Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Steuern und Recht kompakt Direktversicherung, Verpflegungspauschale, Verbraucherinsolvenz

Zwei ältere Frauen mit Rollatoren Quelle: dpa

Wie sich der Steuerfreibetrag auf Betriebsrenten aufteilt und Geschäftsreisende die höhere Verpflegungspauschale geltend machen. Außerdem: ein Expertenrat zur Verbraucherinsolvenz. Die Steuer- und Rechtstipps der Woche.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Direktversicherung: Wie der Kassenbeitrag berechnet wird

Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen auf Auszahlungen einer Direktversicherung Kassenbeitrag zahlen. Seit Jahresbeginn bleiben die ersten 159,25 Euro im Monat immer vom Krankenkassenbeitrag befreit. Einmalsummen werden rechnerisch auf 120 Monate verteilt.

Eine Rentnerin erhielt Geld aus zwei Betriebsrenten. Der Freibetrag muss dann anteilig aufgeteilt werden (Sozialgericht Karlsruhe, S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig). Ob dafür ein Antrag nötig ist, blieb offen.

Verpflegungspauschale: Mehr Geld für das Essen auf Dienstreisen

Geschäftsreisende dürfen steuerlich Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand absetzen. Bei vollen 24 Stunden Abwesenheit am Tag sind es seit Jahresbeginn 28 Euro, vorher 24. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Übernimmt der Arbeitgeber allerdings die Verpflegung, gibt es keinen Steuerabzug. Das gilt auch, wenn der Angestellte selbst zuzahlen muss (Niedersächsisches Finanzgericht, 1 K 167/17, Revision möglich). Im konkreten Fall ging es um einen Matrosen auf See.

Recht einfach: Autokorso

Wohnnebenkosten: Mieter darf die Originale sehen

LESEN SIE JETZT WEITER

4 Wochen für 0€

  • Sofortzugang zu allen Inhalten von WiWo+
  • Exklusiver Zugriff auf eMagazin & App
  • Jederzeit kündbar
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%