Basiskonto-Gebühren Verbraucherschützer klagen gegen Banken

Darf das Basiskonto mehr kosten als vergleichbare Girokonten? Nach Ansicht der Verbraucherzentrale übertreiben es mehrere Banken mit den Gebühren der gesetzlich vorgeschriebenen Girokonten für jedermann.

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Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger ein Recht auf ein Girokonto. Aber zu welchem Preis? Quelle: dpa

Berlin Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht wegen der aus seiner Sicht zu hohen Gebühren für Basiskonten nun vor Gericht. Die Verbraucherschützer haben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein entsprechende Klagen eingereicht, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).

Deren Entgelte für das so genannte Girokonto für jedermann seien unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten, sagte die Leiterin des Finanzmarkt-Teams der Verbraucherzentrale (vzbv), Dorothea Mohn.

Auch werde das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber nicht hinreichend berücksichtigt. Ein höherer Grundpreis müsse etwa auch dann gezahlt werden, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde. Die Klagen wurden dem Bericht zufolge bei den Landgerichten in Köln, Frankfurt und Lübeck eingereicht.

Bereits im vergangenen Herbst hatten die Verbraucherschützer fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt, darunter auch Deutsche Bank, Postbank und die Sparkasse Holstein. Ihre Preisgestaltung sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar, hieß es.

Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen. „Ansonsten bestünde unter anderem die Gefahr, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten, die nicht kostendeckend wären, durch Preiserhöhungen bei anderen Kontoinhabern quersubventioniert werden müssten“, erklärte jüngst die Deutsche Kreditwirtschaft.

Bei der Postbank hieß es damals, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger, die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger, Besitzer solcher Konten seien vielfach schlecht erreichbar.

Seit Mitte 2016 hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Es kann nicht überzogen werden. Die Gebühren sollen „angemessen“ sein.

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