Ex-Präsident Sarkozy muss wegen Wahlkampffinanzierung vor Gericht

Sarkozy soll bei seiner Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um 20 Millionen Euro überschritten haben. Nun landet der Fall vor Gericht.

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Paris Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy muss sich wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung vor Gericht verantworten. Ein Pariser Berufungsgericht verwarf nach eigenen Angaben am Donnerstag Rechtsmittel, die Sarkozy gegen den drohenden Prozess eingelegt hatte. Sarkozy (63) soll bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten haben. Der Konservative war von 2007 bis 2012 Staatschef.

„Das ist selbstverständlich eine Etappe“, erklärte Sarkozys Anwalt Thierry Herzog nach der Gerichtsentscheidung. Er werde Rechtsmittel beim Kassationsgericht einlegen. Dies ist das oberste französische Gericht in Straf- und Zivilsachen.

Hintergrund ist die „Bygmalion-Affäre“ um eine Kommunikationsagentur dieses Namens. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten. Neben dem Ex-Präsidenten sollen sich 13 weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Unabhängig von diesem Prozess droht „Sarko“ ebenfalls ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung und illegaler Einflussnahme. 2014 soll er über seinen Rechtsbeistand versucht haben, von einem Generalanwalt beim Kassationsgericht geheime Informationen zu erlangen. Wegen des Verdachts, wonach für Sarkozys siegreichen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Geld vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi floss, laufen zudem Ermittlungen.

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