Österreich Oberstes Gericht prüft „Ehe für alle“

In Österreich ist die Ehe zwischen homosexuellen Paaren bisher nicht erlaubt. Trotz des Widerstands von konservativer ÖVP und rechter FPÖ äußert der Verfassungsgerichtshof nun Bedenken gegen das Verbot.

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Was in Deutschland seit dem 1. Oktober 2017 möglich ist, wird nun auch in Österreich geprüft. Quelle: dpa

Wien In Österreich prüft das oberste Gericht eine Zulassung der „Ehe für alle“. In der Alpenrepublik sind wegen des Widerstands von konservativer ÖVP und rechter FPÖ bisher nur Ehen zwischen Mann und Frau erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) äußerte in seiner Mitteilung vom Dienstag Bedenken gegen das Verbot einer Homo-Ehe. Dies könne eine unzulässige Diskriminierung im Blick auf die sexuelle Orientierung darstellen.

Grundlage für die juristische Prüfung sind auch mehrere VfGH-Urteile, die Schwule und Lesben den Hetero-Paaren bis hin zur Elternschaft weitgehend gleichstellen.

In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober die „Ehe für alle“. Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur Homo-Ehe geäußert.

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