Bettina Röhl direkt

Kulturrevolution gegen ARD, ZDF und Co!

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Sofortige Privatisierung notwendig

Eine juristische Person kann in ihren Betriebsstätten Wasser verbrauchen und Strom und was sonst noch, aber sie kann weder Rundfunk hören noch Fernsehen. Und das auch nicht im Internet, wo die ÖR eigentlich gar nichts zu suchen haben. Öffentlich-rechtliche Medien konsumieren können höchstens die Kunden, die aber alle schon als Haushaltsmitglieder Rundfunkgebühren zahlen und die in dem Moment, in dem sie einkaufen gehen oder in der Bahn fahren und dort Rundfunk hören, in ihrer eigenen Wohnung währenddessen keinen Rundfunk konsumieren (können). Auf ein und derselben Schnapsflasche können Zuckersteuer, Alkoholsteuer, Mehrwertsteuer ruhen, aber nicht zwei Mal dieselbe Mehrwertsteuer. Das wäre Enteignung und verstieße gegen Artikel 14. Auch wenn man die öffentlich-rechtliche Rundfunkabgabe nicht als Steuer wertet, ist das Mehrfachabkassieren verfassungswidrig.

Bürger werden mehrfach abkassiert

Das erhöhte Rundfunksteuern mit denen die Wirtschaft belastet wird, auf die Preise umgeschlagen werden, ist evident, denn alle Unternehmen sind gleich betroffen, also lässt der Wettbewerb die Preiserhöhung zu. Und die Wohngemeinschaft, die nun definitiv aus vielen Haushalten besteht, wird mal eben locker wie ein Haushalt behandelt, so dass deren Mitglieder für Pfennigbeträge Rundfunk-und Fernsehen der ÖR konsumieren, wohingegen Schwerstbehinderte, wie etwa Blinde, wenn sie denn überhaupt das gleiche Gehaltsniveau wie nicht Behinderte erreichen, plötzlich ihrer Gebührenbefreiung verlustig gehen.

Das Kirchhoffsche Werk erzeugt zu Recht Unmut. Den größten Unmut sollte allerdings die Feigheit und die Dummheit der Politiker und der Parlamentarier erzeugen, die die neue Rundfunksteuer etabliert haben.

Da gerieren sich die ÖR immer wieder als Kämpfer gegen den Überwachungsstaat und werden jetzt selber zur Überwachungsbehörde. Zum Verfassungsorgan hochgejubelt, werden sie jetzt von den Meldeämtern mit Personendaten von Amts wegen beliefert, um die Rundfunksteuer erleichtert abkassieren zu können. Auch das ist ein Indiz dafür, dass dem Gesetzgeber und den verantwortlichen Medienleuten jedes Maß abhanden gekommen ist.

Es gibt für das de facto verfassungsfeindliche, real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem keine praktische Heilung außer der Abschaffung und damit erledigt sich natürlich auch jedwede Rundfunksteuer, sei es, dass sie als Gebühr oder Abgabe oder sonst daher kommt. Die einzig sinnvolle Heilung des Komplexes der öffentlich-rechtlichen Medien erscheint die sofortige Privatisierung.

P.S. Die ÖR berichten gierig über die kleinste Protestbewegung gegen die sinnvollste Sache. Die Protestwelle gegen die Rundfunkbeiträge und die Initiative eine Petition gegen die Rundfunkbeiträge auf die Beine zu stellen, ist eigenartiger Weise nicht Gegenstand der aktuellen öffentlich-rechtlichen Berichterstattung.

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