Rente für Freiberufler: Reicht die private Vorsorge für den Ruhestand?
Wenn Sie heute eine Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro feststellen - Ihnen nach jetzigem Standpunkt und heutiger Kaufkraft trotz gesetzlicher Rente 1000 Euro fehlen würden, um all Ihre Ausgaben decken zu können - kann sich das Bild in den nächsten fünf Jahren weiter verdüstern. In fünf Jahren würden aus diesen fehlenden 1000 Euro:
1.051 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.104 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.159 Euro bei einer Preissteigerung von drei Prozent
1.217 Euro bei vier Prozent
1.276 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
Foto: dpaAuf zehn Jahre betrachtet, vergrößert die Inflation die heutige Lücke von 1000 Euro wie folgt:
1.105 Euro bei einem Prozent Inflation
1.219 Euro bei zwei Prozent Inflation
1.344 Euro bei drei Prozent Inflation
1.480 Euro bei vier Prozent Inflation
1.629 Euro bei fünf Prozent Inflation
In 15 Jahren beträgt die monatliche Rentenlücke dann:
1.161 Euro (ein Prozent Inflation)
1.346 Euro (zwei Prozent)
1.558 Euro (drei Prozent)
1.801 Euro (vier Prozent)
2.079 Euro (fünf Prozent Inflation)
Die Inflation macht auch denjenigen das Rentenleben schwer, die noch 20 Jahre Arbeitsleben vor sich haben. Wem jetzt 1000 Euro monatlich fehlen würden, fehlen in 20 Jahren
1.220 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.486 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.806 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.191 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
2.653 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
- jedenfalls, wenn er oder sie jetzt nicht schnell seine private Vorsorge aufstockt.
Foto: dpaNach 25 Jahren sind aus den fehlenden 1000 Euro
1.282 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.641 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.094 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.666 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
3.386 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
geworden.
Foto: dpa/dpawebNoch ernster wird es für Arbeitnehmer mit Mitte, Ende 30, die jetzt, 30 Jahre vor Renteneintritt, feststellen, dass ihnen nach heutigem Stand monatlich 1000 Euro im Geldbeutel fehlen würden. Bis es soweit ist, werden aus den 1000 Euro nämlich:
1.348 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.811 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.427 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
3.243 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
4.322 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
Spätestens mit Mitte 30 kommen sie, diese Fragen. Wer sie sich nicht selbst stellt, den löchern Freunde und Verwandte: "Wie machst du das eigentlich mit der Altersvorsorge? Wie steht es um deine Rente?" Spätestens jetzt fängt der Ernst des Lebens tatsächlich an.
So auch bei einer Assistenzärztin aus Berlin, die dieses Jahr ihren 35. Geburtstag feiert. Doch während alle um sie herum über drohende Altersarmut, Zuschussrente und private Altersvorsorge sprechen, habe sie der Blick auf ihre letzte "Renteninformation" eher beruhigt, sagt sie. In einem blauen Aktenordner mit der Aufschrift "Versicherungen" hat die angehende Internistin den Brief abgeheftet, schwarz auf weiß stehen dort die Zahlen. Erfreuliche Zahlen.
Zweifel bleiben
Seit ihrem Berufseinstieg an einer Uniklinik 2005 hat sie im Durchschnitt 790 Euro pro Monat an die Berliner Ärzteversorgung überwiesen. Würde sie bis zum Rentenbeginn im Jahr 2044 Beiträge in gleicher Höhe zahlen, bekäme sie später 3600 Euro monatlich ausgezahlt – bis ans Lebensende. In der gesetzlichen Rentenversicherung würde sie bei gleichem Einkommen etwa halb so viel bekommen. "Ist unser Versorgungswerk wirklich so viel besser?", fragt die junge Ärztin. Ein Zweifel bleibt.
Knapp eine Million Deutsche bauen bei ihrer Rente komplett auf ein berufsständisches Versorgungswerk. Vor allem Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten zahlen ihre Rentenbeiträge nicht an die gesetzliche Kasse, sondern an eines von rund 90 berufsständischen Versorgungswerken.
Ein Teil ihrer Rente hängt vom Zustrom neuer Mitglieder ab. Während dieses Umlageverfahren (Beitragszahler finanzieren das Altersgeld der heutigen Rentner) bei der gesetzlichen Rente voll greift, macht es bei den Versorgungswerken nur einen kleinen Teil der Rente aus, meist unter 20 Prozent. Der weitaus größere Teil ist kapitalgedeckt: Beitragszahler sparen also selbst für ihre spätere Rente an.
Chefs garantieren immer seltener die Höhe der Betriebsrente
So läuft es auch bei einem Großteil der etwa 17 Millionen gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, die ihre Rente mit einer betrieblichen Altersvorsorge aufstocken. Anders als die Versorgung der Ärzte, Anwälte & Co. sind diese Betriebsrenten für sie nur ein Zubrot. Meist schießen die Arbeitgeber einen Teil der monatlichen Beiträge zu. Doch immer seltener garantieren die Chefs den Angestellten die Höhe ihrer Betriebsrente. Entscheidend dafür, was im Alter aufs Konto kommt, ist die mit dem Kapital zuvor erzielte Rendite.
