Bundeswehr Gericht genehmigt Kampfdrohnen-Pläne

Die Bundeswehr darf israelische Kampfdrohnen anmieten – trotz Klage von General Atomics. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Kartellamts, gegen die das US-Rüstungsunternehmen Einspruch eingelegt hatte.

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Die Verteidigungsministerin hatte schon Anfang 2016 beschlossen, die Drohnen, die mit Raketen bestückt werden können, zu leasen. Quelle: dpa

Berlin Die Bundeswehr darf Kampfdrohnen des Typs Heron TP aus Israel anmieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts. Das teilte das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. „Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und wir hoffen, dass die Heron schnellstmöglich in Mali eingesetzt werden kann“, sagte ein Sprecher. Vor der Unterzeichnung des Vertrags müsse sich noch das Parlament Ende Juni mit dem Deal befassen.

Die Anmietung der israelischen Drohnen war vom US-Rüstungsunternehmen General Atomics blockiert worden. General Atomics produziert die Kampfdrohnen „Predator“ (Raubtier) und „Reaper“ (Sensenmann), die von den USA in ihrem umstrittenen Kampf gegen Terroristen in Ländern wie Pakistan oder Somalia eingesetzt werden. Die Amerikaner hatten vor dem Oberlandesgericht geklagt, nachdem das Kartellamt ihren Einspruch zurückgewiesen hatte.

Die Bundeswehr nutzt bereits jetzt „Heron“-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und im afrikanischen Mali. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang 2016 entschieden, die Drohnen des Typs „Heron TP“ zu leasen, die mit Raketen bestückt werden können. Die Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries, Partner im Konsortium ist Airbus. „Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund ist die heutige Gerichtsentscheidung doppelt fatal“, kritisierte der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.

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