Direktversicherung: Wie der Kassenbeitrag berechnet wird
Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen auf Auszahlungen einer Direktversicherung Kassenbeitrag zahlen. Seit Jahresbeginn bleiben die ersten 159,25 Euro im Monat immer vom Krankenkassenbeitrag befreit. Einmalsummen werden rechnerisch auf 120 Monate verteilt.
Eine Rentnerin erhielt Geld aus zwei Betriebsrenten. Der Freibetrag muss dann anteilig aufgeteilt werden (Sozialgericht Karlsruhe, S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig). Ob dafür ein Antrag nötig ist, blieb offen.
Verpflegungspauschale: Mehr Geld für das Essen auf Dienstreisen
Geschäftsreisende dürfen steuerlich Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand absetzen. Bei vollen 24 Stunden Abwesenheit am Tag sind es seit Jahresbeginn 28 Euro, vorher 24. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Übernimmt der Arbeitgeber allerdings die Verpflegung, gibt es keinen Steuerabzug. Das gilt auch, wenn der Angestellte selbst zuzahlen muss (Niedersächsisches Finanzgericht, 1 K 167/17, Revision möglich). Im konkreten Fall ging es um einen Matrosen auf See.
Recht einfach: Autokorso
Ein paar Autos, viel Gehupe: Das Leben kann so wild und frei sein. Nur Richter geben beim Autokorso den Spielverderber.
Die Nachbarn eines kommunalen Bürgerhauses in Stuttgart fühlten sich in ihrer Ruhe gestört. Beinahe jedes Wochenende fanden dort Veranstaltungen statt, darunter viele Hochzeiten. Die Gäste kämen im Autokorso mit Hupkonzert an, so die Nachbarn. Ihr Haus grenzte direkt an die Flächen des Bürgerhauses. Die ständige Ruhestörung führe auch zu gesundheitlichen Problemen, berichtete ein Kläger. Seine Ehefrau war demnach von Herzklopfen und nervösen Beschwerden geplagt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erkannte zumindest nachts eine unzulässige Ruhestörung an. Die Stadt als Eigentümerin des Bürgerhauses müsse mehr dagegen unternehmen. Einige Lärmquellen, etwa beim Baumschnitt oder durch Kehrmaschinen, zählten aber nicht mit (10 S 1559/01).
Eine Hochzeitsgesellschaft feierte auf dem Land. Die Gäste reihten sich in einen traditionellen Autokorso – in Kolonne führte er sie an einer Pferdekoppel vorbei. Zeugen berichteten von einem höllischen Lärm durch die Autohupen und klappernde Blechbüchsen hinter den Autos. Die Pferde hörten das auch und gerieten in Panik. Sie jagten wie wild über die Koppel. Eine Zuchtstute stürzte dabei und verletzte sich schwer. Sie musste am nächsten Tag eingeschläfert werden. Der Eigentümer der Stute wollte die Tierarztkosten und den Wert des Pferdes vom Fahrzeughalter und Fahrer des Brautfahrzeugs ersetzt bekommen. Das Landgericht Köln gab der Klage statt: Die Stute sei nicht ungewöhnlich lärmempfindlich gewesen, der Autofahrer trage die Verantwortung für den folgenreichen Unfall (21 O 267/95).
Die Trauerfeier eines an Leukämie verstorbenen Fans des Fußballbundesligisten Hertha BSC Berlin sollte ein würdiger Abschied werden. Sein Fanclub wollte einen Autokorso organisieren. Die Versammlungsbehörde fühlte sich aber nicht zuständig, eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde auch abgelehnt. Deshalb beantragte der Club erneut eine Versammlung, unter dem Motto „Fußball-Fans sind keine Verbrecher! Sie kämpfen für Menschenleben.“ Damit wollte der Club darauf aufmerksam
machen, dass er deutschlandweit mögliche Spender für Stammzellspenden mobilisiert hatte. Der Polizeipräsident sah darin aber nur den Versuch, den Trauerkorso doch als Versammlung abzuhalten. Der Korso durfte daher nicht mit Sonderrechten stattfinden (Verwaltungsgericht Berlin, 1 A 105.05).