Die Euro-Krise, das raue Umfeld an den Kapitalmärkten, starke Kursausschläge an den Börsen und niedrige Zinsen auf sichere Anlagen schlagen deshalb auch auf Versorgungswerke und betriebliche Altersvorsorge durch. Angestellte haben immerhin noch Aussicht auf ihre gesetzliche Rente.
Durchschnittsrenten
Laut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016
Foto: dpaOst-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten Renten
Die Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten.
Aktuell bekommen männliche Rentner:
in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat
in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat
in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat
in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat
in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat
in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat
in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat
in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat
in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat
in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat
in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat
im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat
in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat
in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat
in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat
in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat
Foto: APFrauen mit deutlich weniger Rente
Frauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz.
Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente:
in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat
in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat
in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat
in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat
in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat
in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat
in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat
in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat
in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat
in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat
in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat
im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat
in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat
in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat
in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat
in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat
Foto: dpaBeamtenpensionen deutlich höher
Staatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent.
Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro.
Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro.
Foto: dpaRentenerhöhung
Im Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent.
Foto: dpaReserven der Rentenkasse
Dabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen.
Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können:
Foto: dpaAbweichungen vom Standardrentner
Wer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt.
Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro.
Foto: FotoliaDurchschnittsrente Ost nach Arbeitsjahren
In den neuen Bundesländern liegt die Rente nach 45 Arbeitsjahren und durchschnittlichem Lohn bei 1217 Euro.
Für 40 Jahre in Arbeit gibt es aktuell 1082 Euro. Bei 35 Jahren sind es in den neuen Bundesländern 947 Euro.
Foto: FotoliaHalbtags arbeiten erhöht das Armutsrisiko
Je nach Verdienst, kann die Rente aber stark schwanken. Wer etwa im Berufsleben auf die Hälfte vom Durchschnittsverdienst kam, dessen Rentenansprüche halbieren sich auch. In den alten Bundesländern wären das aktuell nach 45 Berufsjahren 657 Euro. In den neuen Bundesländern bei gleicher Arbeitszeit 609 Euro.
Foto: dpaMaximale Rentenhöhe für Gutverdiener
Umgekehrt verdoppelt sich die Rente, wenn der Lohn während des Arbeitslebens über der Bemessungsgrenze lag. In den alten Bundesländern könnte ein Vielverdiener so auf 2628 Euro kommen. In den neuen Bundesländern sind theoretisch bis zu 2434 Euro drin.
Foto: dapd
Die Freiberufler sind voll auf die berufsständischen Versorgungswerke angewiesen. Und deren beruhigende Prognosen basieren auf einer festen angenommenen Verzinsung der Kapitalanlagen. Oft sind dies vier Prozent pro Jahr – auch im Fall der Berliner Ärztin.
Schaffen die Versorgungswerke die vier Prozent langfristig nicht, sind die Prognosen nicht zu halten. Schon geringe Renditeunterschiede ergeben eine große Differenz. So lässt sich aus monatlich 800 Euro, die über 30 Jahre zu vier Prozent Zins angelegt werden, später 20 Jahre lang eine Monatsrente von 3300 Euro zahlen. Bei drei Prozent Rendite schrumpft die Rente auf 2550 Euro pro Monat. Über 20 Jahre bekäme ein Rentner dann rund 180.000 Euro weniger ausgezahlt.
Sowohl für Freiberufler im Versorgungswerk als auch für Angestellte mit Betriebsrente gilt: Nur wer sich frühzeitig einen Überblick über seine Versorgung im Alter verschafft, kann auf Lücken reagieren und seine private Altersvorsorge aufstocken.
Ärzten, Anwälten und Steuerberatern drohen doppelte Zahlungen
Ärzte, Anwälte und Steuerberater sind Pflichtmitglieder ihres Versorgungswerks. Wer als Angestellter in den freien Berufen arbeitet, ist zugleich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Angestellte Freiberufler sollten deshalb bei der staatlichen Rentenversicherung eine Befreiung beantragen, sonst müssten sie am Ende noch doppelt einzahlen.
Immer häufiger gibt es um die Befreiung jedoch Streit – wen die staatliche Rentenversicherung einmal in ihren Fängen hat, den lässt sie ungern ziehen. So verweigert sie Ärzten und Anwälten oft die Befreiung, wenn diese nicht in ihren klassischen Aufgabenbereichen arbeiten. Probleme bekommen Ärzte in der Pharmabranche oder Juristen, die in Unternehmen arbeiten.
Gericht pfeift Rentenversicherungen zurück
Ein Münchner Jurist, der als Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens arbeitet, wollte sich zum Beispiel von der Rentenversicherung befreien lassen. Doch die lehnte ab. Er übe keine anwaltliche Tätigkeit aus, denn sein Job setze "die Qualifikation als Volljurist", also ein zweites juristisches Staatsexamen, nicht zwingend voraus. Das Münchner Sozialgericht pfiff die Rentenversicherung zurück. Es reiche aus, dass Juristen in ihrer Arbeit typische Aufgaben wie Rechtsberatung und Rechtsentscheidung übernehmen. Das werde die Rentenversicherung "zur Vermeidung einer Vielzahl weiterer gerichtlicher Niederlagen akzeptieren müssen", so die Richter.
