Schadenregulierung nach Unfall Was tun beim Autocrash mit dem Ausland?

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Deckungszusage einholen

Wer keine Mitschuld trägt, läuft nicht Gefahr, hohe Anwaltskosten tragen zu müssen. „Gerade bei unstreitiger Haftung hat die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwalts zu erstatten – ohne Wenn und Aber“, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Dammer. „Laut Rechtsprechung sind Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung Bestandteil der Schadenersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das ist so geregelt, weil ein juristischer Laie den Versicherern haushoch unterlegen ist“, erklärt Anwalt Dammer. Geschädigte können und sollten daher von Anfang an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.

Trotzdem scheuen sich viele Unfallopfer zunächst einen Anwalt zu konsultieren, sondern vertrauen leichtfertig auf das freundliche Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung. Die verfolgt aber ihre eigenen Interessen. „Wer der gegnerischen Versicherung die Regulierung der eigenen Ansprüche überlässt, macht schlichtweg den Bock zum Gärtner“, so Dammer.

Arten des Versicherungsbetrugs

Entschließt sich der Geschädigte schließlich doch zur Klage, muss er zunächst für die Anwalts- und Gerichtskosten gerade stehen. Stellt das Gericht die Schuld des Unfallgegners eindeutig fest, wird dessen Versicherung auch diese Kosten übernehmen müssen. Im Beispielfall riet der Anwalt daher nach drei Monaten ohne Reaktion der gegnerischen Seite zur Klage.

Dann sollte allerdings zumindest die Deckungszusage des Korrespondenzversicherers vorliegen. Mit der Deckungszusage bestätigt dieser zumindest seine Zuständigkeit. Ansonsten besteht das Restrisiko, dass sich die Klage gegen die falsche Versicherung richtet, etwa weil weil der Unfallgegner falsche Angaben zu seiner Versicherung gemacht hatte oder der Versicherungsschutz bereits erloschen war. Dann weist das Gericht die Klage ab und der Kläger bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Und die können je nach Gegenstandswert der Klage leicht mehrere Hundert oder Tausend Euro ausmachen.

Im beschriebenen Fall kam die Deckungszusage leider erst nach mehrfachem telefonischen Insistieren des Anwalts – nach vier Monaten. Später entschuldigte sich die Versicherung dafür, die lange Bearbeitungsdauer entspräche nicht dem üblichen Standard. Zudem habe es lange Zeit benötigt, bis sich der polnische Fahrer und der dritte Beteiligte zum Unfallhergang geäußert hätten.

Nach Aussagen von ADAC und Allianz muss es aber gar nicht zu großen Verzögerungen kommen. Bei klaren Standardfällen und zeitnaher Übersendung der erforderlichen Unterlagen sollte die Regulierung nicht wesentlich länger dauern dauern als bei reinen Inlandsschäden. Dauert es trotzdem länger als sechs bis acht Wochen, bis der Schaden ersetzt wird, läuft irgendetwas schief. Zum Beispiel können auch unterschiedlichen nationale Vorschriften und Versicherungsbedingungen die Zusammenarbeit der Versicherungen erschweren. Dann sollten der Geschädigte und sein Anwalt dringend Gas geben und nachhaken - oder sogar klagen.

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