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AltersvorsorgeRiester-Reform – Gesetzesentwurf enthält neues Altersvorsorgedepot

Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht mehr Flexibilität in der privaten Altersvorsorge vor. Was sich für Sparer bei Förderung und Wahlmöglichkeiten ändern soll. 05.12.2025 - 18:03 Uhr
Die Hände einer älteren Person halten eine geöffnete Geldbörse. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

In einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge sind neue Sparmöglichkeiten in Form von einem Altersvorsorgedepot vorgesehen. Damit sollen Sparer mehr Wahlmöglichkeit bei der Altersvorsorge bekommen und die staatliche Förderung soll vereinfacht werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die bisherige Riester-Rente soll damit in ihrer jetzigen Form abgelöst werden. Zuerst hatten das „Handelsblatt“ und „Table.Briefings“ über die Pläne aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) berichtet.

Staatliche Förderung solle es demnach nicht mehr nur für Garantieprodukte wie die bisherigen Riester-Verträge geben. Als neues Produkt werde ein Altersvorsorgedepot geschaffen, das auf starre Garantievorgaben verzichtet und damit Wahlfreiheit schafft für zusätzliche Renditemöglichkeiten - aber gegebenenfalls auch das Risiko birgt, Geld zu verlieren.

Förderung soll neu geregelt werden

Bisher ist eine Bedingung für die staatliche Förderung, dass die Anbieter garantieren müssen, dass sie später mindestens die eingezahlten Beiträge auszahlen. Durch diese Garantie werde aber die mögliche Rendite geschmälert - dies soll daher künftig nicht mehr vorgeschrieben sein. Neu ist zudem ein geplanter Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot von 1,5 Prozent.

Als Wahlmöglichkeit soll es auch weiterhin Garantieprodukte geben, mit „zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent“. Auch die staatliche Förderung selbst soll laut Gesetzentwurf vereinfacht werden.

Damit soll es eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro geben. Dies gilt bis zu einer Grenze von 1.200 Euro jährlich. Für Sparbeiträge über 1.201 Euro gibt es dann 20 Cent Förderung pro Euro. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro. Zudem soll es eine Kinderzulage von 25 Cent pro angelegtem Euro geben. Sie beträgt maximal 300 Euro pro Kind.

dpa
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