Damit angestellte Freiberufler in solchen Fällen keine Probleme bekommen, sollten sie "ihren Befreiungsanträgen eine detaillierte Stellen- und Funktionsbeschreibung beifügen, die deutlich macht, inwiefern sie in ihrer täglichen Arbeit für ihren Berufsstand typische Aufgaben übernehmen", sagt Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Wer einmal von der Rentenversicherung befreit wurde, ist deswegen aber noch nicht auf der sicheren Seite: Übt er später eine andere Tätigkeit aus, die nicht die typischen Aufgaben umfasst, läuft auch die Befreiung aus.
Platz 12: Karl-Ludwig Kley (60)
Für Karl-Ludwig Kley hat der Pharma- und Chemieunternehmen Merck 7 Millionen Euro angespart. Kleys hat sein Mandat im Vorstand seit 4 Jahren, in jedem Jahr wird im Schnitt 1,8 Millionen Euro zurückgelegt. Kley ist aktuell als künftiger Präsident des Chemieverbandes VCI im Gespräch.
Foto: dpaPlatz 11: Reto Francioni (56)
Der Chef der Deutschen Börse hat 8,2 Millionen Euro in seinen fünf Jahren als CEO angesammelt. Im Schnitt kamen jedes Jahr 1,6 Millionen Euro hinzu. Francioni hat im vergangenen Jahr mit dem Versuch, die Nyse Euronext zu übernehmen, für einen Coup gesorgt. Allerdings stehen die Zeichen schlecht.
Foto: dpaPlatz 10: Michael Diekmann (57)
Deutschlands größter Versicherungskonzern sichert Michael Diekmann vorzüglich ab. Der Allianz-Chef ist seit zwölf Jahren im Vorstand, dafür wurden ihm 8,3 Millionen Euro angerechnet. Der Konzern blickt dagegen auf ein hartes Jahr zurück. Der Umsatz ist gesunken, das operative Ergebnis stagniert. Michael Diekmann sprach von einem „soliden Ergebnis“.
Foto: dapdPlatz 9: Johannes Teyssen (52)
Der Jüngste im Manager-Dutzend arbeitet seit 7 Jahren in der Chefetage von Eon. Dafür hat der Stromkonzern, der sich gerade mit einem brasilianischen Versorger verbündet, 8,6 Millionen Euro an Rückstellungen angehäuft. Trotz der jüngsten Sparmaßnahmen bei Eon waren das im Durchschnitt 1,2 Millionen Euro pro Jahr.
Foto: ReutersPlatz 8: Nikolaus von Bomhard (55)
Für den Vorstandsvorsitzenden des weltweit größten Rückversicherers flossen in einem Jahrzehnt 9 Millionen Euro in die Pensionskasse, macht 900.000 in jedem Jahr. Der Manager ist seit 26 Jahren bei der Münchener Rück. Der Konzern hat ein schweres Jahr hinter sich, ausgelöst durch die Erdbeben in Japan und Neuseeland oder die Skandale der Tochter Ergo.
Foto: dpaPlatz 7: Wolfgang Reitzle (62)
Er gilt als Lenker mit Marktkenntnis und einem ausgezeichneten Gespür für Menschen. Darum setzt Linde schon seit 9 Jahren auf Wolfgang Reitzle im Vorstand. Der Konzern, Spezialist für Industriegase, stellte insgesamt 9,6 Millionen Euro für Reitzle zurück. Das jährliche Mittel liegt bei 1,1 Millionen Euro. Der Erfolg gibt ihm recht: Als Reitzle 2005 zu Linde kam, lag der Aktienkurs bei 30 Euro, heute beträgt er 119 Euro.
Foto: dpaPlatz 6: Wolfgang Mayrhuber (64)
Bis Ende 2010 führte Wolfgang Mayrhuber die Lufthansa. Dabei kamen 11,3 Millionen an Altersvorsorge zusammen, durchschnittlich 1,3 Millionen jedes Jahr. Der 64-Jährige ist mittlerweile Aufsichtsratsvorsitzender bei Infineon, obwohl ihm Erfahrungen im internationalen Halbleitergeschäft fehlen.
Foto: dpaPlatz 5: Peter Löscher (54)
Bei Siemens gibt Peter Löscher seit 2007 den Ton an, er kam als erster Vorstandschef nicht aus dem Konzern. Seitdem lenkt Löscher Siemens erfolgreich, die vorzeitige Verlängerung seines Vertrags bis 2017 war im Sommer nur eine Formsache. Bis dahin werden seine Pensionsansprüche weiter ansteigen, schon jetzt sind es 12,8 Millionen Euro, alle 12 Monate kommen 1,1 Millionen Euro hinzu.
Foto: dpaPlatz 4: Josef Ackermann (63)
Der Dienstälteste unter den Top-Managern ist seit 14 Jahren im Vorstand. Seine Zukunft ist derweil ungewiss, gerade wurde er als möglicher Präsident der Schweizerischen Nationalbank ins Gespräch gebracht. Ackermann hat sich passenderweise in den vergangenen Wochen mehr als Staatsmann, denn als Unternehmenschef präsentiert. Seine Pensionsansprüche erlauben dem Schweizer auf jeden Fall ausreichend Bedenkzeit, sie summieren sich auf 13,2 Millionen Euro. Der Zuwachs von durchschnittlich 900.000 Euro war aber vergleichsweise niedrig.
