Arbeitsmarktreform Merkel will Streit um Werkverträge und Leiharbeit rasch beilegen

Seit Wochen schwelt ein Streit um die jüngsten Pläne von Arbeitsministerin Nahles für eine Arbeitsmarktreform. Die Kanzlerin will das Thema abräumen – doch einfach wird das wohl nicht werden.

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Die CSU will Nahles’ Vorstoß am liebsten kippen; die Kanzlerin vermittelt. Quelle: ap

Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will den Koalitionsstreit über eine geplante Neuregelung von Werkverträgen und Leiharbeit rasch beilegen. Sie stehe zu entsprechenden Koalitionsvereinbarungen, sagte sie nach einem Treffen mit dem DGB-Bundesvorstand am Donnerstag in Berlin. Bei dem Gespräch habe sie deutlich gemacht, „dass wir alles daran setzen sollten, die Dinge schnell zu lösen“.

Die CSU hatte angekündigt, einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Fall bringen oder deutlich ändern zu wollen. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte dadurch die Handlungsfähigkeit der Regierung infrage gestellt gesehen.

Gesprächsbedarf sieht Merkel offenbar bei den Werkverträgen. „Wir haben bei Leiharbeit eine sehr gute Grundlage, dass wir da auch eine Lösung finden“, sagte sie. „Bei den Werkverträgen stellen sich die Definitionsfragen noch etwas komplizierter dar“, sagte sie aber. Hieran werde mit Nachdruck gearbeitet.

Die Gewerkschaften pochen seit Wochen auf wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Zeit- oder Leiharbeit etwa zum Lohndumping. Die Arbeitgeber warnen vor einem faktischen Verbot vieler Werkverträge durch die Nahles-Pläne. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen Aufträge an Fremdfirmen, etwa die Wartung der IT-Technik.

Im Entwurf von Nahles sind Kriterien zur Abgrenzung der Werk- von normalen Arbeitsverträgen aufgestellt. Beispiel für in den Gesetzesplänen genannte Merkmale von normalen Arbeits- im Gegensatz zu Werkverträgen sind, dass eine Leistung in den Räumen eines anderen erbracht wird und dabei von anderen gestellte Arbeitsmittel genutzt werden.

DGB-Chef Reiner Hoffmann nannte das Gespräch mit Merkel „außerordentlich hilfreich und zielführend“. Der Missbrauch von Werkvertragsarbeit und Leiharbeit müsse deutlich begrenzt werden. „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen dann auch in den Details zu einer Lösung kommen werden.“ Bei der Zeitarbeit soll im Grundsatz eine Höchstdauer von 18 Monaten eingeführt werden.

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