Rentenerhöhung: Wie gewonnen, so zerronnen
Rentenerhöhung
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent. Der Rentenwert - quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt - steigt auf 29,21 (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost).
Foto: dpaElterngeld
Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Nun gibt es auch das ElterngeldPlus. Väter und Mütter können den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie in der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Außerdem wird das ElterngeldPlus noch vier Monate länger gezahlt, wenn Vater und Mutter in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Foto: dpaStrafgeld für Schwarzfahrer
Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben - von 40 auf 60 Euro. Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung. Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen etwa erst ab August. Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um. Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro.
Foto: dpaEinlagensicherung
Zum 3. Juli 2015 wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. „Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500.000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bisher galt eine Frist von 20 Tagen.
Foto: dpaPfändungsfreigrenzen
Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Zugleich soll vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Foto: dpaLkw-Maut
Sie wird auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen ausgedehnt. Künftig müssen Spediteure für alle Lastwagen, die einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen, auch auf diesen Strecken die Maut entrichten. Umstellen müssen sie nichts. Die Betreibergesellschaft Toll Collect hat die neuen Daten bereits per Software-Update an die Maut-Geräte übermittelt, die die meisten Laster zur kilometergenauen Abrechnung installiert haben. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr. Zum 1. Oktober werden dann auch leichtere Lastwagen ab 7,5 Tonnen mautpflichtig. In den nächsten Jahren soll die Maut, die ursprünglich nur auf Autobahnen galt, auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Foto: dpaKriegs- und Wehrdienstopfer
Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber etwa auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten erhalten höhere Bezüge. Das Plus beträgt 2,1 Prozent.
Foto: dpa/dpawebFür rund 20 Millionen Rentner in Deutschland fängt der Monat gut an. Zum 1. Juli steigt ihre monatliche Rente spürbar, im Westen um 2,1 Prozent, im Osten um 2,5 Prozent. Die stärkste Rentenerhöhung seit Jahren geht auf des Konto des Arbeitsmarktes: Durch die Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr, die in der Rentenformel maßgeblich für die Entwicklung des Rentenniveaus verantwortlich sind, ist die Rentenerhöhung möglich geworden. In den vergangenen Jahren waren die Löhne kaum gestiegen.
Auch 2016 dürften die Ruhestandsgelder nochmal kräftig steigen. Im kommenden Jahr winkt den Rentnern dann ein deutlich satterer Aufschlag. „Vier Prozent sind durchaus möglich, genau lässt sich das aber erst im nächsten Frühjahr sagen“, so Alexander Gunkel, Arbeitgebervertreter im Bundesvorstand der Rentenversicherung. Hauptgrund: Aufgrund von EU-Vorgaben wurde für 2015 eine zentrale Rechengröße, das Niveau der Durchschnittslöhne, niedriger ausgewiesen. Dieser Statistikeffekt wird aber wieder ausgeglichen.
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, unterstrich, wegen der Inflationsrate nahe Null bedeute das real mehr Einkommen. Zudem werde der Abstand zwischen Ost und West kleiner. „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Rentenangleichung“, sagte er.
Doch abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällt die Freude über den Rentenanstieg verhalten aus. Wer bisher 1000 Euro Rente bekommt, erhält nun in den alten Ländern brutto 20,97 Euro mehr, in den neuen Bundesländern sind es 25,01 Euro. Damit erhält ein Ost-Rentner 92,6 Prozent der westlichen Rente, nur ein klein wenig mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Schnitt lag die Altersrente 2014 im Schnitt bei 805 Euro.
Von der monatlichen Rente sind dann noch Steuern und Versicherungsbeiträge zu berappen. Wie viel im Einzelfall zu zahlen ist, hängt dabei vom Jahr des Renteneintritts sowie vom persönlichen Steuersatz und den Gesamteinkünften eines Jahres ab. Problematisch bei der Berechnung der Steuerschuld ist, dass zwar der zu versteuernde Rentenanteil nach Renteneintritt - zum Beispiel 60 Prozent bei Renteneintritt im Jahr 2010 - konstant bleibt, die Rentenerhöhungen jedoch voll zu versteuern sind. Mit jeder Rentenerhöhung steigt daher das steuerpflichtige Einkommen des Ruheständlers überproportional.
Neurentner aus diesem Jahr müssen 70 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Weil seit 2005 dieser Steueranteil – beginnend mit 50 Prozent – steigt, zahlen Rentner für jedes Jahr, dass sie früher in Rente gegangen sind, auf einen um jeweils zwei Prozentpunkte niedrigeren Rentenanteil Einkommensteuer, seit 2014 zum Beispiel auf 68 Prozent der Rentenzahlung. 2016 werden Neurentner entsprechend ein um zwei Prozentpunkte höherer Anteil der Steuer unterworfen, also 72 Prozent der erstmaligen Rente.
Weil Rentner aber weiterhin Steuerfreibeträge haben und zumindest immer der Grundfreibetrag steuerfrei bleibt, schlägt das Finanzamt erst bei höheren Renten zu. Für das Steuerjahr 2014 lag der Grundfreibetrag bei 8354 Euro, für Ehepaare gilt immer der doppelte Betrag, also 16.708 Euro. Wer darunter bleibt, muss auch keine Steuererklärung abgeben.