Foto: dapdPlatz 3: Jürgen Hambrecht (65)
Ein Küsschen zum Abschied: Im Mai 2011 beendete Jürgen Hambrecht seine lange Ära bei BASF. Beim Chemiekonzern hat er nach 13 Dienstjahren Anspruch auf 14,6 Millionen Euro Pension, jedes Jahr kamen 1,1 Millionen Euro zusammen. Dass er sie vollständig erhält ist jedoch nicht garantiert. Kürzungen der Bezüge sind laut Aktiengesetz möglich, sofern sich die Lage eines Unernehmens viel schlechter entwickelt als zur Amtszeit des jeweiligen Managers. Derzeit ist BASF aber erfolgreich, die ehrgeizigen Ziele für das Jahr 2011 hat der Chemieriese voraussichtlich erfüllt.
Foto: dpaPlatz 2: Martin Winterkorn (64)
Die beiden Spitzenplätze nehmen die Vorstandsspitzen deutscher Autobauer ein. Auf Platz zwei ist Martin Winterkorn, seit 2002 im Vorstand bei Volkswagen, seit 2007 als Vorsitzender. Zudem leitet er formell auch den Audi-Aufsichtsrat und die Geschäfte bei Porsche. Für seine Leistungen hat der Konzern bereits 17,9 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt, pro Jahr kommen im Schnitt 2,2 Millionen Euro hinzu. Winterkorn hat mit VW gerade Toyota überholt und auf Rang zwei der absatzstärksten Autohersteller geführt.
Foto: dpaPlatz 1: Dieter Zetsche (59)
Mit 39,6 Millionen Euro hat „Dr. Z“ die höchsten Pensionsansprüche aller Dax-Manager angehäuft. Er steuert seit 13 Jahren die Geschicke bei Daimler. Zetsche hat den Autobauer von Chrysler getrennt und eindrucksvoll aus der Unternehmenskrise geführt. Bis 2020 will er jährlich 110 Millionen Autos verkaufen.
Foto: dpa
Wenn das berufsständische Versorgungswerk nicht völlig heillos wirtschaftet, ist eine Mitgliedschaft hier deutlich attraktiver als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mitglieder der Versorgungswerke zahlen meist den gleichen Beitrag wie gesetzlich Rentenversicherte. Im kommenden Jahr sind das 19 Prozent Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf maximal 5800 Euro Monatseinkommen (4900 Euro in den neuen Bundesländern), also höchstens 1102 Euro im Monat. Freiwillig können sie die Beiträge aufstocken.
Dass die Versorgungswerke ihren Mitgliedern auch bei gleich hohen Beiträgen deutlich höhere Renten in Aussicht stellen, liegt am völlig unterschiedlichen System. In der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren müssen künftig immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner über ihre Beiträge finanzieren. Wenn die aktuell Erwerbstätigen deutlich mehr verdienen, steigt zwar auch die Rente. Angesichts der schrumpfenden Bevölkerung sollten Versicherte aber nicht auf diesen Effekt setzen.
Pensionskassen müssen sich auf künftige Mitglieder verlassen
Die Versorgungswerke trifft der Demografie-Faktor nicht ganz so hart, da sie die späteren Renten in der Regel mit einer Kombination aus Umlage- und Kapitaldeckung finanzieren. Den zu zahlenden Renten aller heutigen und künftigen Mitglieder stehen als Ertragsquellen sowohl die schon vorhandenen Kapitalanlagen als auch die in Zukunft fließenden Beiträge gegenüber.
Dabei geht das Verfahren nicht nur von einem festen Zins aus, dem Rechnungszins, auch an allen anderen Stellschrauben treffen die Versorgungswerke Annahmen. So müssen sie die Rente bis ans Lebensende des Mitglieds zahlen – daher spielt die angesetzte Lebenserwartung eine wichtige Rolle. Die prognostizierte Rente beruht außerdem auf einem bestimmten Beitrag und einer fixen Kostenquote. Ähnlich wie in umlagefinanzierten Rentensystemen gehen die Versorgungswerke auch davon aus, dass es Jahr für Jahr eine feste Anzahl neuer Mitglieder gibt.
Natürlich hält sich die Realität selten an dieses Drehbuch. Im Idealfall haben die Versorgungswerke all diese Annahmen vorsichtig getroffen. Wenn etwa die Kapitalanlagen also doch mehr bringen und die Beiträge üppiger fließen, können sie ein Polster für schlechte Zeiten aufbauen oder die prognostizierten und bereits fließenden Renten anheben – im Idealfall.
Die Realität hält sich nicht ans Drehbuch
Wenn es hingegen schlecht läuft, lassen sich die Annahmen nicht halten, weil sie zu optimistisch waren. Dann müssen die Versorgungswerke Reserven anzapfen oder die in Aussicht gestellten Renten kürzen. Anders als in der privaten Lebensversicherung gibt es keine garantierte Mindestverzinsung, der Rechnungszins kann auch für langjährig Versicherte abgesenkt werden.
2006 mussten die Versorgungswerke ihre Modelle korrigieren, weil die weitere Lebenserwartung der Mitglieder laut Versicherungsmathematikern höher war als vorher angenommen. Ärzte, Anwälte und sonstige Freiberufler leben im Durchschnitt vier Jahre länger als der Rest der Bevölkerung. Die Versorgungswerke konnten daraufhin entweder den Rechnungszins senken. Oder sie nutzten über Jahre ihre Überschüsse dafür, die durch die gestiegene Lebenserwartung entstandenen Lücken aufzufüllen.
