Anti-Homo-Gesetz Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

Drei Schwule sind in Russland wegen eines Verstoßes gegen das Propaganda-Verbot von Homosexualität verurteilt worden. Das Menschengericht fordert nun eine Entschädigungszahlung. Doch die russische Regierung bleibt stur.

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Menschenrechtler argumentieren, das russische Gesetz ziele auf die Einschüchterung von Schwulen und Lesben und würde absichtlich vage gehalten. Quelle: dpa

Straßburg Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Homosexuellen-Gesetze verurteilt. Das Verbot der sogenannten „Propaganda von Homosexualität“ verstoße gegen die Meinungsfreiheit und sei diskriminierend, erklärte das Gericht in Straßburg am Dienstag. Darüber hinaus verstärke das Gesetz Vorurteile und fördere sogar die Homophobie. Die russische Regierung kündigte der Nachrichtenagentur Tass zufolge an, in Berufung zu gehen.

Geklagt hatten drei schwule Menschenrechtler, die in Russland zu Geldstrafen veruteilt worden waren, nachdem sie gegen die Gesetze protestiert hatten. Das Menschenrechtsgericht hat die russische Regierung zu einer Entschädungszahlung in Höhe von fast 50.000 Euro für die Kläger verurteilt.

Menschenrechtler argumentieren, das russische Gesetz ziele auf die Einschüchterung von Schwulen und Lesben. Es sei sehr vage formuliert, so dass es großen Spielraum für Willkür biete. Das Verbot der Propagierung von Homosexualität wird von Sicherheitskräften sehr eng gefasst - schon Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit können danach strafbar sein. Außerdem hat die Rechtslage viele Schwulenhasser in Russland ermutigt, gewaltsam und in Selbstjustiz gegen mutmaßliche Homosexuelle vorzugehen.

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