Datenschutzgrundverordnung Zähe Vorbereitung auf neue EU-Datenschutzregeln

Ende Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Viele EU-Mitglieder müssen dafür aber noch nötige Gesetze beschließen – nur Deutschland und Österreich sind dem bisher nachgekommen. Nun mahnt die Kommission.

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Ab dem 25. Mai gilt unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“. Quelle: dpa

Brüssel Vier Monate vor Inkrafttreten umfassender neuer Datenschutzregeln in der Europäischen Union haben erst zwei der 28 Länder die nötigen Gesetze beschlossen – Deutschland und Österreich. Dies teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit und mahnte Regierungen, Behörden und Unternehmen zur zügigen Vorbereitung auf die Neuerungen.

Die Datenschutzgrundverordnung, die nach jahrelangem Vorlauf ab 25. Mai greift, soll die mehr als 20 Jahre alten Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten ins Internet-Zeitalter katapultieren. Die Reform soll Bürgern mehr Kontrolle über die Informationen geben, die sie tagtäglich über soziale Netzwerke oder auch bei Geschäften im Internet hinterlassen.

Eingeführt wird unter anderem ein „Recht auf Vergessenwerden“ – also auf Löschung privater Informationen im Internet; ein Recht auf Mitnahme von Emails, Fotos oder Kontakten beim Anbieterwechsel; und ein Recht auf sofortige Information bei Hackerangriffen etwa auf Handy oder Bankdaten.

Branchenverbände hatten in den jahrelangen Verhandlungen über die Reform moniert, zu strenge Standards behinderten die Digitalisierung. Die EU-Kommission argumentiert jedoch, wenn die Bürger im Internet nicht Datenmissbrauch befürchten müssten, kämen die Geschäfte in Schwung. „Unsere digitale Zukunft kann nur auf Vertrauen aufgebaut werden“, erklärte der zuständige Vizepräsident Andrus Ansip.

Zur Umsetzung der Reform stellt die Kommission unter anderem 1,7 Millionen Euro für Datenschutzbehörden und zur Fortbildung von Experten zur Verfügung.

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