
Madrid Der zuständige Richter am Obersten Gericht in Spanien hat den europäischen Haftbefehl gegen Carles Puigdemont nicht nur wegen Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder ausgestellt, sondern auch wegen Korruption.
„Das Kästchen für Korruption ist angekreuzt“, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Kiel dem Handelsblatt. Sie bestätigte damit eine Meldung der spanischen Zeitung El País.
Korruption gehört anders als die übrigen beiden Straftaten zu einem Katalog von 32 schwer wiegenden Delikten, die die EU-Mitglieder im Rahmen des Europäischen Haftbefehls definiert haben. Betrifft der europäische Haftbefehl eine dieser Kategorien, ist es für eine Auslieferung nicht mehr nötig, dass ein Delikt in beiden Ländern als Straftat gilt.
Es reicht aus, dass die Tat im Land des Haftbefehls mindestens drei Jahre Gefängnis nach sich zieht. Das Ziel war, auf diesem Weg die Auslieferung zu beschleunigen.
Die Gerichtssprecherin verwies jedoch darauf, dass das Kästchen nicht zu einer automatischen Auslieferung führe. Es müsse nun zunächst geprüft werden, was der spanische Richter mit Korruption meine.
„Unabhängig davon muss das Gericht den Vorwurf der Rebellion gesondert prüfen“, erklärt Teresa Manso, Spanien-Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Recht, dem Handelsblatt. „Insofern beschleunigt sich der Prozess dadurch nicht.“
Wahrscheinlich ist, dass der spanische Richter das Kästchen angekreuzt hat, da die Veruntreuung öffentlicher Gelder zu dem Bereich Korruption gezählt werden kann.