Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben. Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit am Freitag, dass der bisherige brandenburgische Partei- und Fraktionschef Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne, bis das AfD-Bundesschiedsgericht eine Entscheidung fällt.
Kalbitz war wegen des Vorwurfs aus der AfD ausgeschlossen worden, bei seinem Parteieintritt im März 2013 eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" verschwiegen zu haben - er bestreitet eine solche Mitgliedschaft allerdings.
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