Ermittlungen gegen Präsidentschaftskandidaten Für Fillon ist die Job-Affäre noch nicht erledigt

Die Pariser Finanzstaatsanwaltschaft will weiter Vorwürfe im Zusammenhang mit der Job-Affäre um den Präsidentschaftskandidaten François Fillon prüfen. An ein Ende der Untersuchung sei derzeit nicht zu denken.

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Francois Fillon wird vorgeworfen, seine Frau Penelope nur zum Schein als Assistentin angestellt und Hunderttausende Euro aus der Staatskasse kassiert zu haben. Quelle: Reuters

Paris In der Scheinbeschäftigungsaffäre des konservativen französischen Präsidentschaftskandidaten Francois Fillon werden die Ermittlungen fortgesetzt. Das Verfahren werde vorerst nicht eingestellt, erklärte die Finanzstaatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris. Die bisherigen Ergebnisse der Ermittler ließen nicht zu, dass die Untersuchungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet würden. Über das weitere Vorgehen äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Möglich sind eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, weitere Untersuchungen durch die Benennung eines Ermittlungsrichters oder eine direkte Überweisung ans Gericht.

Fillon wird vorgeworfen, seine Frau Penelope nur zum Schein als Assistentin angestellt und Hunderttausende Euro aus der Staatskasse kassiert zu haben. Der frühere Ministerpräsident hat die Vorwürfe zurückgewiesen und die regierenden Sozialisten beschuldigt, dahinter zu stecken. Vor der Affäre galt Fillon als klarer Favorit für den Einzug in den Élysée-Palast. Inzwischen bröckelt der Rückhalt für den 62-Jährigen auch in seiner eigenen Partei. Er hat erklärt, sich nur dann zurückzuziehen, wenn gegen ihn formell ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Die erste Runde der Präsidentenwahl findet am 23. April statt. Die Stichwahl ist für den 7. Mai angesetzt. Die Vorsitzende des rechtsextremen Front National, Marine le Pen, gilt als Favoritin für den ersten Wahlgang. Fillon wird es Umfragen zufolge wegen der Affäre nicht mehr in die Stichwahl schaffen, aus der demnach der unabhängige Kandidat Emmanuel Macron als klarer Sieger hervorgehen dürfte.

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