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US-BotschaftenUS-Regierung prüft künftig Social-Media-Profile von ausländischen Studenten

Vergangenen Monat sorgten Berichte für Aufsehen, dass die USA neue Visa-Termine für Studierende stoppen. Nun soll es diese wieder geben – allerdings auch eine striktere Überprüfung. 19.06.2025 - 10:45 Uhr
Laut Medienberichten müssten Bewerberinnen und Bewerber auf Visa in den USA ihre Accounts in sozialen Medien angesichts strikterer Überprüfungen künftig auf „öffentlich“ stellen. Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa

Die USA wollen Medienberichten zufolge wieder Termine für Visa-Interviews mit ausländischen Studienanwärtern ansetzen. Das berichteten „Politico“ und die „Washington Post“ unter Berufung auf eine interne Anordnung des Außenministeriums, die am Mittwoch (Ortszeit) an US-Botschaften und Konsulate gesendet worden sei. Visa-Antragssteller müssen sich demnach allerdings künftig einer stärkeren Überprüfung ihrer Online-Aktivitäten unterziehen.

Vergangenen Monat hatte das Außenministerium übereinstimmenden Medienberichten zufolge US-Botschaften und Konsulate weltweit angewiesen, vorerst keine neuen Termine für Visa-Anträge von ausländischen Studierenden und Teilnehmern von Austauschprogrammen zu vergeben.

Überprüfung der sozialen Medien und Datenbanken

Die „Washington Post“ berichtet nun, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Accounts in sozialen Medien angesichts der strikteren Überprüfungen künftig auf „öffentlich“ stellen müssten. Betroffen seien Personen, die Visa der Kategorien F, M und J beantragten. Diese gelten etwa für Studierende, Austauschschüler und Au-pairs. Die Richtlinie gilt den Angaben nach unabhängig von der jeweiligen Studieneinrichtung.

Weiter heißt es, Zweck der Überprüfung ist laut Anordnung, Bewerberinnen und Bewerber mit „feindseligen Einstellungen“ gegenüber den USA ausfindig zu machen, sowie solche, die „ausländische Terroristen“ unterstützten oder durch antisemitische Taten auffielen. Nach Angaben der Zeitung sollen die neuen Verfahren innerhalb von fünf Arbeitstagen beginnen. 

„Politico“ zufolge soll nicht nur das Auftreten der Antragssteller in sozialen Medien überprüft werden – auch die Präsenz im Netz im Allgemeinen soll einbezogen werden. Das umfasse etwa auch Informationen in Online-Datenbanken, hieß es.

dpa
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