Transparenz-Regeln für Großkonzerne Einige EU-Staaten gegen komplette Offenlegung von Steuerdaten

Nach Veröffentlichung der Panama Papers drängt die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zu strengeren Transparenz-Regeln für Großkonzerne. Doch Staaten wie Malta und Österreich wehren sich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Meiner Meinung reicht es, wenn die Finanzämter Einblick bekommen“: Österreichs Finanzminister gehen die geplanten Transparenz-Regeln der EU-Kommission zu weit. Quelle: Reuters

Amsterdam EU-Staaten wie Österreich oder Malta treten bei der für Großkonzerne geplanten Veröffentlichung von Steuerdaten auf die Bremse. „Meiner Meinung reicht es, wenn die Finanzämter Einblick bekommen“, sagte der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling am Samstag in Amsterdam vor Beratungen mit seinen EU-Kollegen. Maltas Finanzressortchef Edward Scicluna sagte, man dürfe als Lehre aus den Enthüllungen der sogenannten Panama-Papers nicht überreagieren. Deshalb sollten in einem ersten Schritt nur die Finanzämter in der EU Steuerdaten von Großkonzernen untereinander austauschen und diese Informationen nicht auch auf den Firmen-Websites veröffentlicht werden. Der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem, dessen Land derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, bevorzugt nach eigenen Angaben zwar die Variante der kompletten Offenlegung. Er fügte aber hinzu: „Einige sind besorgt, dass dies den Wettbewerbsvorteil in Europa beschädigen könnte.“

Die EU-Kommission plant, dass internationale Großkonzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro eine Reihe von Angaben öffentlich machen und diese Daten zwischen den Finanzämtern der Mitgliedsländer abgeglichen werden. Ziel der Brüsseler Behörde ist es, dass sich Unternehmen nicht mehr legal vor Steuerzahlungen drücken können, indem sie ihre Gewinne Tochterfirmen in anderen Ländern zuschreiben, obwohl der Mutterkonzern dort kaum aktiv ist.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%