Armutszuwanderung CDU macht Front gegen Freizügigkeit bei Sozialsystemen

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Missbrauchsproblem beim Kindergeld

Vor diesen Problemen stehen die Zuwanderer
Teilnehmer eines Kurses "Deutsch als Fremdsprache" Quelle: dpa
Eine Asylbewerberin wartet in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Berlin Quelle: dpa
Eine Frau sitzt in einem Flüchtlingsheim in einem Zimmer Quelle: dpa
Ein Flüchtling sitzt vor einer Gemeinschaftsunterkunft der Asylbewerber Quelle: dpa
Verschiedene Lebensmittel liegen in der Asylunterkunft in Böbrach (Bayern) in Körben Quelle: dpa

Was kann der Gesetzgeber konkret gegen das Problem der Scheinselbstständigkeit unternehmen – dass immer mehr Ausländer ein Gewerbe anmelden und dann aufstockende Sozialleistungen erhalten?
Die Bundesregierung empfiehlt dazu insbesondere in dem Zwischenbericht die Behördenzusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechtlich zu erweitern und Gewerbebehörden, Jobcenter und Bundespolizei einzubeziehen. Zur Verbesserung der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit wollen wir eine Änderung des Gewerberechts mit erweiterten Prüfungs- und Übermittlungspflichten einführen. In Berlin beispielsweise prüft jeder Bezirk heute noch separat ob Verdachtsfälle für Scheinselbstständigkeit vorliegen. Da gibt es keinen Austausch unter den Bezirken und den Behörden. Das erleichtert natürlich die Möglichkeit zu betrügen. Der Prüfung sind aber Grenzen gesetzt, da die Gewerbefreiheit im Grundgesetz geschützt ist und außerdem zu strenge Prüfungsmaßstäbe gegen das Diskriminierungsverbot der EU verstoßen würden. Außerdem können EU-Bürger auch einfach eine geringfügige unselbständige Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und erhalten dadurch für sich und ihre gesamte Familie einen kompletten Hartz-IV-Aufstockeranspruch. Eine Kontrolle, inwieweit es sich bei einer Teilzeitbeschäftigung mit einem Lohn von 100 Euro im Monat um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt, ist in der Praxis kaum zu leisten. Hier ist der europäische Gesetzgeber gefragt.


Offenbar gibt es auch ein Missbrauchsproblem beim Kindergeld. Manche erschleichen sich mehrfach Gelder, zum Teil lässt sich gar die Zahl der Kinder nicht kontrollieren. Was könnte die Politik hier tun?
Keiner weiß wirklich, welche EU-Bürger wo welche Leistungen erhalten. Deswegen wollen wir zur Vermeidung von Missbrauch und Doppelzahlungen eine Verpflichtung zur Angabe der Steueridentifikationsnummern von Kindergeldberechtigten im Kindergeldantrag einführen und die Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen sowie den Nachweisen dafür deutlich verschärfen.

Was erwarten Sie aus Brüssel? Was kann die EU gegen Armutszuwanderung und Sozialmissbrauch unternehmen?
Europa hat eine große Verantwortung für das Thema. Erstens, wir müssen mit den europäischen Fördermitteln dazu beitragen, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen in den Herkunftsländern verbessern. Damit haben die Menschen dort die Chance, sich zu entfalten und einer Arbeit nachzugehen. Und für die Länder ist es durchaus ein ernstzunehmendes Problem, wenn junge, mobile und zum Teil gut ausgebildete Menschen eine neue Heimat suchen. Und zweitens, wir müssen den Kommunen in der Bundesrepublik helfen, die Unterstützung in den Bereichen Schule, Integration, Wohnraum- und Gesundheitsversorgung brauchen. Mit dem Programm „Soziale Stadt“ sowie europäischen Fördermitteln soll hier den Kommunen geholfen kann. Insgesamt bis zu 200 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Auch das hat der Zwischenbericht festgehalten. Drittens hat die Kommission zu prüfen, inwieweit das europäische Recht geändert werden muss, um klarzustellen, dass es kein Anspruch auf Freizügigkeit in die Sozialsysteme anderer Mitgliedstaaten gibt.

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