Verbraucherschützer Lebensversicherer sollen zwölf Milliarden zahlen

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Die Versicherer rechnen eher mit Milliarden

Immer ging es darum, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 Signal Iduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring).

Damit hätten die Verbraucherschützer nun die vierte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. „Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, glaubt die Verbraucherzentrale. „Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund zwölf Milliarden Euro.“

Wichtige Kennziffern für Lebensversicherer

Die Versicherer schätzen die im Raum stehenden Summen dagegen niedriger ein.

Beispiel Allianz: Bei ihrer Klage schätzte die Verbraucherzentrale Hamburg den Nachschlag zunächst auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies sei aber völlig unrealistisch, erklärte damals ein Sprecher des Versicherers.

Die Schätzung der Verbraucherschützer basierte darauf, dass knapp vier Millionen Policen betroffen seien, denen im Schnitt jeweils 500 Euro zustünden. Die Allianz bildete aber nur Rückstellungen für die Nachzahlungen von 117 Millionen Euro.

Der größte Lebensversicherer, die Allianz Leben, hatte bereits im August 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verloren. Doch danach begann ein juristisches Gefecht, wodurch die endgültige Entscheidung hinausgezögert wurde.

Die Richter lehnten damals zwar einen Antrag der Allianz zur Revision ab. Dagegen legte der Konzern jedoch Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Erst als auch dort eine Niederlage absehbar war, zog die Allianz Anfang Dezember 2012 die Beschwerde zurück, wie die Stiftung Warentest berichtet. Damit sei der Versicherer einem BGH-Urteil zuvor gekommen, das Anfang dieses Jahres gesprochen werden sollte.

Wen betrifft das Allianz-Urteil? Verbraucher mit Verträgen, die ab 1995 abgeschlossen und seither wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Denn laut Bundesgerichtshof durften diese Verträge nicht mit einem Stornoabzug belastet werden, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.

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