Wer auf eine Zusatzrente setzt, um seine Altersvorsorge aufzubessern, muss je nach Startzeitpunkt mehr oder weniger monatlich sparen. Dabei gilt: Wer früher mit dem Sparen anfängt, hat als Rentner mehr zum Leben.
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, in welchem Alter Sparer was für eine Summe zurücklegen müssen, um auf einen bestimmten Rentenbetrag zu kommen.
Zur Erklärung: „Spareinstieg mit 40 Jahren, 300 Euro = 123,43 Euro“ heißt: Wer ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche private Zusatzrente von 300 Euro erhalten möchte, muss als 40-Jähriger 123,43 Euro monatlich sparen.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, März 2011
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 20 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 15,34 Euro monatlich sparen
300 Euro = 43,98 Euro monatlich
500 Euro = 72,63 Euro monatlich
700 Euro = 101,27 Euro monatlich
1.000 Euro = 144,23 Euro monatlich
Foto: gmsSpareinstieg mit 30 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 24,47 Euro monatlich sparen
300 Euro = 71,35 Euro monatlich
500 Euro = 118,24 Euro monatlich
700 Euro = 165,12 Euro monatlich
1.000 Euro = 235,45 Euro monatlich
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 40 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 41,93 Euro monatlich sparen
300 Euro = 123,74 Euro monatlich
500 Euro = 205,55 Euro monatlich
700 Euro = 287,32 Euro monatlich
1.000 Euro = 410,09 Euro monatlich
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 50 Jahren
für eine Zusatzrente von 100 Euro = 82,28 Euro monatlich sparen
300 Euro = 244,79 Euro monatlich
500 Euro = 407,31 Euro monatlich
700 Euro = 569,82 Euro monatlich
1.000 Euro = 813,59 Euro monatlich
Foto: Fotolia
Anfang August bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall, dass Versorgungswerke bestehende Anwartschaften zusammenstreichen dürfen. Eine 60-jährige Zahnärztin musste es hinnehmen, dass ihre Ansprüche Anfang 2003 um 16 Prozent gekürzt worden waren. Versicherungsmathematiker hatten damals festgestellt, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin die Lebenserwartung seiner Mitglieder zu niedrig, den Wert des Immobilienvermögens hingegen zu hoch angesetzt hatte. Rückwirkende Einschnitte waren nötig, um den Fortbestand des Versorgungswerks nicht zu gefährden. Das Gericht nickte das ab. Anwartschaften dürften in solchen Fällen gekürzt werden, nur Eingriffe in bereits fließende Renten seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allenfalls unter sehr strengen Auflagen zulässig.
Versorgungswerke müssen Lebenswandel im Blick behalten
Umso wichtiger ist es für die Mitglieder, dass die Rechenmodelle ihrer Versorgungswerke tragfähig sind. Da die Versorgungswerke neben der Altersrente auch eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente zahlen, müssen sie selbst den Lebenswandel der Mitglieder im Auge behalten. Heiratet der Chefarzt wie im Groschenroman die deutlich jüngere Krankenschwester, bleibt das nicht ohne Folgen – schließlich kassiert die Krankenschwester nach seinem Tod noch jahrelang eine Witwenrente, oft 60 Prozent der ursprünglichen Altersrente. "Tatsächlich sind die Mitglieder der Versorgungswerke häufiger und mit jüngeren Ehepartnern verheiratet als die sonstige Bevölkerung", sagt Kilger vom ABV.
Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Foto: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Wahrheit:
Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.
Foto: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Dichtung:
"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?
Foto: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Wahrheit:
Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.
Foto: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Dichtung:
"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.
Foto: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Wahrheit:
In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).
Foto: dpaIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Dichtung:
"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...
Foto: dpaIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Wahrheit:
Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.
Foto: dapd
2002 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das dortige Rechtsanwaltsversorgungswerk verurteilt, einer Witwe trotz 32 Jahren Altersunterschied zwischen ihr und dem Ehemann die Witwenrente auszuzahlen. Dass das Versorgungswerk von einer Scheinehe ausging, war den Richtern egal. Meist setzen die Satzungen der Werke nur voraus, dass die Ehe vor einem bestimmten Alter geschlossen worden ist und einige Jahre bestanden hat, damit die Rente an Witwe oder Witwer fließt. Außerdem darf das Mitglied bei der Heirat nicht schon berufsunfähig sein.
Sicher und renditestark gibt es nicht
Auf solche Besonderheiten können sich die Versorgungswerke einstellen. Deutlich härter trifft es sie, wenn ihre Kapitalanlagen zu wenig abwerfen. Und dieses Risiko ist real. Gut 60 Prozent ihrer Kapitalanlagen haben die Versorgungswerke in festverzinsliche Wertpapiere gesteckt. Möglichst sicher sollen die sein. Und möglichst renditestark, um den Rechnungszins von bis zu vier Prozent zu schlagen. Das ist derzeit schwierig: Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit werfen nur noch 1,4 Prozent Rendite pro Jahr ab.
