„Die Blaue Partei“ Streit um Namensrechte mit der AfD – Frauke Petry muss mit Niederlage rechnen

Vor einem Jahr ist Frauke Petry aus der AfD ausgetreten. Nun streitet sie mit ihrer Ex-Partei um Markenrechte. Das könnte für sie schlecht ausgehen.

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Petry hatte unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 AfD-Fraktion und Partei verlassen, sie sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Parlament Quelle: dpa

München Im Namensstreit mit ihrer Ex-Partei AfD muss Frauke Petry mit einer Niederlage rechnen. Das Landgericht München I hat am Dienstag angedeutet, dass die ehemalige AfD-Chefin ihre angemeldete Marke „Die Blaue Partei“ wohl löschen muss. Das Urteil in der Sache soll allerdings erst Ende Januar fallen.

Petry hatte nach ihrem Austritt aus der AfD „Die blaue Partei“ gegründet und den Schriftzug als Logo im Oktober 2017 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Die AfD hatte selbst nur rund zwei Wochen vorher die Marke „Die Blauen“ angemeldet und verlangt von Petry, ihre Marke zu löschen. „Wir sehen nach unserer Vorberatung eine Verwechselungsgefahr nach Markengesetz für gegeben“, sagte die Richterin.

Damit bestehe die Voraussetzung, die Marke löschen zu lassen. Das Urteil soll am 29. Januar 2019 fallen. Sollte die Marke gelöscht werden, heißt dass allerdings nicht, dass Petry ihre Partei umbenennen muss. „Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke“, sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. „Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen.“

Petry hatte unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 AfD-Fraktion und Partei verlassen, sie sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Parlament. Sie selbst war nicht zur Verhandlung erschienen, auch die AfD ließ sich nur durch einen Anwalt vertreten. Beide Seiten verzichteten vor Gericht darauf, ihre Sicht der Dinge noch einmal zu erläutern.

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