Anschuldigung wegen Meineides Staatsanwalt beantragt Aufhebung der Immunität Frauke Petrys

Die Dresdner Staatsanwaltschaft will Frauke Petrys Abgeordnetenimmunität aufheben lassen. Sie wirft der AfD-Politikerin Meineid vor. Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags will noch in dieser Woche beraten.

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Die Dresdener Staatsanwaltschaft will Frauke Petry Immunität aufheben lassen. Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Dresden will, dass der sächsische Landtag für laufende Ermittlungen wegen Meineids die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry aufhebt. „Wir haben den Antrag gestellt“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Montag. Nach Angaben des Landesparlaments ging dieser Ende vergangener Woche ein. Zuvor hatte der MDR darüber berichtet. Sollte der Landtag dem Antrag folgen, wäre der Weg für eine Anklage frei. Die Staatsanwaltschaft hielt sich zu deren Gegenstand bedeckt, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

Petry ist Abgeordnete im Landtag in Dresden sowie auch AfD-Bundes- und Landesvorsitzende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen die 42-Jährige. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.

Der zuständige Immunitätsausschuss des Landtages werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen.

Die Spitze der Bundespartei stellte sich zunächst hinter Petry. „Die Beantragung der Aufhebung der Immunität von Frauke Petry spielt bei unserer Beurteilung der Lage keine Rolle“, sagte AfD-Vize Alexander Gauland. „Wir stehen zu ihr, es gilt die Unschuldsvermutung“, fügte Gauland hinzu, der die Partei gemeinsam mit Alice Weidel in den Bundestagswahlkampf führen soll.

Petry ist zur Zeit noch im Mutterschutz. Sie hatte vor einem Monat ihr fünftes Kind zur Welt gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst gegen ein Ermittlungsverfahren entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

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