Abgasskandal Verkehrsminister Scheuer verweigert Aussage im Stuttgarter Prozess

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Quelle: dpa

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird im Stuttgarter Prozess um die Diesel-Abgasmanipulationen nicht als Zeuge aussagen. Als Grund für seine Weigerung führt er das Bundesministergesetz an.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wird im Stuttgarter Prozess um die Diesel-Abgasmanipulationen nicht als Zeuge aussagen. Einen entsprechenden Antrag des Landgerichts Stuttgart lehnte das Bundeskabinett in dieser Woche ab, nachdem sich das Bundesverkehrsministerium dagegen ausgesprochen hatte.

Zur Begründung erklärte das Ministerium gegenüber der WirtschaftsWoche, einer Zeugenvernehmung von Bundesminister Scheuer „steht das Bundesministergesetz entgegen“.
Das Stuttgarter Landgericht wollte Scheuer und dessen Vor-Vorgänger Peter Ramsauer darüber befragen, ob das Bundesverkehrsministerium möglicherweise schon im Jahr 2011 über das Nichteinhalten von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen informiert war. Damals waren Ramsauer Minister und Scheuer Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsressort.

Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, äußerte sich unterdessen entrüstet darüber, dass Scheuer die Aussage im Stuttgarter Prozess verweigert: „Wir wissen nach Anfrage im Bundestag sicher, dass das Bundeskanzleramt bereits im März 2015 wusste, dass es zu Fahrverboten kommen werde, wenn es keine Lösung in Sachen Luftschadstoffe in den Städten gebe. Sollte dies schon 2011 im Bundesverkehrsministerium bekannt gewesen sein, wäre die Erklärungsnot der Regierung umso größer. Ob Minister Scheuer vor Gericht aussagen will oder nicht, er muss den Sachverhalt der Öffentlichkeit und dem Parlament dringend erklären. Diese Politik zu Lasten der Diesel-Fahrer ist unerhört, Andreas Scheuer wird zum Fahrverbotsminister.“

Verkehrsministerium und Bundeskabinett berufen sich bei der Aussageverweigerung für Scheuer und auch Ramsauer offenbar auf Paragraf 6 des Bundesministergesetzes, wonach Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, über die ihnen amtlich bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Allerdings steht in Paragraf 6 des Gesetzes auch, dass die Bundesregierung ihre Minister von der Verschwiegenheitspflicht entbinden kann.

Ramsauer zeigte sich auf Nachfrage der WirtschaftsWoche irritiert über das Vorgehen des Stuttgarter Landgerichts. Dass er vorgeladen werden solle, habe er aus den Medien erfahren. Und bis heute habe niemand von Seiten des Landgerichts direkt mit ihm Kontakt aufgenommen. Er habe auch nur zufällig davon erfahren, dass seine Vorladung im Kabinett Thema gewesen sei.

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