Die Versorgungswerke müssen sich deshalb etwas einfallen lassen. Viele von ihnen suchen externen Rat und klopfen bei Herwig Kinzler an. Er leitet den Bereich Investmentberatung bei Mercer Deutschland. Einige Versorgungswerke hätten "zu lange vom hohen Zinsniveau gezehrt, teilweise in Staatsanleihen der südeuropäischen Krisenländer investiert". Die hätten nun ein Problem, müssten Millionen abschreiben und sich händeringend nach neuen Anlagemöglichkeiten umschauen.
Wer auf eine Zusatzrente setzt, um seine Altersvorsorge aufzubessern, muss je nach Startzeitpunkt mehr oder weniger monatlich sparen. Dabei gilt: Wer früher mit dem Sparen anfängt, hat als Rentner mehr zum Leben.
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, in welchem Alter Sparer was für eine Summe zurücklegen müssen, um auf einen bestimmten Rentenbetrag zu kommen.
Zur Erklärung: „Spareinstieg mit 30 Jahren, 300 Euro = 77,16 Euro monatlich sparen“ heißt: Wer als Frau eine monatliche private Zusatzrente von 300 Euro haben möchte, muss als Dreißigjährige 77,16 monatlich sparen.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, März 2011
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 20 Jahren
Zusatzrente von 100 Euro = 16,44 Euro monatlich sparen
300 Euro = 47,28 Euro monatlich
500 Euro = 78,13 Euro monatlich
700 Euro = 108,97 Euro monatlich
1.000 Euro = 155,23 Euro monatlich
Foto: dpaSpareinstieg mit 30 Jahren
Zusatzrente von 100 Euro = 26,40 Euro monatlich sparen
300 Euro = 77,16 Euro monatlich
500 Euro = 127,91 Euro monatlich
700 Euro = 178,67 Euro monatlich
1.000 Euro = 254,80 Euro monatlich
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 40 Jahren
Zusatzrente von 100 Euro = 45,53 Euro monatlich sparen
300 Euro = 134,54 Euro monatlich
500 Euro = 223,55 Euro monatlich
700 Euro = 312,56 Euro monatlich
1.000 Euro = 446,08 Euro monatlich
Foto: FotoliaSpareinstieg mit 50 Jahren
Zusatzrente von 100 Euro = 89,84 Euro monatlich sparen
300 Euro = 267,48 Euro monatlich
500 Euro = 445,12 Euro monatlich
700 Euro = 622,75 Euro monatlich
1.000 Euro = 889,27 Euro monatlich
Foto: Fotolia
Frank Lange bezeichnet sich als "Schwarzseher". Und diese Eigenschaft soll ihn vor solchen Problemen schützen. Als er das sagt, umspielt ein Lächeln seine Lippen. Der Geschäftsführer des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen ist mit dem Schwarzsehen bislang gut gefahren. Auch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte hatte 2008 noch gut 60 Prozent des Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere investiert, darunter auch deutsche Staatsanleihen. Lange war das zu riskant: "Wenn man alles auf den Staat setzt, können Ansprüche per Federstrich herabgesetzt werden."
Heute machen Festverzinsliche noch 45 Prozent der Kapitalanlagen aus – für ein Versorgungswerk ist das wenig. Im Gegenzug haben Lange und seine zwei Kollegen in der Kapitalabteilung Immobilien gekauft. Aktuell liegt deren Anteil schon bei 18 Prozent, 25 Prozent könnten es noch werden. Rund 90 Millionen Euro flossen allein in ein neu entstandenes Bürohaus in der Hamburger Innenstadt, das Opern-Plaza. Auch Aktien und Anleihen aus Schwellenländern hat das Dreier-Team verstärkt gekauft. "Vor Jahren schon, nicht erst jetzt, wo alle davon reden", sagt Lange.
Investitionen stehen hoch in der Gunst
Auch andere Versorgungswerke versuchen mit neuen Kapitalanlagen, den niedrigen Zinsen zu trotzen. Einige investieren in Infrastrukturprojekte und verdienen dann zum Beispiel an den Mauteinnahmen von Autobahnen. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist 2011 in das von RWE verkaufte Höchstspannungsnetz eingestiegen, das Geld der Ärzte ist auch in unterirdische Öl- und Gasspeicher (Kavernen) oder die Finanzierung eines Airbus A380 geflossen. Auf etwa 15 Prozent soll die Infrastrukturquote dort noch steigen, Ende 2011 lag sie bei vier Prozent.
Investitionen in erneuerbare Energien stehen ebenfalls hoch in der Gunst der Anlagemanager. Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen hat 2008 zum Beispiel das Solarkraftwerk Energiepark Waldpolenz nahe Leipzig gekauft. Die garantierte Einspeisevergütung für den Strom beschert dem Versorgungswerk gut kalkulierbare Erträge. Auch Kredite an Studierende, die diese später mit einem Teil ihres Gehalts zurückzahlen müssen, sollen die Rendite aufbessern.
Schnell reagieren
Anders als die oft schwerfälligen Lebensversicherer könnten die kleinen Anlageteams der Versorgungswerke flexibel und schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren, sagt Lange vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Als etwa im März 2011 die Atomkatastrophe von Fukushima Japan traf, telefonierten er und seine Kollegen sonntags. "Und montags wurden dann die japanischen Aktien sofort verkauft."