Zum Beispiel zahlt ein alleinstehender Rentner mit Renteneintritt 2014 und mit 1021 Euro Rente im Monat trotz der jüngsten Rentenerhöhung (ohne weitere Einkünfte und nach Abzug von Freibeträgen und pauschalen Werbungskosten sowie Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) im Endeffekt keine Steuern. Weil das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss er dennoch eine Steuererklärung abgeben.
Schlecht informiert
Die Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden.
Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB
Foto: FotoliaLückenhafte Vorsorge
Oft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören:
1) individuelle Vorsorgevollmacht
2) Patientenverfügung
3) Klärung der Finanzen im Pflegefall
4) Testament
Foto: FotoliaDie falschen Berater
„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren.
Foto: FotoliaVorsorge ist nicht gleich Vorsorge
Jeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler.
Foto: FotoliaSchwarze Schafe
Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Foto: WirtschaftsWoche, FotoliaInformiert ins Gespräch
Wer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen.
Foto: FotoliaVorsorge-Flickenteppich
Beraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist.
Foto: FotoliaSinnlose versus sinnvolle Versicherungen
Einige Versicherungen, wie die private Haftpflichtversicherung, sind essentiell. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig und sollte vorhanden sein. „Wer seinen Kindern später nicht auf der Tasche liegen möchte, sollte auch den Pflegefall unbedingt absichern“, rät Winkler. Gleichzeitig gibt es aber auch zahlreiche überflüssige Policen, die nicht für jeden und in jedem Alter notwendig sind.
Foto: Fotolia
Hochriskante Anlagen
Wer im Alter gut versorgt sein will, der sollte nicht auf hochriskante Anlagen setzen. Anteile an geschlossenen Fonds oder Genussscheine bringen nicht unbedingt eine sichere Rente.
Foto: FotoliaAlles auf eine Karte setzen
Winkler warnt davor, nur auf eine Anlageart zu setzen. Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge ist auch private Vorsorge wichtig, etwa durch ein gut gestreutes Portfolio, welches beispielsweise offene Fonds oder Immobilienwerte enthalten könne.
Foto: FotoliaErhält er hingegen 1500 Euro Monatsrente, sind schon Steuern in Höhe von 351 Euro im Jahr fällig – es sei denn, er kann weitere steuerrelevante Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer über acht oder neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag fällt noch nicht an.
Orientierung bietet die folgende Staffelung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe:
Bis zu 8.354 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zahlt ein alleinstehender Rentner keine Einkommensteuer. Für Ehepaare sind bis zu 16.708 Euro im Jahr steuerfrei, generell ist der doppelte Betrag steuerfrei. Zwischen 8.355 Euro und 13.469 Euro Jahreseinkommen zahlt der alleinstehende zwischen einem und 7,2 Prozent Einkommensteuer. Ab13.470 Euro und bis 52.881 Euro Jahreseinkommen sind zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer fällig. Zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro Jahreseinkommen sind es 26,5 bis 38,7 Prozent Steuern, darüber hinaus verlangt das Finanzamt den Spitzensteuersatz von 45 Prozent.
Hinzu kommen die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer nicht auch im Ruhestand auf eine private Krankenversicherung setzt, ist voll versicherungspflichtig und zahlt die halben Krankenkassenbeiträge (die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung) sowie die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung.
Von der gesetzlichen Rente werden so schon vor der Auszahlung 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die gesetzliche Pflegeversicherung abgezogen. Sofern die Krankenkasse auch noch einen Zusatzbeitrag erhebt, oder Kirchensteuer zu zahlen ist, wird es für den Ruheständler noch teurer. Die Versicherungsbeiträge schlagen somit in den meisten Fällen viel stärker zu Buche als die Steuer.
So kommt es, dass unser Beispielrentner mit nun 1021 Euro Monatsrente im Jahr bis zu 1293 Euro für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zahlen muss, aber keine Steuern. Netto bleiben ihm – weitere Steuervorteile ausgeklammert – monatlich 913 Euro. Der Rentner mit 1531 Euro nach der Rentenerhöhung berappt schon 1908 Euro im Jahr für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, und zahlt zudem 356 Euro Steuern. Ihm bleiben netto 1342 Euro im Monat. Hinzu kommt unter Umständen noch der Abzug der Kirchensteuer.
Die IG Metall kritisierte, die Politik lasse den Abstand zwischen Arbeits- und Renteneinkommen immer stärker wachsen. „Die akzeptable Rentenerhöhung in diesem Jahr darf nicht überbewertet werden, denn die Renten hinken seit Jahren der Lohnentwicklung hinterher“, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Das Rentenniveau ist allein in den letzten fünf Jahren um fast neun Prozent gesunken und wird 2015 bei nur noch 47,1 Prozent liegen.“ Armut und Abstieg im Alter drohten für immer mehr Menschen.
Auch Rentenversicherungsvorstand Gunkel mahnt: „Ein Ende der guten Lage ist absehbar.“ Denn die demographische Veränderung schlägt nun immer schneller auf die Rente durch.
Noch ist die Rentenkasse gut gefüllt. Die Rücklage stieg im Mai leicht auf 33,2 Milliarden Euro. Alexander Gunkel spricht von „voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro zusätzliche Beitragseinnahmen“, die in die Rentenkasse fließen.“ Und das trotz einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent Anfang 2015. Doch ein Ende der rosigen Zeiten ist auch schon in Sicht, weil auf Dauer die Zahl der Rentner weiter ansteigen und die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verhältnis sinken wird.