voraussetzung ist auch die Steuerklasse II, die nur Alleinerziehende bekommen.
Rentner über 64 Jahre senken mit dem Altersentlastungsbetrag Ihre Steuerlast um maximal 1.900 Euro im Jahr. Die genaue Höhe ist vom Geburtsjahr abhängig. Wer etwa 2015 64 Jahre alt wurde, erhält einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.140 Euro. Der Freibetrag wird Aufgrund des angegebenen Geburtsdatum automatisch von den Finanzbehörden berücksichtigt. Wer nach dem 1. Januar 1975 geboren wurden, hat keinen Anspruch darauf.
Arbeitsmittel
Die Ausgaben für Stifte, Papier, Werkzeug und ähnliches Arbeitsmaterial senken die Steuerlast. Wer keine Belege darüber hat, kann auch einfach pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel in der Anlage N ansetzen. Die akzeptieren die Finanzämter in der Regel auch ohne Belege.
Telefonkosten
Wer zuhause beruflich telefoniert oder das Internet nutzt, darf einen Teil seiner Ausgaben für Telekommunikation als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bedingung ist, Sie sind Arbeitnehmer und es gibt keine Erstattung vom Arbeitgeber. Ohne Belege erkennen die Finanzämter bis zu 20 Prozent der Kosten an, maximal aber 20 Euro pro Monat. Einen Anspruch auf diese Pauschale haben Steuerzahler aber nicht. Die Steuerbehörde kann Einzelnachweise verlangen.
Kontoführungsgebühr
Wer ein Gehalt beziehen will, braucht ein Konto. Deshalb dürfen Aufwendungen für das Gehaltskonto auch von der Steuer abgesetzt werden. Oftmals kosten diese Girokonten aber nichts. Trotzdem erkennt der Fiskus pauschal 16 Euro im Jahr dafür an. Sie müssen nur in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen werden.
Arbeitskleidung
Wer einen Beruf ausübt, der typische Arbeitskleidung erfordert - zum Beispiel Bäcker oder Krankenpfleger -, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Fehlen Belege, akzeptieren die Finanzämter bis zu 110 Euro im Jahr. Auch das Waschen oder reinigen lassen für die Arbeitskleidung können Arbeitnehmer steuersenkend angeben. Dafür gibt es auch je nach Haushaltsgröße und Wasch- oder Trocknerprogramm eine Pauschale pro Wäsche, die sich zwischen fünf und 88 Cent je Kilogramm bewegt.
Bewerbungskosten
Zu den Werbungskosten gehören auch Ausgaben für Bewerbungen. Normalerweise sind Ausgaben für Bewerbungsfotos, Kopien, Mappen, Reisen zu Vorstellungsgesprächen und Porto zu belegen. Ohne Beleg akzeptiert das Finanzamt aber 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe. Bei Bewerbungen per E-Mail oder Initiativbewerbungen beträgt die Pauschale noch 2,50 Euro.
Wer aber Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen jenseits der Zumutbarkeitsgrenze, höhere Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit oder Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen angeben kann, sollte diese vor Abgabe der Steuererklärung auch erfassen und die nötigen Belege bereithalten. „Vor allem nach wichtigen Änderungen im Privat- und Berufsleben, wie etwa einem Jobwechsel, Umzug, Geburt eines Kindes oder Scheidung kommen Steuerzahler mit der vorausgefüllten Erklärung nicht weit, sondern sollten gründlich alle Daten kontrollieren und die Änderungen ergänzen“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Der Zeitvorteil durch Nutzung einer Vorausgefüllten Steuererklärung beschränkt sich dann im Wesentlichen auf weniger Tipp- oder Schreibarbeit. „Der Begriff ‚Vorausgefüllte Steuererklärung‘ ist irreführend, denn nach dem Abruf der Daten ist die Steuererklärung noch nicht abgabefertig. Grundsätzlich ist das Angebot gut und richtig, aber es ist auch noch ausbaufähig“, sagt Klocke. „Es braucht wohl noch ein paar Jahre, bis die Vorausgefüllte Steuererklärung das kann, was die Bezeichnung verspricht.“
Wichtig: Steuerbescheid gründlich und rechtzeitig prüfen
Größter Nachteil der Vorausgefüllten Steuererklärung ist der einmalige Anmeldungs- und Registrierungsprozess. Dieser ist mehrstufig und zieht sich auch mal über ein bis zwei Wochen hin. Erst nach erfolgreicher Anmeldung zum Belegabruf kann der Steuerzahler Jahr für Jahr die Vorausgefüllte Steuererklärung ohne Umschweife nutzen.
