London Der britische Haftbefehl gegen den Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, bleibt bestehen. Richterin Emma Arbuthnot wies am Dienstag einen Antrag von Assanges Anwälten ab, die Anordnung fallen zu lassen. Damit bleibt der rechtliche Status des 46-Jährigen unverändert. Er war 2012 wegen Vergewaltigungsvorwürfen aus Schweden vor dem Zugriff der Justiz in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet und hat diese seither nicht mehr verlassen.
Die Verteidiger hatten argumentiert, dass dem Haftbefehl mittlerweile die Grundlage fehle, weil die schwedischen Behörden ihre Ermittlungen gegen Assange eingestellt hatten. Grund dafür war, dass die schwedische Staatsanwaltschaft keine Aussicht mehr darauf sah, Assange nach Schweden zu bringen, wo ihm zwei Frauen Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe im Jahr 2010 vorgeworfen hatten.
Allerdings gibt es nach wie vor einen britischen Haftbefehl, weil Assange nach einer vorübergehenden Festnahme in London auf Kaution auf freien Fuß kam und daraufhin in die Botschaft floh. Damit missachtete er die Auflagen seiner Kaution.
Die Richterin sagte mit Blick auf diesen Sachverhalt, sie sei nicht überzeugt, dass der Haftbefehl fallen gelassen werden solle. Einen Antrag von Assange-Anwalt Mark Summers, eine weitere Anhörung anzusetzen, lehnte sie vorläufig ab.
Hätte sich die Richterin am Westminster Magistrates' Court in London dafür entschieden, den Haftbefehl fallen zu lassen, hätte Assange die ecuadorianische Botschaft theoretisch verlassen können. Assange fürchtet vor allem, dass er in die USA überstellt werden könnte, wo ihm eine Anklage wegen der Veröffentlichung von geheimen Regierungsdokumenten droht.
Der Antrag, den Haftbefehl fallen zu lassen, war der jüngste in einer ganzen Reihe von Versuchen, die Patt-Situation um Assange aufzulösen. So erhielt er kürzlich die Staatsbürgerschaft Ecuadors, und die Regierung in Quito beantragte für ihn Diplomatenstatus.