Steuerhinterziehung Steuersünder-Tipps zur Selbstanzeige

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Rechtzeitig und vollständig

Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Professionellen Rat einholen

Formvorschriften für eine Selbstanzeige gibt es nicht. Eine falsche oder fehlerhafte Selbstanzeige kann jedoch dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung nicht greift. Wer etwa die Steuerschuld unterschätzt oder zu kurze Zeiträume deklariert, macht sich für die verbliebenen, nicht deklarierten Steuerschulden weiterhin strafbar. Daher ist die Konsultation eines Steuerfachanwalts oder spezialisierten Steuerberaters dringend geboten.

Verjährungsfristen

Strafrechtlich verjährt das Delikt der Steuerhinterziehung in der Regel nach fünf Jahren. Bei besonders schweren Steuerstraftaten beträgt die strafrechtliche Verjährung seit Anfang 2009 allerdings zehn Jahre. Nachzahlen müssen Hinterzieher generell die Steuern der vergangenen zehn Jahre. Finanzbehörden dürfen rückwirkend für diese Jahre neue Steuerbescheide erlassen. Ob die Selbstanzeige auf einen Zeitraum über fünf Jahr hinaus auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen, idealerweise mit einem Rechtsberater. Bei einer Steuernachzahlung sind zudem Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr fällig. Betroffene müssen davon ausgehen, dass die Behörden rückwirkend zehn Jahre komplett unter die Lupe nehmen. Die jeweiligen Verjährungsfristen beginnen am Ende des Jahres, in dem die falsche Steuererklärung abgegeben wurde.

Vorläufige oder umfassende Nachdeklaration

Aus einer Selbstanzeige sollte zumindest klar hervorgehen, um welche Beträge bei welcher Bank es sich handelt und für welchen Zeitraum die Selbstanzeige erfolgt, maximal für die zehn Jahre vor dem letzten Steuerbescheid. Ziel der Selbstanzeige muss es sein, reinen Tisch zu machen. Das heißt, die Behörden müssen derart informiert werden, als hätten sie im fraglichen Zeitraum alle steuerrelevanten Daten erhalten. Da die Banken mitunter mehrere Wochen benötigen, um dem Steuerpflichtigen alles relevanten Daten zur Verfügung zu stellen, ist unter Umständen eine begründete Eigenschätzung akzeptabel. Diese sollte jedoch im Zweifelsfall zu hoch ausfallen, da sonst darüber hinaus nachträglich zu versteuernde Beträge wieder eine Strafe auslösen können. Außerdem sollte der Steuersünder darauf hinweisen, dass die Unterlagen noch nicht vorliegen und um ein Frist für die Nachreichung der Zahlen bitten.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Zahlungsfrist einhalten

Liegt aufgrund der Selbstanzeige ein Steuerbescheid vor, kann der Steuerpflichtige gegen diesen wie jeden gewöhnlichen Bescheid Einspruch erheben oder gegen ihn klagen. Meist verhängen die Finanzämter eine Zahlungsfrist von mehreren Wochen. Diese muss jedoch eingehalten werden, sonst bleibt der Steuersünder strafbar. Fehlen die Mittel für eine vollständige Begleichung der Steuerschuld sollte der Steuerzahler über eine Kreditfinanzierung nachdenken oder in Absprache mit den Finanzamt Teilzahlungen vornehmen. Dann sollte er jedoch detailliert angeben, welchen Teil der Steuerschuld er zunächst tilgen will, damit nicht nur aufgelaufende Zinsen getilgt werden, die Steuerschuld aber bestehen bleibt.

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