Vier Prozent Rendite werden Lange und Kollegen im laufenden Jahr voraussichtlich schaffen. Den Rechnungszins, bei ihnen 3,5 Prozent, hätten die drei Anlagemanager damit locker geschlagen.
Das ist der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in den vergangenen Jahren zunehmend schwergefallen. Das Jahresergebnis 2011 müsse man als "nicht erfreulich qualifizieren", schrieb die Präsidentin im Juni an die Mitglieder. Die mit den Kapitalanlagen erwirtschaftete Nettorendite, 2009 noch bei 10,1 Prozent, ist im vergangenen Jahr auf 2,4 Prozent gefallen.
An letzter Stelle stehen die Krankheiten des Kreislaufsystems, also zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle und Durchblutungsstörungen. An ihnen erkrankten im Jahr 2010 18.068 Personen (10,0 Prozent). Interessant: mehr als die Hälfte der Erkrankten sind männlichen Geschlecht - gleich 13.023 Männer.
Foto: dpaDie Anzahl der Personen, die an früheren Krankheiten wiedererkrankten, liegt dagegen bei 24.036 Personen (13,3 Prozent), die fast gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt sind. Die Veränderung zu 2007 ist marginal - die Zahl stieg um 3,5 Prozent im Vergleich zu 2007.
Foto: FotoliaDagegen mussten 26.494 Personen (14,7 Prozent) wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes ihre Arbeit ruhen lassen. Das waren 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2007, die an Arthritis, Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfällen leiden mussten.
Foto: FotoliaDie übrigen Diagnosen, also andere Krankheiten, haben 41.206 Personen (22,8 Prozent) aus dem Beruf geworfen. Auch hier ist die Veränderung zum Jahr 2007 minimal - ein Plus von 2,8 Prozent.
Foto: dpaDer Hauptgrund für die frühzeitige Pensionierung: Psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen. Darunter fallen Erkrankungen wie Depression und Burn-Out. Gleich 70.946 Menschen (39,3 Prozent) mussten deswegen 2010 die Arbeit ruhen lassen. Gegenüber 2007 ist die Zahl dramatisch gestiegen - um satte 31,7 Prozent.
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Und das, obwohl sich die Versorgungsanstalt allein beim Aktienvermögen Abschreibungen von 259 Millionen Euro ersparte, weil sie diese Aktien nicht wie Umlauf-, sondern wie Anlagevermögen bewertete. Was nach einer Spitzfindigkeit für Bilanzexperten klingt, hat Folgen: Werteinbußen im Anlagevermögen führen nur dann zu Abschreibungen, wenn sie voraussichtlich dauerhaft sind. Hätte die Versorgungsanstalt die Kursverluste bei Aktien komplett abgeschrieben, wäre die Nettorendite auf –0,2 Prozent gefallen. In den Vorjahren hatte die Versorgungsanstalt auf solche Bilanzkosmetik noch verzichtet.
"Viele Versorgungswerke nutzen den bilanziellen Spielraum, wenn es eng wird", hat Berater Kinzler von Mercer beobachtet. Die Mitglieder verglichen die Versorgungswerke untereinander, "da will keiner weniger Rendite ausweisen als die anderen".
Versorgungswerke zeigen ihre Zahlen freimütig
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg hatte 2011 zum Beispiel über Fonds gehaltene griechische Staatsanleihen für 8,1 Millionen Euro in den Büchern stehen. Am Markt waren diese aber nur noch 2,9 Millionen Euro wert. Unter dem Strich lag der aktuelle Marktwert aller Kapitalanlagen des Versorgungswerks um 30,6 Millionen Euro unter dem bilanzierten Wert – knapp ein Prozent des Wertes der Kapitalanlagen. Abschreibungen nahm das Versorgungswerk für die Wertminderung nicht vor.
Doch eines muss man diesen Versorgungswerken zugutehalten: Sie veröffentlichen ihre Geschäftsberichte. Viele andere Versorgungswerke rücken die Daten zur Kapitalanlage und Rendite nicht heraus. Wie gut sie dastehen, lässt sich so nicht feststellen. Vertreter der Branche reden sich damit heraus, sie hätten Angst vor einer "Neiddebatte". Normalrentner sollten Ärzte nicht um deren hohe Altersbezüge beneiden.
Kontrolliert werden sollen die Versorgungswerke vor allem von den Mitgliedern selbst. Häufig wählen die ein Aufsichtsgremium, das über die Kapitalanlage wachen soll. Finanzwissen haben Ärzte und Anwälte zwar nicht unbedingt, aber zumindest ein großes Interesse daran, später eine möglichst hohe Rente zu bekommen.
Ein Wechsel ist kaum möglich
Extern kontrollieren die Finanz- oder Wirtschaftsministerien der Länder die Versorgungswerke. Sie sollen darauf achten, dass die zugesagten Leistungen wirklich finanzierbar sind und das Versorgungswerk sich an die Anlagevorschriften hält, also zum Beispiel ähnlich risikoarm investiert wie ein privater Lebensversicherer.
Mitglieder, die mit ihrem berufsständischen Versorgungswerk unzufrieden sind, können dennoch nicht wechseln – es sei denn, sie ziehen um, in das Gebiet eines anderen Versorgungswerks. Dann müssen sie in der Regel auch dort einzahlen.
