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Steuererklärung 2024 FristSo lange können Sie die Steuererklärung noch fristgerecht abgeben

Diesen Sommer steht die Steuererklärung für viele Bürger auf dem Plan. Wie lange Sie dafür Zeit haben und welche Frist in den Folgejahren gilt.Thomas Regniet, Sören Imöhl 31.07.2025 - 14:43 Uhr
Foto: imago images

Jedes Jahr muss die Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt eingereicht werden. Nachdem die Fristen für die Abgabe seit der Steuererklärung 2019 regelmäßig verschoben wurden, kehren die Finanzverwaltungen nun schrittweise zu den gewöhnlichen Terminen zurück. Wir geben Ihnen eine kompakte Übersicht, was jetzt hinsichtlich der Abgabefristen gilt.

Diese Fristen gelten für die Einkommensteuererklärung 2024 und 2025

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies sind Bürgerinnen und Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Verheiratete mit einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner. Eine Steuererklärung müssen außerdem Personen abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Erhält man Provisionen für Vermittlungsgeschäfte, sind sogar nur 256 Euro an steuerfreien Einkünften im Jahr möglich, ohne dass man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Das Gleiche gilt für die Vermietung und den Verleih von beweglichen Gegenständen. Zum Beispiel, wenn Steuerpflichtige ein Auto kostenpflichtig einer anderen Person überlassen. In diesem Fall ist ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Diese Beträge sollen auch für die Steuerjahre 2024 und 2025 gelten. Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an, die sich jedoch jährlich ändern.

Grundsätzlich können Steuerpflichtige entscheiden, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, gelten auch unterschiedliche Fristen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2024 und 2025 abgeben?

Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbst erstellen, ist dafür bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Für die Erklärung zum Veranlagungsjahr 2025 besteht ebenfalls Zeit bis Juli des Folgejahres. Die Frist endet dementsprechend am 31. Juli 2026. 

Wer die Steuererklärung zum Jahr 2023 versäumt hat, kommt allerdings zu spät. Die Frist endete am 2. September 2024. Auch die Einreichung der Erklärung 2023 über einen Steuerberater (oder Lohnsteuerhilfeverein) ist seit einigen Tagen nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Bis wann gilt die Abgabefrist über einen Steuerberater?

Sollten Sie die Fertigstellung der Steuererklärung nicht rechtzeitig bewältigen können oder damit überfordert sein, so ist die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater eine Möglichkeit, der Verpflichtung nachzukommen. Anders als bei Steuererklärungen, die selbst ausgefüllt werden, gilt bei der Abgabe mit einem Steuerberater (oder auch mit einem Lohnsteuerhilfeverein) generell ein Aufschub von sieben Monaten. Somit endet die Frist mit einem Steuerberater an der Seite in der Regel am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Allerdings verschieben sich die Fristen seit dem Beginn der Coronapandemie fortlaufend.

Wer über die Steuererklärung für das Jahr 2024 nachdenkt und damit eine Steuerberatungskanzlei beauftragen möchte, hat noch bis zum 30. April 2026 Zeit. Für die Erklärung 2025 liegt der Abgabetermin dann wieder im Februar des übernächsten Jahres. Da der letzte Februartag auf ein Wochenende fällt, gilt der 1. März 2027. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 ist also eine Rückkehr zu den regulären Fristen geplant. 

Bis zum 2. Juni 2025 war es zudem noch möglich, die Steuererklärung 2023 über einen Steuerberater einzureichen. Wer nun noch seine Unterlagen für 2023 abgeben muss, hat womöglich Verspätungszuschläge in Kauf zu nehmen.

Unter Umständen kann es aber vorkommen, dass das Finanzamt bereits vor der üblichen Frist die Steuererklärung einfordert. Ein vom Finanzamt individuell angesetzter Termin ist dabei verbindlich.

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Was passiert, wenn die Steuererklärung zu spät eingereicht wird?

Wird die Frist für die Steuererklärung selbst über einen Steuerberater nicht eingehalten, drohen vom Finanzamt auferlegte Sanktionen. Wer zu spät kommt oder gar nichts beim Finanzamt abgibt, auf den kommt zunächst ein Verspätungszuschlag in Form einer Geldstrafe zu. Das Bußgeld muss zusätzlich zur Steuer bezahlt werden. Einen Ermessensspielraum des Finanzamts gibt es normalerweise nur, wenn die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingeht. 

In diesem Zeitraum kann und danach muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und dabei mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat. Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt zusätzlich auch Zwangsgeld und Verspätungszinsen verlangen.
Zudem kann die Zahlung der fälligen Steuerlast durch einen Schätzbescheid vom zuständigen Finanzamt eingefordert werden. Steuerpflichtige sollten dieser Forderungen dann unbedingt nachkommen. 

Kann die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert werden?

Die Frist kann nur in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden. Kümmert sich kein Steuerberater um die Steuererklärung, ist eine Verlängerung beim jeweiligen Finanzamt schriftlich zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden, ein neuer Termin sollte vorgeschlagen werden. Zu den Gründen, die eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung rechtfertigen, zählen zum Beispiel eine längere, schwerwiegende Krankheit, ein länger andauernder Aufenthalt im Ausland sowie ein Umzug. Auf eine Verlängerung kann jedoch kein Anspruch erhoben werden. Steuerzahler müssen hierbei auf Kulanz seitens des Finanzamtes hoffen. Wird ein Aufschub gewährt, so ist die neue Frist zwingend einzuhalten. Bei Verzug sind weitere Sanktionen zu erwarten. Die vielversprechendste Lösung ist meist der kurzfristige Gang zu einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein vor Ablauf der Frist. Ihnen wird in der Regel die spätere Abgabe erlaubt. Die Beauftragung ist jedoch jeweils mit Kosten verbunden. Zudem müssen sie auf freie Kapazitäten der Steuerexperten hoffen.

Bis wann kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Bürgerinnen und Bürger, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben vier Jahre Zeit. Somit wäre für das Jahr 2022 bis Ende Dezember 2026 Zeit, für die freiwillige Steuererklärung des Jahres 2023 bis 2027 und für die Erklärung 2024 sogar bis Ende 2028. Auch für die freiwillige Erklärung zum Jahr 2025 gibt es vier Jahre Zeit. Sogar die Einreichung der Steuererklärung 2021 ist in diesem Fall noch bis zum Jahresende möglich. 

Dies betrifft unter anderem Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben, und die auch sonst nicht zur Abgabe verpflichtet sind (also beispielsweise nicht mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften erzielt haben). 

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