Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der am Dienstag veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).
Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17.000 Dieselfahrer.