Straßburg Spanische Sicherheitskräfte haben nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwei Terroristen der baskischen Untergrundorganisation ETA unmenschlich behandelt. Der Staat muss den beiden Männern nun zusammen 50.000 Euro Entschädigung zahlen, wie aus einem Urteil vom Dienstag hervorgeht.
Die Kläger sitzen im Gefängnis. Sie sind wegen eines Autobombenanschlags am Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006 verurteilt, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Bei ihrer Festnahme im Januar 2008 durch die Anti-Terror-Einheit der spanischen Zivilgarde seien sie getreten und geschlagen worden, machten die Kläger vor dem Straßburger Gericht geltend. Auch in der anschließenden Untersuchungshaft habe es Misshandlungen gegeben. Beide Kläger mussten daraufhin im Krankenhaus behandelt werden.
Nach Überzeugung des Gerichts sind den Männern die zahlreichen Verletzungen zugefügt worden, als sie sich in der Hand der Zivilgarde befanden. Andere glaubhafte Erklärungen habe Spanien nicht geliefert. Spanische Richter hätten zudem zu wenig dafür getan, um die Gewalt gegen die beiden Männer aufzuklären.
Die ETA kämpfte fast ein halbes Jahrhundert lang für einen unabhängigen baskischen Staat im Norden Spaniens und im Süden Frankreichs. Bei etwa 4000 Terroranschlägen kamen mehr als 800 Menschen ums Leben. 2011 erklärte die ETA einen Gewaltverzicht. Seitdem verübte sie keine Anschläge mehr.