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SteuerhinterziehungHoeneß könnte schon bald Freigang bekommen

Früher als geplant könnte Uli Hoeneß Freigang bekommen. Die Anwälte des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Ex-Bayern-Präsidenten bereiten derzeit Anträge zur Hafterleichterung vor. 20.07.2014 - 12:27 Uhr

huGO-BildID: 38205708 ARCHIV - Der ehemalige Präsident Uli Hoeneß spricht am 02.05.2014 in München (Bayern) während der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fußball-Bundesligisten FC Bayern München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich am 16.07.2014 mit eine Klage der Grünen wegen mangelnder Auskünfte in der Causa Hoeneß. Das Gericht muss klären, ob die Staatsregierung mit ihren knappen Antworten auf Fragen zum Steuerfall Hoeneß die Verfassung verletzt hat. Foto: Sven Hoppe/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa

Schon ab Anfang September könnte Uli Hoeneß demnach auf Freigang hoffen, wie die „Bild am Sonntag“ berichtet. Es habe, wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, bereits Gespräche mit der zuständigen Vollstreckungskammer gegeben. Bis Mitte August sollen die Anträge auch formal eingehen.

Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Anfang Juni hatte er seine Haftstrafe angetreten. Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen.

Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeneß könnte bei guter Führung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016. Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeneß bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach. Das soll nun eher der Fall sein.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist nur strafbefreiend, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Daher ist Eile geboten.Quelle: BRANDI RechtsanwälteStand: Oktober 2017
Ist die Tat schon entdeckt, wirkt selbst eine unwirksame Selbstanzeige strafmildernd wie ein Geständnis. Es ist also nie zu spät für die Offenlegung.
Nur wer in vollem Umfang die Steuererklärungen einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre korrigiert, bleibt straffrei. „Vergessene“ Sachverhalte gefährden die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Mit Abgabe der Selbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern samt Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlag bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, sollte Alternativen erörtern.
Eine Selbstanzeige erfordert strafrechtliche und steuerrechtliche Erfahrung. Ziehen Sie auf jeden Fall Berater hinzu. Die Tücke steckt im Detail.
Weihen Sie ihren Steuerberater nie in etwaige Steuerhinterziehung ein. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er weiterhin ihre Steuererklärungen bearbeitet, ohne die Hinterziehung offenzulegen.
Eine Selbstanzeige ist meist erst der Anfang. Ohne intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren läuft die Selbstanzeige nur selten ab.
Es sollte genau geprüft werden, ob durch die Selbstanzeige Außenstehende oder etwa Familienangehörige belastet werden. In einem solchen Fall ist ein koordiniertes Vorgehen bis hin zur gleichzeitigen Abgabe der Selbstanzeige ratsam.
Beamten – auch verbeamteten Lehrern – und Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Berufsträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern droht bei einer Selbstanzeige ein disziplinarrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren. Dies kann bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen führen.
Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, Kenntnisse über Straftaten wie Korruption oder Geldwäsche an andere Behörden weiterzuleiten. So kann eine Selbstanzeige weiterte Ermittlungen und Anklagen auslösen, selbst wenn die Steuerhinterziehung straffrei bleibt.

Hoeneß hat dem Fiskus mit seinem Schweizer Geheimkonto mindestens 28,5 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Die neue, nochmals um mehr als eine Million Euro höhere Summe nannte Heindl. Er begründete den Anstieg mit dem Solidaritätszuschlag. Inklusive Zinsen wird Hoeneß aber wohl noch viel mehr Geld an die Staatskasse zahlen müssen. Der 62-Jährige verließ nach der Urteilsbegründung wortlos den Gerichtssaal. Sein Anwalt blickte derweil schon auf die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. „Die Verteidigung wird das Urteil anfechten mit dem Mittel der Revision. Entscheidend ist, wie mit einer solch nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist“, sagte der Frankfurter Staranwalt Hanns Feigen. Dazu kam es allerdings nichts.

nja
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