Corona-Gipfel Diese Verschärfungen wurden von den Ministerpräsidenten beschlossen

Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD) gaben nach der Ministerpräsidentenkonferenz die Beschlüsse bekannt. Quelle: dpa

Weniger Teilnehmer bei Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte: Um die Pandemielage in den Griff zu bekommen, legen Bund und Länder deutlich nach. Ein Überblick.

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Zwei Wochen nach der letzten Bund-Länder-Runde haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Vereinbart wurden „strenge Kontrollen“ dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

Einzelhandel: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

Kinos, Theater und Restaurants: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben – ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus). Restaurants werden zusätzlich nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber „zeitlich befristete“ Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Das Weihnachtsgeschäft ist die letzte Hoffnung vieler Einzelhändler. Doch nun kämpft die Branche mit Lieferengpässen und neuen Corona-Einschränkungen. Für viele Innenstadtgeschäfte wird es eng.
von Henryk Hielscher

Großveranstaltungen und Fußball: Flächendeckende „Geisterspiele“ sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer. Der Zugang ist jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske möglich.

Bars, Clubs und Partys: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

Kontaktbeschränkungen: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen und Ehepartner, Lebenspartner sowie Partner gelten unabhängig vom Wohnort als ein Haushalt. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Feuerwerk an Silvester: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf „publikumsträchtigen“ Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.



Schulen: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“

Impfungen: Jeder, der eine Erstimpfung und „fristgerecht“ seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet. Bund und Länder gehen auch davon aus, dass eine allgemeine Impfpflicht ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag „zeitnah“ über das Thema entscheiden wolle. Für wie lange der Impfstatus gültig ist, wurde noch nicht entschieden. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status „geimpft“ künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

Krisenstab: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.

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Expertenstab: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.

Mehr zum Thema: Zu, auf, zu, auf – und bald wieder zu? Kaum eine Branche schüttelt die Pandemie so kräftig durch wie die Gastronomie. Die Wirte wünschen sich nichts mehr als Klarheit – im Zweifel auch über einen neuen Lockdown.

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