Fußball WM-frei gibt es nicht

Dürfen Fans die Partien auf der Arbeit schauen? Oder gar wegen eines Spiels später zu Arbeit gehen? Die wichtigsten Fragen für arbeitende Fußballfans.

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WM-Fan Quelle: dpa

Muss der Arbeitgeber sein Okay fürs Fußballschauen geben?

Viele Fußballfans möchten keines der Spiele verpassen. Die Gruppenspiele der deutschen Mannschaft finden in der Regel um 18 Uhr statt. Bei Spielen anderer Mannschaften ist der Beginn erst spät am Abend.

Fußball-WM zu gucken gilt allerdings seit einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurts aus dem Jahr 2011 als "sozialadäquates Verhalten", weil Fußball während einer Europa- oder Weltmeisterschaft einen großen Stellenwert in der Gesellschaft habe. Das ist aber kein Freifahrtschein für Mitarbeiter. Wer ohne Einverständnis und Kenntnis des Chefs die Arbeit liegen lässt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt in der Regel auch, wenn man die Spiele per Livestream am Firmenrechner verfolgt.

Wie streng ein Arbeitgeber ist, hängt auch davon ab, ob es im Betrieb eine Arbeitszeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit gibt. Wer bei der Arbeitszeiterfassung seine Zeit mit der WM verplempert und die Minusstunden nicht nacharbeitet, riskiert auf jeden Fall Ärger. Wer bei der Vertrauensarbeitszeit und ohnehin schon angehäuften Überstunden in Absprache mit seinem Vorgesetzten früher zum Public Viewing geht, macht alles richtig.

Können Arbeitnehmer für die WM kurzfristig Urlaub nehmen?

In Absprache mit dem Arbeitgeber ist das möglich. Allerdings muss man damit rechnen, dass andere Kollegen die gleiche Idee haben und es Ärger geben kann. Generell können Mitarbeiter den Zeitpunkt ihres Urlaubs frei wählen. Ausnahme ist nur, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können sein: die Notwendigkeit, einen Auftrag fristgerecht zu erfüllen, personelle Engpässe in Saison- oder Kampagnenbetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder krankheitsbedingte personelle Ausfälle.

Streiten sich mehrere Mitarbeiter um den Urlaub, werden soziale und betriebliche Belange gegeneinander abgewogen. Vorrang etwa hat, für den es der erste Urlaub in diesem Jahr ist. Außerdem werden Alter und ein eventuell damit verbundenes Erholungsbedürfnis oder der Familienstand miteinbezogen. Das bedeutet aber nicht, dass jüngere, kinderlose Mitarbeiter auf jeden Fall leer ausgehen. Hatten die Väter und Mütter im Betrieb etwa schon jede Menge Urlaub, werden sie arbeiten müssen und die Singles bekommen frei. Im Ernstfall kann der Betriebsrat schlichten.

Für den Abbau von Überstunden gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben. Die sind entweder im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit oder auch im Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden am Tag verlängert werden kann (maximal auf 60 Stunden pro Woche), wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich gearbeitet werden. Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie ihren Ausgleich an WM-Spieltagen mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abstimmen.

Müssen Fußfallfans vor- oder nacharbeiten?

Das hängt von den mit dem Chef getroffenen Vereinbarungen ab. Wer nicht Urlaub nehmen kann und keine Überstunden angesammelt hat, wird in der Regel die versäumte Arbeitszeit nacharbeiten müssen – oder entsprechend vorarbeiten müssen.

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