Dafür muss der Steuerpflichtige zunächst ein Nutzerkonto bei Elster einrichten, in dem zwingend neben der Steuernummer auch die Steuer-ID hinterlegt sein muss, die für jeden Bundesbürger ein Leben lang gilt. Für die Nutzung der Elster-Dienste benötigt der Nutzer zudem mindestens die kostenlose Anmeldevariante mit einem Software-Zertifikat, Elster-Basis genannt, um sich online zu authentifizieren. Wem das zu unsicher erscheint, kann die Anmeldung mittels Signaturkarte und Lesegerät oder verschlüsseltem USB-Stick wählen. Allerdings sind diese Varianten mit einmaligen Kosten verbunden, zudem benötigt die Einrichtung und Beschaffung der Hardware mehr Zeit.
Ganz so schnell geht auch die Bestellung des Software-Zertifikats nicht. Zwischen Elster-Online und dem Nutzer gehen E-Mails hin und her, Registrierungscodes werden verschickt und im ungünstigsten Fall müssen erst eine Java-Umgebung und der richtige Internetbrowser auf dem heimischen Rechner installiert werden. Erst danach können sich Nutzer des Software-Zertifikats ElsterBasis für den Belegabruf anmelden und den nötigen Abrufcode beantragen. Der kommt innerhalb von ein paar Tagen per Post. Nur damit können Steuerzahler dann die Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen und – mit geeigneter Steuersoftware automatisch – in die Steuerformulare übernehmen. Wer Signaturkarte oder USB-Stick zur Authentifizierung nutzt, braucht den Abrufcode hingegen nicht.
Steuersoftware 2017
ElsterFormular
Preis: kostenlos
Fazit: Durchaus nützlich, aber nicht hilfreich, sobald Fragen aufkommen. Steuertipps fehlen komplett.
Lohnsteuer Kompakt
Preis: ab 19,99 Euro
Fazit: Umfassende Unterstützung, gut nutzbar. Ohne besondere Rabatte (etwa über Groupon) aber recht teuer.
Smartsteuer
Preis: ab 10,40 Euro
Fazit: Optisch klasse, noch etwas Nachholbedarf bei der Unterstützung mit Tipps und Verständnishinweisen.
Taxman
Preis: ab 17,99 Euro
Fazit: Schön anzusehen, gut zu nutzen, nur fehlen ein paar nützliche Extras. Das reicht nicht für einen Spitzenplatz.
Tchibo Steuer
Preis: 9,99 Euro
Fazit: Durchaus hilfreich, aber im direkten Vergleich der preisgünstigen Angebote hat Tax die Nase vorn.
SteuerSparErklärung
Preis: ab 24,90 Euro
Fazit: Hält sich stärker zurück als die Konkurrenz. Wer sich schon ein wenig auskennt, kommt damit aber bestens klar.
Tax
Preis: ab 9,49 Euro
Fazit: In nicht besonders komplexen Fällen reicht Tax locker aus – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wiso Steuer Sparbuch
Preis: ab 20,90 Euro
Fazit: Gute Unterstützung, komfortable Bedienung: Der Testsieger führt nicht am schnellsten, aber sehr sicher ans Ziel.
Belege nachreichen, Bescheid genau prüfen
Wer die Steuererklärung so auf die Schnelle erstellt und abgibt, kann die wichtigsten Belege auf Verlangen des Finanzamts auch später noch nachreichen. Eine weitere Zeitersparnis versprechen auch diverse neue Smartphone-Apps, mit denen Belege einfach abfotografiert und anschließend an eine zugehörige Steuersoftware übertragen werden können. Das Sammeln und Sortieren von Quittungen in Schuhkartons soll damit passé sein, die Steuerformulare sollen sich mit den Zahlen auf den fotografierten Belegen automatisch füllen. Anbieter sind etwa das Start-up Taxbutler oder auch Wolters Kluwer, deren Steuersoftware „SteuerSparErklärung“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft das Belegmanagement mit einer eigenen App unterstützt. Die Software übernimmt neuerdings auch das Anmeldeverfahren für die VaSt.
Wichtig ist bei der Steuererklärung im Schnellverfahren aber die gründliche und vor allem rechtzeitige Prüfung des Steuerbescheids. Sind durch das teilautomatisierte Verfahren doch falsche Angaben in der Steuererklärung gewesen oder durch das Finanzamt wieder eingefügt worden, bleibt dem Steuerzahler nur die einmonatige Einspruchsfrist, um diese Fehler schnell und unbürokratisch zur korrigieren. Im Zweifel empfiehlt sich zuerst ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt, bevor der schriftliche Einspruch erfolgt.
Hilfreich ist da auch der Abruf des Steuerbescheids via Elster, der bei Versand der Steuererklärung eigens beantragt werden muss. Dann aber lässt sich der Bescheid mit der Steuersoftware elegant mit den Angaben der Steuererklärung vergleichen – und gegebenenfalls Abweichungen schnell entdecken.