Taner Kilic Amnesty-Vorsitzende der Türkei bleibt in U-Haft

Trotz der Freude über die Freilassung von Peter Steudtner verzeichnet die Menschenrechtsbewegung in der Türkei einen Rückschlag. Seine Mitangeklagte Taner Kilic, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben.

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Aktivisten protestierten in den vergangenen Tagen für die Freilassung von Taner Kilic. Der Vorsitzende der türkischen Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde zusammen mit dem Deutschen Peter Steudner in der Türkei angeklagt. Quelle: AP

Istanbul Rückschlag für die Menschenrechtsbewegung in der Türkei nach der Freilassung des Deutschen Peter Steudtner: Der Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das entschied das zuständige Gericht beim Auftakt des Verfahrens in der westtürkischen Stadt Izmir am Donnerstag, wie Amnesty mitteilte. Kilic wird Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung vorgeworfen, die von der Regierung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich gemacht wird.

Wegen desselben Vorwurfs ist Kilic auch in dem Verfahren gegen Steudtner und zehn andere Menschenrechtler in Istanbul angeklagt. Das Gericht in Izmir entschied nach Angaben von Amnesty nun weiter, die beiden Fälle zusammenzulegen. Kilic sitzt seit Juni in Izmir in Untersuchungshaft. Steudtner und die in seinem Verfahren ebenfalls inhaftierten Menschenrechtler waren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der nächste Verhandlungstag ist der 22. November.

Die Staatsanwaltschaft führt als einen Beweis für die Mitgliedschaft des Amnesty-Vorsitzenden in der Gülen-Bewegung an, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass Kilic die Verschlüsselungs-App Bylock auf seinem Telefon hatte. Bylock konnte man früher frei herunterladen. Die App soll von der Gülen-Bewegung zur verschlüsselten Kommunikation genutzt worden sein. Kilic bestreitet das.

Nach Angaben von Amnesty International haben zwei forensische Untersuchungen des Smartphones ergeben, dass die App nie heruntergeladen wurde. Im vergangenen Monat hatte ein Rat aus Vorsitzenden und Mitgliedern von einzelnen Dezernaten türkischer Berufungsgerichte entschieden, dass die Verwendung von Bylock ausreicht, um die Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung zu beweisen.

Steudtner, sein schwedischer Kollege Ali Gharavi und sechs weitere inhaftierte Menschenrechtler waren in der Nacht zu Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Gericht in Istanbul war damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Verfahren wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ beziehungsweise Unterstützung solcher Gruppen geht aber weiter. Die Verhandlung wird am 22. November fortgesetzt.

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