Für die schon erworbenen Ansprüche gibt es spezielle Regeln: Ärzte, die jünger als 50 sind und weniger als acht Jahre lang versichert waren, haben die Wahl, ob sie ihre Anwartschaften zum neuen Versorgungswerk mitnehmen oder im alten Versorgungswerk belassen. Sind sie länger als acht Jahre Mitglied, bleibt die Anwartschaft automatisch im alten Versorgungswerk. Diese Mitglieder bekommen später vom alten und vom neuen Versorgungswerk eine Rente. Anwälte haben bei Umzügen bis zum 45. Lebensjahr generell ein Wahlrecht, ob sie Anwartschaften mitnehmen oder nicht. Sind sie schon älter, können sie freiwillig im bisherigen Versorgungswerk bleiben und dort weiter einzahlen.
Muss ein Mitglied sein Versorgungswerk wechseln, kann die prognostizierte Gesamtrente deutlich sinken. Für Betroffene ist das ärgerlich. Gerichte haben die Praxis jedoch immer wieder abgesegnet. Versicherte hätten kein Wahlrecht, an der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit festzuhalten, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erst Ende Juli.
Geringere Belastungen
Große Auswahl haben auch Angestellte bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge nicht. Sie müssen darauf hoffen, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine attraktive Vorsorge bietet und möglichst viel selbst zuschießt. Nur der Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung ist gesetzlich festgeschrieben. Dabei zahlen die Angestellten ihre Vorsorgebeiträge aus unversteuertem Einkommen, auch Sozialabgaben fallen nicht an. Erst für die spätere Rente müssen die Versicherten die Abgaben zahlen, meist ist die Belastung dann allerdings geringer. So begünstigt werden Beiträge von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, aktuell entspricht das 224 Euro im Monat.
Prinzipiell können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter aus fünf Typen der betrieblichen Altersvorsorge auswählen. Viele Arbeitgeber scheuten aber davor zurück, eine Altersvorsorge anzubieten, für die der Betrieb am Ende geradestehen müsse, sagt Peter Hadasch, Vorstand der Nestlé Pensionskasse und Chef des Verbands der Firmenpensionskassen.
Direktversicherung hat niedrigere Verwaltungskosten
Trifft der Arbeitgeber keine andere Wahl, muss er die Beiträge des Mitarbeiters in eine Direktversicherung stecken. Die Kapitalanlage übernimmt dann ein privater Lebensversicherer. Immerhin liegen die Verwaltungskosten der Direktversicherungen meist deutlich unter denen von privat abgeschlossenen Verträgen.
Oft ist eine betriebliche Altersvorsorge auch per Tarifvertrag festgelegt und dann Pflicht für alle. So etwa die Presseversorgung, die alle Journalisten abschließen müssen. Dahinter steckt eine Direktversicherung, die 5,2 Milliarden Euro Kapital legen mehrere Versicherer an, federführend ist die Allianz.
4,3 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen ihre Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL finanziert die Zusatzversorgung überwiegend umlagegedeckt. In den alten Ländern fließen vom Einkommen der öffentlich Beschäftigten dafür 7,86 Prozent Beitrag. Bund oder Land übernehmen mit 6,45 Prozent den größten Anteil.
Die VBL bietet als Pensionskasse auch eine kapitalgedeckte freiwillige Zusatzversorgung an, die sich in den vergangenen Jahren gut geschlagen hat. 2010 lag ihre Nettorendite bei 9,1 Prozent – fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Pensionskassen.
Pensionskassen legen das Kapital der Versicherten ähnlich wie die berufsständischen Versorgungswerke an. Auch sie investierten vor allem in Staatsanleihen oder Schuldscheine von Banken, auch sie müssen trotz Niedrigzins noch ausreichend Rendite erzielen.
Kassen können stille Reserven nur selten ummünzen
Bislang profitieren Versorgungswerke und Pensionskassen von einer simplen Finanz-Arithmetik: Mit den fallenden Zinsen sind die von ihnen gehaltenen, noch höher verzinsten Anleihen wertvoller geworden. Deren Kurse sind daher, insbesondere bei langen Restlaufzeiten von teils 30 Jahren, deutlich gestiegen. Die Folge sind stille Reserven. Doch in der Regel können Pensionskassen und Versorgungswerke diese nicht in echte Erträge ummünzen, da sie ihre Anleihen nicht vor Ende der Laufzeit verkaufen. Sie brauchen die Zinsen schließlich dauerhaft, um damit ihre Renditen stabil zu halten.
Einige Versorgungswerke und Pensionskassen haben die stillen Reserven über spezielle Wetten auf steigende Zinsen abgesichert. So ließen sich die niedrigen Zinsen "eine Weile abfedern", sagt Hadasch vom Pensionskassen-Verband. Berater Kinzler hält das im Einzelfall "durchaus für sinnvoll. Es sollte nur keinesfalls der einzige Ansatz bei der Kapitalanlage sein."
Denn irgendwann müssen Pensionskassen und Versorgungswerke neu anlegen. Dann geht es ihnen nicht besser als Tagesgeldsparern: Sie bekommen nur noch die deutlich niedrigeren aktuellen Zinsen. Wer sein Kapital nicht schon früher breit gestreut hat, bekommt spätestens dann Probleme.