Artikel 3 Widerstand in der Union gegen Grundgesetz-Streichung des Begriffs „Rasse“

Die Union tut den Vorstoß der Grünen als rein symbolischen Vorschlag ab. Der Text des Grundgesetzes müsse aus historischer Perspektive betrachtet werden.

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Nach den rassistischen Vorfällen in den USA haben die Grünen vorgeschlagen, den Artikel drei des Grundgesetzes zu ändern. Quelle: dpa

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte, sie halte die Forderung für „eine eher hilflose Scheindebatte“. Eine Streichung des Begriffs könne zudem die Rechtsprechung erschweren, argumentierte sie. „Ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein.“

Union-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte der Zeitung, den Kampf gegen Rassismus werde „die sprachliche Überarbeitung“ des Grundgesetzes „nicht voranbringen“. Das Grundgesetz sei „sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisches Dokument ist“. Das Verbot einer „rassistischen Ungleichbehandlung von Menschen“ sei aber „2020 genauso aktuell wie 1949“. Eine „Aktualisierung ist nicht notwendig“.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) plädierte dafür, eine Änderung des Grundgesetzes „sehr sorgfältig“ zu prüfen. Wichtiger sei „eine umfassende gesellschaftliche Debatte, wie wir dem Rassismus entschieden entgegentreten“. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), sagte der Zeitung zu dem Streit: „Mir ist das egal. Ich engagiere mich lieber, um Rassismus entgegenzutreten, als mich um solchen Theoriekram zu kümmern.“

Grünen-Chef Robert Habeck und die grüne Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteiner Landtags, Aminata Touré, hatten zur Begründung ihrer Forderung in der „Taz“ erklärt: „Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen.“ Der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen. „Es gibt eben keine „Rassen“. Es gibt Menschen.“

Konkret geht es um Artikel drei Absatz drei des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

FDP, Linke und SPD hatten sich offen für die Forderung der Grünen gezeigt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) signalisierte Gesprächsbereitschaft: „Ich versperre mich da nicht“. Wichtiger sei für ihn aber die Eindämmung von Rassismus in der Praxis.

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