Armutszuwanderung CDU macht Front gegen Freizügigkeit bei Sozialsystemen

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Anspruch auf deutsche Sozialhilfe

Angst vor Armutszuwanderung

Aber es gibt doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach EU-Ausländer Anspruch auf deutsche Sozialhilfe haben.
Der Europäische Gerichtshof hat noch nicht über Hartz-IV-Ansprüche für EU-Bürger entschieden, die noch nie in Deutschland gearbeitet haben. Deutsche Gerichte urteilen bisher unterschiedlich. Manche sehen Sozialleistungen für EU-Ausländer vor, andere nicht. Der Europäische Gerichtshof wird demnächst abschließend entscheiden. In einem vergleichbaren Fall hat der Europäische Gerichtshof allerdings bereits entschieden, dass Österreich einem deutschen Rentner Sozialleistungen nur dann verweigern darf, wenn es nachweisen kann, dass durch den konkreten Sozialhilfeanspruch das gesamte österreichische Sozialsystem unangemessen belastet wird. So ein Nachweis dürfte in der Praxis kaum gelingen.


Was wollen Sie dagegen tun?
Der Standpunkt mein Partei ist klar: Wir wollen nicht, dass es zu einer Zuwanderung in unsere Sozialsysteme kommt, das heißt, dass EU-Bürger, die noch niemals in Deutschland gearbeitet haben, sollen in Deutschland keine Sozialhilfeansprüche geltend machen können. Das deutsche Recht sieht Leistungsausschlüsse für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts vor. Darüber hinaus werden keine Leistungen gewährt, wenn der Aufenthalt nur zum Zweck der Arbeitssuche dient. Sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden, dass dies nicht mit europäischen Recht vereinbar ist, muss zeitnah das entsprechende europäische Recht geändert werden, damit weiterhin gilt, dass EU-Ausländer nur dann über einen Anspruch auf Sozialhilfe in einem anderen Mitgliedstaat verfügen, wenn sie dort zuvor eine gewisse Zeit gearbeitet haben.

Wann ist denn mit konkreten Maßnahmen der Großen Koalition zu rechnen?
Die Bundesregierung hat dazu am 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss unter der Federführung des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einberufen. Dieser hat in seinem Zwischenbericht Ende März 2014 verschiedene Vorschläge zur Missbrauchsbekämpfung vorgelegt. So soll eine Wiedereinreisesperre im Fall des Rechtsmissbrauchs vorgesehen werden. Geplant sind außerdem eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche und die Strafbewehrung des betrügerischen Erschleichens von Aufenthaltsbescheinigungen. Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sollen durch verschiedene Änderungen des Gewerberechts eingedämmt werden. Auch im Bereich der Familienleistungen und des Kindergelds soll durch gesetzliche Anpassungen ein Missbrauch erschwert werden. Vorschläge für die Änderung europäischen Rechts sind allerdings erst für den Abschlussbericht vorgesehen.

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