Bundestagsabgeordneter Staatsanwaltschaft will Immunität von AfD-Politiker Hampel aufheben

Ein Vorfall in einer Waschanlage hat für den AfD-Politiker Armin-Paul Hampel möglicherweise Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Der ehemalige Landesvorsitzende der AfD in Niedersachsen steht unter Verdacht, Fahrerflucht begangen zu haben. Quelle: dpa

Hannover Die Staatsanwaltschaft Stade will die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Armin-Paul Hampel aufheben lassen. Die Behörde habe einen entsprechenden Antrag an die Bundestagsverwaltung geschickt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas, am Montag. Grund sei der Vorwurf, Hampel habe im Dezember 2018 Fahrerflucht begangen.

Der Politiker, der seinen Wahlkreis in Niedersachsen hat, soll mit seinem Auto eine Waschanlage bei Buchholz im Landkreis Harburg beschädigt haben und dann weggefahren sein. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft hatte zunächst der NDR berichtet. Demnach geht es um einen Schaden von rund 2000 Euro.

Hampel wies die Vorwürfe zurück. „Das Ganze ist absurd“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Von Fahrerflucht könne keine Rede sein. Ihm zufolge war er mit seinem Wagen im Dezember leicht schief in eine Waschanlage gefahren. Mitten im Waschvorgang habe die Anlage plötzlich aufgehört zu arbeiten. „Ich ging rein und bat darum, die Anlage wieder anzustellen“, erzählte er. Als dies nicht möglich war, habe er seine 9,50 Euro zurückgewollt, das Geld aber nicht bekommen.

Etwa eine halbe Stunde habe er gewartet, dann habe er sich die Adresse des Besitzers geben lassen und sei gefahren. Ein Schaden an der Anlage sei für ihn nicht erkennbar gewesen - er habe aber geahnt, dass sie stoppte, weil sein Wagen leicht schief stand. Die Polizei habe ihn wegen des Vorfalls am Folgetag besucht.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte keine Details zu dem Vorfall nennen. „Zu dem genauen Tatvorwurf kann ich derzeit noch nichts sagen. Das müssen wir ermitteln und rechtlich bewerten“, sagte er. Der Bundestag muss die Aufhebung der Immunität genehmigen. „Wir warten ab“, sagte Breas.

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.

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