Die Rentner in Deutschland können 2017 mit einem Zuschlag von bis zu 2,0 Prozent rechnen. Das gab die Deutsche Rentenversicherung Bund in Würzburg bekannt. Damit legen die Renten weitaus geringer zu als in diesem Jahr. Mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten waren sie Mitte des Jahres so stark gestiegen wie seit 23 Jahren nicht mehr. Allerdings waren die damaligen Erhöhungen auch auf Einmaleffekte in der Rentenentwicklung durch eine Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zurückzuführen.
ABC der Rentenansprüche
Alle, die bis 1946 geboren sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Rente bekommen, wenn sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Bei ab 1947 Geborenen wird die Altersgrenze mit jedem Jahrgang stufenweise weiter angehoben. Wer ab 1964 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Langjährig Versicherte haben ab dem 65. Lebensjahr Rentenanspruch, wenn sie mindestens 45 Jahre eingezahlt haben.
Langjährig Versicherte können schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Jedoch müssen bis 1948 Geborene einen Abschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen, danach steigen die Abschläge stufenweise an. Wer ab 1964 geboren ist, muss sich mit 14,4 Prozent weniger Rente zufrieden geben, wenn er früher in Rente will.
Wenn der Arzt einen Behinderungsgrad von 50 und mehr bescheinigt, kann man Altersrente schon mit 63 bekommen. Voraussetzung sind 35 Jahre Anwartschaftszeiten und Geburt vor dem 1. Januar 1952. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte bekommen.
Frauen können Altersrente mit 60 beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Gehen sie mit 60 in Rente, müssen sie 18 Prozent Abschlag zahlen, ab dem 65. Lebensjahr werden 7,2 Prozent abgezogen.
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Frauen-Rente.
Kann jemand am Tag wegen seiner Krankheit weniger als sechs Stunden arbeiten, hat er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Beiträge und während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Rente sind drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden.
Wer am Tag zwischen nur noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Nach dem Tod des Versicherten können Witwe oder Witwer und die Waisen als Hinterbliebene Rente beziehen. Der Rentenanspruch endet, wenn ein Waise das 18. Lebensjahr erreicht oder danach eine Ausbildung abgeschlossen hat. Die Witwen-Rente endet beispielsweise, wenn neu geheiratet wird.
Der Präsident der Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, sagte, die genauen Anpassungssätze stünden erst im Frühjahr fest. Er gab die erwartete Spanne mit 1,5 bis 2,0 Prozent an. Das Rentenniveau wird sich nach seinen Worten 2017 voraussichtlich weiter leicht auf 48,2 Prozent erhöhen. Bereits 2016 stieg die Rate nach Angaben von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) leicht auf 48 Prozent. Davor lag sie bei 47,8 Prozent.
Der Hauptgrund für die längerfristige günstige Rentenentwicklung ist vor allem die gute Beschäftigungslage. Wie die Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung Bund, Annelie Buntenbach, erläuterte, sind die Anpassungen der vergangenen zehn Jahre zwar unter der Lohnentwicklung geblieben, aber höher ausgefallen als die Inflationsrate. Während die Verbraucherpreise seitdem um etwa 12,2 Prozent gestiegen seien, hätten die Renten in den alten Ländern um 15,9 Prozent und in den neuen sogar um mehr als 24 Prozent zugelegt.
Nach den Worten Reimanns wird für 2017 ein Anstieg der Pro-Kopf-Löhne von 2,5 Prozent unterstellt und für 2018 einer von 2,4 Prozent. In den Folgejahren liegt er demnach dann bei jeweils plus 2,9 Prozent.
Sozialministerin Nahles hatte schon zuvor unter Bezug auf neueste Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass man bei der Prognose des Rentenniveaus 2020 bei 47,9 Prozent und 2030 bei 44,5 Prozent liege und damit deutlich über den gesetzlich festgeschriebenen Sicherungszielen. Dank der guten Arbeitsmarktlage bleibe der Beitragssatz bis 2021 stabil bei 18,7 Prozent.
Das Rentenniveau stellt dar, in welchem Verhältnis die Standardrente eines Jahres zum Durchschnittsverdienst der Beitragszahler desselben Jahres steht - ausgedrückt als Prozentsatz.