Immer ging es darum, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 Signal Iduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring).
Damit hätten die Verbraucherschützer nun die vierte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. „Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, glaubt die Verbraucherzentrale. „Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund zwölf Milliarden Euro.“
Wichtige Kennziffern für Lebensversicherer
Bei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes.
Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt.
Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers“ in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt.
Das Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%).
Das Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu.
Die modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt.
Die Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Quelle: Morgen & Morgen
Die Versicherer schätzen die im Raum stehenden Summen dagegen niedriger ein.
Beispiel Allianz: Bei ihrer Klage schätzte die Verbraucherzentrale Hamburg den Nachschlag zunächst auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies sei aber völlig unrealistisch, erklärte damals ein Sprecher des Versicherers.
Die Schätzung der Verbraucherschützer basierte darauf, dass knapp vier Millionen Policen betroffen seien, denen im Schnitt jeweils 500 Euro zustünden. Die Allianz bildete aber nur Rückstellungen für die Nachzahlungen von 117 Millionen Euro.
Der größte Lebensversicherer, die Allianz Leben, hatte bereits im August 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verloren. Doch danach begann ein juristisches Gefecht, wodurch die endgültige Entscheidung hinausgezögert wurde.
Die Richter lehnten damals zwar einen Antrag der Allianz zur Revision ab. Dagegen legte der Konzern jedoch Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Erst als auch dort eine Niederlage absehbar war, zog die Allianz Anfang Dezember 2012 die Beschwerde zurück, wie die Stiftung Warentest berichtet. Damit sei der Versicherer einem BGH-Urteil zuvor gekommen, das Anfang dieses Jahres gesprochen werden sollte.
Wen betrifft das Allianz-Urteil? Verbraucher mit Verträgen, die ab 1995 abgeschlossen und seither wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Denn laut Bundesgerichtshof durften diese Verträge nicht mit einem Stornoabzug belastet werden, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.