Arbeitsmarkt Nahles sieht bei Rückkehrrecht in Vollzeit keinen Redebedarf mit CDU

Die SPD-Chefin fordert die CDU auf, bei der Umsetzung des Rückkehrrechts in Vollzeit nicht zu bremsen. Diese sei im Koalitionsvertrag fest vereinbart.

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Die SPD-Chefin sieht keinen Redebedarf. Es gäbe „nur noch Umsetzungsbedarf.“ Quelle: dpa

Berlin SPD-Chefin Andrea Nahles hat die Union aufgefordert, bei der Regelung des vereinbarten Rückkehrrechts vom Teilzeit- in einen Vollzeit-Job nicht zu bremsen. „Im Koalitionsvertrag ist nichts so detailliert vereinbart wie dieses Ende der Teilzeitfalle. Hier gibt es keinerlei Redebedarf mehr, nur noch Umsetzungsbedarf“, sagte Nahles dem „Spiegel“. Aber: „Alles, was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Selbstbestimmung bringt, wird nicht nur vom Arbeitgeberverband reflexartig als zu bürokratisch verunglimpft, sondern auch aus dem Adenauer-Haus abgelehnt.“

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte erklärt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe für seinen Gesetzestext einen alten Referentenentwurf zur Grundlage genommen, der schon als erledigt gegolten habe. „Wir müssen einiges verhandeln. So einfach geht es nicht“, hatte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt.

Beschäftigte sollen vom 1. Januar 2019 an das Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehranspruch auf ihre Vollzeitstelle bekommen - allerdings nicht in allen Betrieben. Für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen sind Einschränkungen geplant.

Das Rückkehrrecht stand schon im alten Koalitionsvertrag von Union und SPD, war aber nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Nahles dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, wollten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen.

Bei Heils Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: In Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden. Nahles hat angekündigt, der Bundestag solle das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen.

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