Weltstrafgericht Urteil: Immunität schützt Staatschefs nicht vor internationaler Strafverfolgung

Jordanien hatte 2017 den sudanesischen Präsidenten wegen dessen Immunität nicht festgenommen. Nach Urteil des Weltstrafgerichts sei es dazu aber verpflichtet gewesen.

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Immunität schützt Staatschefs nicht vor Strafverfolgung Quelle: dpa

Den Haag Ein amtierendes Staatsoberhaupt ist nach einem Urteil des Weltstrafgerichtes nicht durch Immunität geschützt vor internationaler Strafverfolgung. Daher hätte Jordanien den nun abgesetzten Staatspräsidenten des Sudan, Omar al-Baschir, 2017 bei dessen Besuch festnehmen und an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern müssen.

Mit diesem Urteil bekräftigten die Richter der Berufungskammer am Montag in Den Haag das Urteil der ersten Instanz. Allerdings wird das Fehlverhalten keine Konsequenzen haben für Jordanien.

Gegen Al-Baschir, der im April vom Militär abgesetzt und inhaftiert worden war, hatte das Den Haager Gericht bereits 2009 einen Haftbefehl erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westlichen Region Darfur zur Last gelegt.

Al-Baschir hatte dennoch 2017 Jordanien besucht und wurde nicht festgenommen und ausgeliefert. Dazu aber war das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes verpflichtet. Jordanien hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil es nämlich auch die UN-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte. Amman hatte die Festnahme damals abgelehnt mit dem Hinweis auf die Immunität des Staatschefs.

Das Berufungsgericht korrigierte allerdings die in erster Instanz verhängte Sanktion gegen Jordanien. Das Fehlverhalten dürfe nicht dem UN-Sicherheitsrat und der Konferenz der Vertragsstaaten gemeldet werden, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit.

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